Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes über das Studium und die Berufserlaubnis von Hebammen
Auf der Grundlage der Richtlinie 2005/36 novelliert der Gesetzgeber mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers. Die EU-Richtlinie (Richtlinie 2005/36/EG), auf deren Basis der Entwurf entstanden ist, regelt die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen von reglementierten Berufen, zu denen auch die meisten Gesundheitsberufe – wie der Beruf der Hebamme – zählen.
In der Stellungnahme positioniert sich die KBV zum Referentenentwurf vom 20. März 2019.