Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf eines Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung positioniert sich zum Referentenentwurf eines Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Die vollständige Stellungnahme steht unten auf dieser Seite zum Download bereit. Eine kurze Zusammenfassung der Kernaussagen:
Grundsätzlich begrüßt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) den Ansatz, durch die Gesetzgebung entstehende Mehraufwände seitens der niedergelassenen Ärzte auch durch zusätzliche Vergütungen zu kompensieren.
Jedoch fehlt eine unmissverständliche Klarstellung, dass die Ausweitung des ärztlichen Angebots auch einer zusätzlichen Finanzierung bedarf.
Versorgung chronisch kranker Patienten
Am vorliegenden Entwurf wird allerdings kritisch gesehen, dass die Rolle und Bedeutung des primärärztlichen Versorgungsbereichs nicht berücksichtigt werden. Sowohl im Zusammenhang mit der im Entwurf enthaltenen Idee zur Honorierung der sogenannten „dringlichen Überweisung“ als auch im Zusammenhang mit dem Fehlen von expliziten Vergütungsregelungen für die Versorgung von Chronikern und multimorbiden Patienten – neben den enthaltenen Regelungsvorschlägen für Neupatienten – kommt zum Ausdruck, dass der vorliegende Entwurf den Anforderungen des primärärztlichen Versorgungsbereichs nur unzureichend begegnet.
Weiterhin wird der grundlegend dirigistische Ansatz kritisch gesehen, der durch konkrete Vorgaben (z. B. Sprechstundenzeiten, offene Sprechstunde, Überwachungsinstrumente der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen)) zum einen die bewährte Selbstverwaltung des Gesundheitswesens übergeht, zum anderen aber vor allem die Basis der ambulanten Versorgung in der selbstständigen freiberuflichen vertragsärztlichen Tätigkeit nicht zum Ausgangspunkt seiner Überlegungen macht.
Selbstständige freiberufliche Tätigkeit
Das über 130‐jährige Fundament der ambulanten Versorgung ist und bleibt die selbstständige freiberufliche vertragsärztliche Tätigkeit. Nur mit ihr konnte es über einen derart langen Zeitraum in einem marktwirtschaftlich organisierten Rahmen gelingen, über Krisen und Veränderungsanforderungen hinweg eine kontinuierliche, gute und auch wirtschaftliche Versorgung der Patienten sicherzustellen – nicht zuletzt, da die wirtschaftliche Beweglichkeit dieser bewährten Einheiten durchweg gegeben war. Die selbststständige freiberufliche Tätigkeit bildet damit den Ausgangspunkt für die gute Versorgung von Patientinnen und Patienten in Deutschland.
Das BMG scheint offenbar der Auffassung zu sein, grundlegende Probleme der Gesellschaft (z. B. die Entwicklung ländlicher Räume, den demographischen Wandel, gestiegene Versorgungsanforderungen aus
der Bevölkerung) und die Chancen der wissenschaftlichen Entwicklung (medizinischer Fortschritt, Möglichkeiten zur Ambulantisierung von Behandlungen) durch dirigistische Eingriffe in die ambulante Versorgung lösen zu können.
Dieser Ansatz wird nicht erfolgreich sein können: Nur wenn die Ärzte auch sämtliche Leistungen vergütet erhalten, können sie zur Versorgung der Versicherten in dem gewünschten Ausmaß zur Verfügung stehen.
Zudem kann eine wirksame Steuerung der Versorgung nur durch die Ärzteschaft mit Unterstützung der ärztlichen Selbstverwaltung erfolgen.