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Stand 03.09.2019

Veranstaltungen

25. Anbietermeeting der KBV

Schwerpunkte der diesjährigen Veranstaltung: Die praktischen Auswirkungen der umfangreichen Digitalisierung für die vertragsärztliche Versorgung. 

Mehr als 175 Teilnehmer folgten der Einladung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zum 25. Anbietermeeting in Berlin. In diesem Jahr waren unter den Gästen nicht nur Anbieter von Praxissoftware für Ärzte und Psychotherapeuten, sondern auch Provider und Applikationsanbieter für das Sichere Netz der KVen sowie Vertreterinnen und Vertreter Kassenärztlicher Vereinigungen.
 

  • KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel eröffnete das 25. Anbietermeeting. ©KBV/Funke

    KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel eröffnete das 25. Anbietermeeting. ©KBV/Funke

  • Das Podium des 25. Anbietermeetings  ©KBV/Funke

    Das Podium des 25. Anbietermeetings ©KBV/Funke

  • Mehr als 175 Interessierte verfolgten die diesjährige Veranstaltung. ©KBV/Funke

    Mehr als 175 Interessierte verfolgten die diesjährige Veranstaltung. ©KBV/Funke

  • Teilnehmende stellten Fragen und diskutierten mit den Referenten. ©KBV/Funke

    Teilnehmende stellten Fragen und diskutierten mit den Referenten. ©KBV/Funke

  • Fokussiert erklärte Dr. Bernhard Tenckhoff, Leiter der Stabstelle „Innovation, Strategische Analyse und IT-Beratung“, die sogenannten Medizinischen Informationsobjekte (MIOs). ©KBV/Funke

    Fokussiert erklärte Dr. Bernhard Tenckhoff, Leiter der Stabstelle „Innovation, Strategische Analyse und IT-Beratung“, die sogenannten Medizinischen Informationsobjekte (MIOs). ©KBV/Funke

Kriedel: „Dynamik und Digitalisierung – das brauchen und das wollen wir als KV-System!“

In seiner Eröffnungsrede verdeutlichte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstands, die Dynamik, in der die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranschreitet: Noch vor 20 Jahren sei die KBV der alleinige Ansprechpartner für das Thema „Digitalisierung in der vertragsärztlichen Versorgung“ gewesen, nun sei sie ein Ansprechpartner unter mehreren. Diese Entwicklung begrüßte Kriedel ausdrücklich. Eine Digitalisierung nur um ihrer selbst willen sei aber kontraproduktiv, meinte er. Das wichtigste Ziel für die KBV sei daher, aufwandsarme Anwendungen für die Praxen zu entwickeln. Zudem sprach Kriedel sich gegen die Forderung aus, dass Praxen ein eRezept ausstellen müssen, wenn der Patient dies verlangt. Freiberuflich tätige, selbstständige Ärztinnen und Ärzte sollten immer noch selbst entscheiden können, welche Investitionen sie in der Praxis vornehmen oder nicht. 

Tenckhoff: „Wir müssen das Potenzial der Digitalisierung heben“

Dr. Bernhard Tenckhoff, Leiter der Stabstelle „Innovation, Strategische Analyse und IT-Beratung“ der KBV, sprach in seinem Vortrag über die Aufgabe, sogenannte Medizinische Informationsobjekte (MIOs) für die geplante elektronische Patientenakte (ePA) festzulegen. Dafür hat das Bundesgesundheitsministerium im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) der KBV die Standardisierungskompetenz übertragen. „Wir definieren die semantische und syntaktische Interoperabilität, das bedeutet: Es geht um einen Austausch von Informationen, mitunter auch sektorenübergreifend“, so Tenckhoff. „Wir müssen das Potenzial der Digitalisierung heben.“ Dafür würden alle Akteure auf diesem Gebiet angehört und Benehmen hergestellt, so Tenckhoff weiter. Auf die Nachfrage eines Teilnehmers konkretisierte Tenckhoff die Aufgabe: „Wir als KBV haben die Funktion die Standardisierung vorzunehmen, jedoch nicht einzelne konkrete Funktionen vorzugeben.“ 

Greve: „Digitalisierung ganzer Prozesse ist das Ziel“

Im weiteren Verlauf der Tagung referierten und diskutierten die Teilnehmenden über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung, zum Beispiel des eRezepts, der eAU sowie den zukünftigen Kodierrichtlinien. Bernd Greve, Dezernent für Digitalisierung und IT in der Versorgung, warb bei den Herstellern um Unterstützung bei der Umsetzung von praktikablen und sinnvollen Lösungen – Teildigitalisierungen verkomplizieren die Prozesse in der Praxis sowie den Praxisverwaltungssystemen und sind weder von der KBV noch von den Herstellern eine Wunschvorstellung. Ein Rezept beispielsweise sollte entweder digital sein oder althergebracht auf Papier ausgestellt werden. Ein eRezept als Papierausdruck gleicht einem Schildbürgerstreich. 

Wir freuen uns, wenn Sie auch im kommenden Jahr der Einladung zum 26. Anbietermeeting am 15.09.2020 folgen würden.  
 

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