Morbus Wilson
Seit 12. Juni 2018
Morbus Wilson ist die fünfte seltene Erkrankung, die Ärztinnen und Ärzte in der ASV behandeln können. Die Details zu der erblichen Störung des Kupferstoffwechsels regelt die Anlage 2h zur ASV-Richtlinie.
Morbus Wilson ist die fünfte seltene Erkrankung, die Ärztinnen und Ärzte in der ASV behandeln können. Die Details zu der erblichen Störung des Kupferstoffwechsels regelt die Anlage 2h zur ASV-Richtlinie.
Dem ASV-Kernteam (Ebene 2) für Morbus Wilson gehören folgende Ärzte an:
Ein Arzt dieser Fachgruppen übernimmt die Teamleitung (Ebene 1).
Diese Ärzte können zur Behandlung hinzugezogen werden (Ebene 3):
Kinder und Jugendliche: Besonderheiten bei der Teambildung
Ebene 1: Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, können alternativ auch Kinder und Jugendmediziner mit Schwerpunkt Neuropädiatrie oder mit Zusatzweiterbildung Kinder-Gastroenterologie die Teamleitung übernehmen.
Ebene 2: Für die Zusammensetzung des Kernteams gilt, dass ein Kinderarzt obligat teilnehmen muss, sobald Kinder behandelt werden, da dann die Expertise eines Kinderarztes zwingend erforderlich ist. Diese Funktion kann auch ein Kinder- und Jugendmediziner ohne eine der genannten Qualifikationen übernehmen, sofern kein entsprechender Experte gefunden werden kann.
Ebene 3: Für die Gruppe der hinzuzuziehenden Ärzte besteht die Möglichkeit, zusätzlich Kinder- und Jugendmediziner mit Zusatzweiterbildung Kinder-Nephrologie und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als Teammitglied zu benennen. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Das Angebot richtet sich an alle Patienten mit Morbus Wilson (ICD-Kode E83.0). Auch die Abklärung einer Verdachtsdiagnose kann in der ASV erfolgen.
Ärzte mit einer ASV-Berechtigung für Morbus Wilson können die Leistungen abrechnen, die im Wesentlichen zur Diagnostik, Behandlung und Beratung erforderlich sind. Welche Leistungen konkret zur ASV gehören, weist ein Ziffernkranz, der sogenannte Appendix, in der Anlage 2h der ASV-Richtlinie aus.
Neben EBM-Gebührenordnungspositionen (Abschnitt 1) enthält der Appendix auch neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die noch nicht Bestandteil des EBM sind, aber im Rahmen der ASV angewendet werden dürfen (Abschnitt 2).
Die aktuellen Abrechnungsgrundlagen für die einzelnen ASV-Krankheiten stellt das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) online bereit:
Der Appendix stellt die Abrechnungsgrundlage dar, die Abrechnung selbst erfolgt auf Basis des EBM. Mit einer Ausnahme: Die Leistungen aus dem Abschnitt 2 des Appendix rechnen ASV-Ärzte nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab – mit den für die ASV festgelegten Gebührensätzen (Laborleistungen 1-facher, technische Leistungen 1,2-facher und übrige ärztliche Leistungen 1,5-facher Gebührensatz).
Allen Leistungen im Abschnitt 2 sind bundeseinheitliche Pseudoziffern zugeordnet (z. B. 88500 für PET und PET/CT).
Zu diesen Pseudoziffern geben Ärzte bei der Abrechnung die zutreffenden GOÄ-Nummern und die sich aus den Gebührensätzen ergebende Vergütung an. Wie jede ASV-Leistung, muss auch diese Pseudoziffer bei der Abrechnung mit der ASV-Teamnummer gekennzeichnet werden.
Die Kennzeichnung mit Pseudoziffern und die Vergütung nach der GOÄ erfolgen immer solange, bis die entsprechende Leistung in den EBM-Bereich VII aufgenommen wurde.
Hinweis: Ausgenommen von der Regelung sind ASV-Leistungen, die auch in der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) enthalten sind. Sie werden bis zu ihrer Aufnahme in den EBM nach den regionalen Kostenpauschalen des Anhangs 2 der Onkologie-Vereinbarung vergütet.
Übersicht der aktuellen Pseudoziffern
Pseudoziffer | Bezeichnung | ASV-Indikation |
88500 | PET beziehungsweise PET/CT |
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88506 | Spezifische Untersuchung mit Genexpressionsanalyse |
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88513 | Transiente Elastographie bei gesicherter Diagnose mit dem Ziel der Verlaufskontrolle und Frequenzreduktion von Leberbiopsien bis zu zweimal jährlich |
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88517 | Intrathekale Therapie bei spinaler Muskelatrophie |
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88519 | Kapselendoskopie Dünndarm |
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88520 | Intestinoskopie (Ballon-, Doppelballon-, Spiralenteroskopie) |
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88522 | Pouchoskopie |
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88523 | MRT-Untersuchung der Mamma |
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88524 | Vorbereitung und Durchführung eines strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungsprogramms für Patienten mit Rheumatoider Arthritis |
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88525 | Optische Kohärenz-Tomographie (OCT) |
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88526 | Fotografie des vorderen und / oder hinteren Augenabschnitts |
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Neben allgemeinen Anforderungen, die für alle ASV-Indikationen gelten, gibt es spezielle Qualitätsvorgaben, die das ASV-Team für Morbus Wilson erfüllen muss:
Organisation und Kooperation
Das ASV-Team muss bei Bedarf eine Zusammenarbeit mit sozialen Diensten sowie einem Transplantationszentrum sicherstellen. Ein Kooperationsvertrag ist nicht notwendig.
Dokumentation
Ärzte dokumentieren die Befunde – einschließlich Diagnose nach ICD-10-GM sowie das Zusatzkennzeichen zur Diagnosesicherheit –, die Behandlungsmaßnahmen sowie die veranlassten Leistungen inklusive Behandlungstag.
Anders als bei anderen Indikationen muss das ASV-Team keine bestimmte Anzahl an Patienten mit Morbus Wilson behandelt haben, um eine ASV-Berechtigung zu erhalten.
Möchte ein Nicht-ASV-Arzt einen Patienten mit einer seltenen Erkrankung von einem ASV-Arzt behandeln lassen, ist eine Überweisung erforderlich. Er verwendet hierzu den Überweisungsschein (Formular 6). Die Überweisung kann auch aufgrund einer Verdachtsdiagnose erfolgen.
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