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Neue TI-Pauschalen: Verhandlungen sind gescheitert

Die TI-Finanzierung soll umgestellt werden. Wie ist der aktuelle Stand?

Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV: „Also die gesetzliche Regelung im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sieht vor, dass die Finanzierung für den Betrieb und die Ausstattung der TI ab 1. Juli 2023 auf sogenannte Monatspauschalen umgestellt wird. Den Auftrag, diese Pauschalen zu vereinbaren, hatten der GKV-Spitzenverband und die KBV. Diese Verhandlungen sind gescheitert. Im Übrigen nicht nur die Verhandlungen des GKV-Spitzenverbandes mit der KBV, sondern auch diejenigen zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung.
Grund ist, dass der GKV-Spitzenverband die Erstattungsbeträge auf einem niedrigen Niveau deckeln wollte, was zu einer einseitigen Belastung der Praxen geführt hätte. Die Praxen an sich sind durch die Digitalisierung ohnehin schon sehr stark belastet, auch durch die Unzulänglichkeiten der technischen Anwendungen. Und insofern hätte eine Unterfinanzierung der TI zu einer weiteren Verschlechterung der Akzeptanz der Digitalisierung geführt.“

Warum hat die KBV den Ball nun an das BMG gespielt?

„Das ist die gesetzliche Vorschrift. Sofern sich GKV-Spitzenverband und KBV in Verhandlungen nicht einigen, keine Vereinbarung treffen bis zum 30. April, dann legt das BMG diese Pauschalen fest und insofern ist nun das BMG am Zuge.“

Das BMG will die Beteiligten miteinbeziehen...

„Die Beteiligten mit einzubeziehen, ist ja grundsätzlich eine gute Sache. Allerdings muss man sagen, dass sowohl das BMG als auch der GKV-Spitzenverband von Anfang an die Absicht hatten, mit diesen Monatspauschalen möglichst die Kosten der TI zu senken. Und wir sagen eben dies kann nicht zulasten der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gehen.“

Welche Forderungen stellt die KBV an die TI-Finanzierung?

„Die Finanzierung muss kostendeckend sein und das heißt kostendeckend für alle Praxisformen. Und natürlich müssen auch neue Anwendungen, wie zum Beispiel das eRezept-Modul berücksichtigt sein. Was wir sehen, ist, dass wir im Bereich der TI-Anbieter keinen echten Markt haben. Das ist zum einen bedingt, dass natürlich die Praxen insgesamt eine stark eingeschränkte Wechsel-Möglichkeit haben und wir somit auch keine richtige Preis-Differenzierung bei den Anbietern sehen. Im Gegenteil: Was wir gesehen haben und was die Erfahrung leider zeigt, ist, dass zum Beispiel, wenn die Pauschale unter dem Marktpreis festgelegt wird, dass dann die Preise nicht folgen. Das haben wir zum Beispiel gesehen bei den stationären Kartenterminals. Insgesamt muss man damit sagen, dass solche Kostendämpfungs-Ziele zulasten der Vertragsärzte und -psychotherapeuten gehen. Und das können wir natürlich in der Form nicht akzeptieren.“

Mit dem Krankenhauspflegegesetz hat der Gesetzgeber entschieden, die Telematikinfrastruktur (TI) in den Praxen ab 1. Juli 2023 über monatliche Pauschalen finanzieren zu wollen. Die Verhandlungen dazu sollten KBV und GKV-Spitzenverband bis Ende April abschließen. Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV, erläutert im Interview den aktuellen Stand.