Schnittstellenfestlegungen für PVS-Archivierungs- und Wechselschnittstelle
Die KBV hat eine Schnittstelle für die Archivierung und den Wechsel des Praxisverwaltungssystems festgelegt und am 6. Juni 2019 im Interoperabilitätsverzeichnis vesta veröffentlich. Mit der Schnittstellenfestlegung setzt die KBV den gesetzlichen Auftrag gemäß § 371 Abs. 1 SGB V um. Praxen wird mit dieser Schnittstelle der Wechsel des Praxisverwaltungssystems vereinfacht. Zudem können Praxen Patientendaten unabhängig von ihrem Praxisverwaltungssystem archivieren.
Alle PVS-Hersteller haben bis Anfang Juni 2021 Zeit, die Schnittstelle umzusetzen und sich die korrekte Umsetzung der Schnittstelle bei der KBV bestätigen zu lassen.