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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes (RISG)

Die Regelungen des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG) sollen dazu dienen, die Versorgung von Patienten mit Bedarf an Intensivpflege und medizinischer Rehabilitation zu verbessern.

Im Bereich der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit außerklinischer Intensivpflege stellt der vor-gelegte Gesetzesentwurf eine maßgebliche Innovation der Versorgungsstrukturen dar. Im Hinblick auf die Intensivpflege ist der Gesetzesentwurf überfällig. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat im Jahre 2018 darauf hingewiesen, dass die Versorgung von Patienten mit Intensivpflege in vielfacher Hinsicht unzu-reichend ist. Die hier angesprochenen Aspekte der Verordnung wie auch der Strukturierung des Leistungs-angebotes gehen in die vorgeschlagene Richtung. Regelungen zur Besserstellung stationärer Pflegeeinrich-tungen sowie zur verbesserten Überleitung aus dem Krankenhaus in Intensivpflegeeinheiten sind gleicher-maßen zu begrüßen.

Im Bereich der Rehabilitation soll der Zugang zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation erleichtert werden. Gleichzeitig werden auf Bundesebene verbindliche Vorgaben für Versorgungsverträge vereinbart und die Vergütungssituation verbessert. Durch die Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts für geriatrische Rehabilitation und die Einschränkung der Ablehnungsmöglichkeiten für die Krankenkassen wird die Ver-bindlichkeit der vertragsärztlichen Verordnung medizinischer Rehabilitation deutlich gestärkt.

Abweichend vom Referentenentwurf schlägt die KBV vor, dass die Regelungen zur fachärztlichen Bewer-tung des Weaningpotenzials Gegenstand der gesetzlichen Regelung zum Entlassmanagement nach § 39a SGB V werden. Gleichermaßen sollten die Anforderungen zur Versorgung der außerklinischen Intensiv-pflege, soweit und solange sie die vertragsärztliche Versorgung betreffen, im Einvernehmen mit der Kassen-ärztlichen Bundesvereinigung verabschiedet werden. In Anbetracht des demographischen Wandels und des damit verbundenen Versorgungsbedarfs wird darüber hinaus angeregt, eine besonders qualifizierte und koordinierte geriatrische Behandlung in der vertragsärztlichen Versorgung zu etablieren.

Die vollständige Stellungnahme steht mit detaillierten Kommentaren zum Download bereit.

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