Das Parlament der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft
Ein Ort der deutschen Demokratie.
Und noch einer. Und – noch einer: das Parlament der Praxis-Ärzte und Psychotherapeuten.
Und noch eins. Und noch eins… Alle zusammen bilden das Herzstück der vertragsärztlichen Selbstverwaltung.
18 Vertreterversammlungen insgesamt. Von KBV und KVen.
Und die funktioniert genauso föderal, wie das deutsche Staatswesen. Nennen wir es also einfach mal Praxisland.
Die Bürgerinnen und Bürger sind die 183.000 Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ihren Praxen.
Sie dürfen wählen und sich wählen lassen. In unmittelbarer und geheimer Wahl – und per Brief.
Alle sechs Jahre sind die Ärzte und Psychotherapeuten dazu aufgerufen,
aus ihrer Mitte die Abgeordneten ihres regionalen Ärzteparlaments zu wählen.
Diese Vertreterversammlung tagt mehrmals im Jahr; ehrenamtlich.
Für die laufenden Geschäfte bestimmt sie den Vorstand der KV – also die Regionalregierung.
Die sitzt automatisch im Bundesparlament der Vertragsärzte und Psychotherapeuten: der Vertreterversammlung der KBV; dem obersten beschließenden Organ.
Zusätzlich entsenden die Regionalparlamente weitere Abgeordnete für die Bundes-VV.
Diese wählt wiederum einen Vorstand.
Der vertritt Praxisland nach innen und nach außen.
Egal, ob nun auf regionaler KV-Ebene oder auf Bundesebene: In der Vertreterversammlung wird die Ärzte-Regierung nicht nur gewählt, sondern auch kontrolliert.
Hier werden Maßnahmen beschlossen, die die vertragsärztliche Versorgung sicherstellen.
Und hier wird über die Honorarverteilung abgestimmt – sowie über Abrechnung und Verträge.
Kurzum: Hier wird also der Rahmen gesteckt für den Praxisalltag von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten.
Und auch nach außen: So verhandeln sie beispielsweise im Gemeinsamen Bundesausschuss mit den Krankenkassen über den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Krankenkassen sind auch Verhandlungspartner für die Gebührenordnung sowie für die Arznei- und Heilmittelrichtlinie.
Und die KBV vertritt die politischen Interessen von Praxisland gegenüber der deutschen Bundesregierung in Berlin.
Sie bündelt also die Kraft aller Bürgerinnen und Bürger von Praxisland und setzt sich mit diesem Machtpaket für sie ein.
Ärztinnen und Ärzte stünden allein auf weiter Flur – gäbe es keine KVen und die KBV.
Wie überall, lebt auch in Praxisland die Demokratie vom Mitmachen.
Denn je mehr wählen gehen, sich wählen lassen oder an Arbeitskreisen teilnehmen, desto stärker ist Praxisland.
Die Selbstverwaltung der Praxis-Ärzte und Psychotherapeuten funktioniert wie ein eigener Staat. Bürger von diesem Praxisland sind die 187.000 niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Aus ihren Reihen wählen sie die Besetzung der sogenannten Vertreterversammlung, dem höchsten Entscheidungsgremium der KBV.
Im Video wird erklärt, wie dieses Parlament auf Bundes- und Landesebene entsteht.