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Stand 14.08.2018

POSITIONEN

KV-System begrüßt Digitalisierung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) begrüßen die im Terminservice- und Versorgungsgesetz vorgesehene verpflichtende Einführung der elektronischen Patientenakte.

Mit Sorge sehen sie allerdings, dass im Referentenentwurf keine Regelungen zur Interoperabilität und zur gemeinsamen Nutzung von medizinischen Daten vorgesehen sind.

Deshalb fordert das KV-System nachdrücklich die Kompetenz, die technische Spezifikation der medizinischen Inhalte im PVS-System für den medizinischen Datenaustausch festzulegen. Damit ist sichergestellt, dass alle Arztpraxen die Daten in gleicher Weise für eine ePA oder für die innerärztliche Kooperation nutzen können. Mit der ergänzenden Möglichkeit für KVen, die innerärztliche Kommunikation mit einer technischen Umsetzung unterstützen zu können, wird die Versorgung zukunftsfähig gemacht.

Unter dieser Voraussetzung sind nur wir in der Lage, eine schnelle und interoperable Lösung sicherzustellen.