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Stand 18.07.2024

Psychotherapie

Bewerbung zur Bearbeitung von Zweitgutachten

Informationen für Gutachterinnen und Gutachter, die Zweitgutachten bearbeiten wollen

Legt eine Patientin oder ein Patient Widerspruch gegen die Ablehnung der Krankenkasse nach bereits erfolgter Begutachtung ein, kann die Krankenkasse ein sogenanntes Zweitgutachten beauftragen. Diese Zweitgutachten können von Gutachterinnen oder Gutachtern bearbeitet werden, die bereits bestellt sind und mindestens drei Jahre lang als Gutachterin oder Gutachter tätig waren.

Bitte beachten Sie: Nur bereits bestellte Gutachterinnen und Gutachter können sich zur Bearbeitung von Zweitgutachten bewerben. Die Bewerbung kann jederzeit mit dem Bewerbungsbogen erfolgen.

Bewerbungsbogen Zweitgutachten

Hinweise zu den Qualifikationsanforderungen

Voraussetzung für eine Bearbeitung von Zweitgutachten ist eine aktuelle Bestellung als Gutachterin oder Gutachter und eine mindestens dreijährige, kontinuierlich ausgeübte Gutachtertätigkeit. Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Bestellung der Gutachterin oder des Gutachters entsprechend erweitert werden. Die Voraussetzungen finden sich in der Psychotherapie-Vereinbarung. Auch für die Bearbeitung von Zweitgutachten müssen die Qualifikationsvoraussetzungen als Gutachterin oder Gutachter weiterhin vorliegen.

Weitere Infos zur Bewerbung als Gutachterin oder Gutachter und den Qualifikationsvoraussetzungen

FAQ zum Gutachterverfahren

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zur Bewerbung und Tätigkeit als Gutachterin oder Gutachter.

Zu den FAQ