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Stand 22.02.2019

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Implantateregister-Einrichtungsgesetz (EDIR)

Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf vom 28. Januar 2019

Die Errichtung eines Deutschen Implantateregisters ist aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) grundsätzlich zu begrüßen.

Auch wenn im aktuellen Gesetzentwurf nur Meldeverpflichtungen für die Implantation und eine Explantation benannt sind und damit die aus Sicht der KBV wichtige Erfassung von Zwischenbefunden im ambulanten Setting in dieser ersten Ausbaustufe noch nicht vorgesehen ist, unterstützt die KBV das schrittweise Vorgehen.

Die KBV begrüßt die ausführliche und transparente Darstellung der Abwägungen zu den informationellen Selbstbestimmungsrechten der Patientinnen und Patienten. Ebenso begrüßt die KBV transparente und umfängliche Recherchen zu den Ausgangsdaten und Berechnungen, die den wirtschaftlichen Abschätzungen zugrunde liegen.

Die Stellungnahme zum Download