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Stand 14.02.2023

Für Anbieter von Gesundheits-IT (ITA)

Schnittstellenfestlegungen für PVS-Archivierungs- und Wechselschnittstelle

Die KBV hat eine Schnittstelle für die Archivierung und den Wechsel des Praxisverwaltungssystems festgelegt und am 6. Juni 2019 im Interoperabilitätsverzeichnis vesta veröffentlich. Mit der Schnittstellenfestlegung setzt die KBV den gesetzlichen Auftrag gemäß § 371 Abs. 1 SGB V um. Praxen wird mit dieser Schnittstelle der Wechsel des Praxisverwaltungssystems vereinfacht. Zudem können Praxen Patientendaten unabhängig von ihrem Praxisverwaltungssystem archivieren.

Alle PVS-Hersteller haben bis Anfang Juni 2021 Zeit, die Schnittstelle umzusetzen und sich die korrekte Umsetzung der Schnittstelle bei der KBV bestätigen zu lassen.

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Schnittstellenfestlegung für Verordnungssoftware

Die KBV hat eine einheitliche Schnittstelle für den Wechsel der Arzneimittelverordnungssoftware festgelegt und diese am 29. Juni 2018 ins Interoperabilitätsverzeichnis vesta der gematik eingetragen.

Alle PVS- und Verordnungssoftwarehersteller haben bis Ende Dezember 2020 Zeit, die Schnittstelle in ihren Systemen umzusetzen. Die Schnittstelle basiert auf dem internationalen, sektorenübergreifenden und offenen HL7 FHIR-Standard.

Die KBV hat den gesetzlichen Auftrag (§ 371 Abs. 1 SGB V), eine Schnittstelle für die Praxisverwaltungssoftware zu definieren, die den Wechsel der Verordnungssoftware ermöglicht. Praxen können damit die Arzneimittelverordnungssoftware ohne Wechsel des gesamten PVS austauschen.

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