Stellungnahme der KBV zum Änderungsantrag 28 zum Regierungsentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes
Die KBV hat eine Stellungnahme zum Änderungsantrag im Rahmen der Beratungen zum TSVG veröffentlicht. In dem Antrag soll das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die Versorgung aufzunehmen – und zwar unabhängig davon, ob sich der Gemeinsame Bundesausschuss bereits mit der betreffenden Methode befasst hat.
Dazu erklärt Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie mit sicheren und evidenzbasierten Verfahren behandelt werden. Es wäre ein schlechtes Signal, wenn Leistungen mit nicht eindeutig nachgewiesenen Nutzen per Rechtsverordnung eingeführt würden. Dadurch wäre die Sicherheit der Patientenversorgung nicht mehr in jedem Fall gewährleistet.“