Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Position zum Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18.12.2019
Vorbemerkung
Der Gesetzentwurf sieht vor, zukünftig medizinisches Personal in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen strafrechtlich in gleicher Weise zu schützen, wie Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes.
Sie werden daher in den Schutzbereich des § 115 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB), der die Gleichstellung dieses Personenkreises mit Vollstreckungsbeamten regelt, aufgenommen. Denn der tatsächliche Einsatzbereich und die Gefährdungslage des medizinischen Personals in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen sind mit denen des bisher von dieser Vorschrift geschützten Personenkreises vergleichbar.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüsst dieses Vorhaben. Die KBV schlägt darüber hinaus eine Klarstellung vor, aus der hervorgeht, dass der ärztliche Notdienst auch den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst umfasst.