Gremien in denen die KBV arbeitet
Die KBV bringt ihre Kompetenz in unterschiedliche Ausschüsse ein und erfüllt damit satzungsgemäße Aufgaben innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung.
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Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) legt die KBV mit fest, welche Leistungen zum Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Es ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung aus Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Außerdem definiert er Anforderungen an Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungsmaßnahmen für die verschiedenen Leistungssektoren des Gesundheitswesens.
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Im Bewertungsausschuss entscheidet die KBV mit den Krankenkassen über das Gebührenverzeichnis, nach dem die Vertragsärzte Leistungen zulasten der Krankenkassen abrechnen können: den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Dem Bewertungsausschuss gehören jeweils drei von der KBV und vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung benannte Mitglieder an. Den Vorsitz führt abwechselnd ein Vertreter der Ärzte und ein Vertreter der Krankenkassen.
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Er bereitet die Beratungen und Beschlussfassungen vor.
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Der Erweiterte Bewertungsausschuss wird einberufen, wenn im Bewertungsausschuss durch übereinstimmenden Beschluss aller Mitglieder ein Beschluss nicht zustande kommt. Auf Verlangen mindestens zweier Mitglieder wird dann der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert, von denen die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung jeweils ein Mitglied benennen.
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Im Bundesschiedsamt ist die KBV an der Festsetzung des Inhalts des Bundesmantelvertrages bei Nichteinigung der Vertragspartner beteiligt.