Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf einer Elektronischen Arzneimittelinformationen-Verordnung (EAMIV)
Der Referentenentwurf einer Verordnung über die Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen Programmen für die Verordnung von Arzneimitteln durch Vertragsärzte und über die Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesauschusses (Elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung – EAMIV) des Bundesministeriums für Gesundheit vom
22. März 2019 verfolgt das Ziel, Vertragsärzte zukünftig mittels der Verordnungssoftware über die Erkenntnisse der Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V zu informieren.
In der Stellungnahme positioniert sich die KBV zum Referentenentwurf vom 22. März 2019.