Bewerbung zur Bearbeitung von Zweitgutachten
Informationen für Gutachterinnen und Gutachter, die Zweitgutachten bearbeiten wollen
Legt eine Patientin oder ein Patient Widerspruch gegen die Ablehnung der Krankenkasse nach bereits erfolgter Begutachtung ein, kann die Krankenkasse ein sogenanntes Zweitgutachten beauftragen. Diese Zweitgutachten können von Gutachterinnen oder Gutachtern bearbeitet werden, die bereits bestellt sind und mindestens drei Jahre lang als Gutachterin oder Gutachter tätig waren.
Bitte beachten Sie: Nur bereits bestellte Gutachterinnen und Gutachter können sich zur Bearbeitung von Zweitgutachten bewerben. Die Bewerbung kann jederzeit mit dem Bewerbungsbogen erfolgen.