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KBV kontrovers: Neuordnung der Akut- und Notfallversorgung an Krankenhäusern: Miteinander oder gegeneinander?

26. Februar 2020, 12.30 - 13.30 Uhr, Berlin

 

Es diskutierten: 

  • Prof. Dr. André Gries, Sprecher der Sektion „Strukturen Klinische Akut- und Notfallmedizin“ der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V.
  • Dr. Stephan Hofmeister, stellv. Vorstandsvorsitzender der KBV

  • KBV-Chef Dr. Andreas Gassen: "Wir haben keine Ambitionen, die fachliche  Leitung über Schockräume zu übernehmen." © KBV/Tom Funke

    KBV-Chef Dr. Andreas Gassen: "Wir haben keine Ambitionen, die fachliche Leitung über Schockräume zu übernehmen." © KBV/Tom Funke

  • KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister: "Jedes Anliegen von Patienten, die zu Fuß in die Notaufnahme kommen und sich selbst verständigen können, kann selbstverständlich ein Vertragsarzt im Bereitschaftsdienst angemessen bewerten." © KBV/Tom Funke

    KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister: "Jedes Anliegen von Patienten, die zu Fuß in die Notaufnahme kommen und sich selbst verständigen können, kann selbstverständlich ein Vertragsarzt im Bereitschaftsdienst angemessen bewerten." © KBV/Tom Funke

  • Prof. André Gries von DIVI sagte: "Die genaue Struktur der INZ wird im Gesetzentwurf unterschiedlich, teils widersprüchlich beschrieben. Hier muss dringend nachgeschärft werden."  © KBV/Tom Funke

    Prof. André Gries von DIVI sagte: "Die genaue Struktur der INZ wird im Gesetzentwurf unterschiedlich, teils widersprüchlich beschrieben. Hier muss dringend nachgeschärft werden." © KBV/Tom Funke

  • Die Veranstaltung stieß auf reges Interesse bei Presse und Fachöffentlichkeit. © KBV/Tom Funke

    Die Veranstaltung stieß auf reges Interesse bei Presse und Fachöffentlichkeit. © KBV/Tom Funke

  • Auch das Publikum konnte den Diskutanten Fragen stellen. © KBV/Tom Funke

    Auch das Publikum konnte den Diskutanten Fragen stellen. © KBV/Tom Funke

In der Notfallversorgung gibt es zwischen ambulantem und stationärem Bereich gemeinsame Schnittmengen sowie Kooperationsmöglichkeiten. Darin waren sich der KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister und Professor André Gries von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin in der traditionellen Kontroversen Mittagspause der KBV einig. 

In der Diskussion zur „Neuordnung der Akut- und Notfallversorgung an Krankenhäusern: miteinander oder gegeneinander?“ zeichneten sich insgesamt mehr Gemeinsamkeiten als Differenzen ab. So sehen sowohl Gries als auch Hofmeister im vorliegenden Referentenentwurf zur Notfallgesetzgebung in einigen Punkten noch Klarstellungsbedarf.

Gries: Konturen für INZ schärfen

Für Gries, der die Zentrale Notaufnahme am Universitätsklinikum Leipzig leitet, müssten insbesondere für die im Gesetzentwurf vorgesehenen Integrierten Notfallzentren (INZ) die „Konturen geschärft“ und die Kooperationen konkreter ausgestaltet werden. Er könne sich „kein Konglomerat von stationärer und ambulanter Versorgung im Krankenhaus unter fachlicher Leitung der Kassenärztlichen Vereinigung vorstellen“.

Das sei auch nicht Ziel der Vertragsärzte, versicherte Hofmeister. Sie wollten nicht die Kontrolle über Stroke-Units übernehmen. Klinische Notfallversorgung gehöre in die Behandlung der Kliniker, betonte der KBV-Vorstandsvize. „Das können wir nicht und wollen wir nicht.“ Aber man benötige keinen Rettungshubschrauber, wenn der Patient noch klar seine Beschwerden schildern könne.

Hofmeister: Patienten effektiv steuern, regionale Strukturen erhalten

In diesem Zusammenhang verwies Hofmeister darauf, dass an vielen Standorten schon so etwas wie die INZ in Form von Portal- und Bereitschaftsdienstpraxen existieren. Es sei wichtig, die Patienten effektiv nach Behandlungsbedarf zu trennen und zu steuern – und das könnten die INZ. Mit dem softwaregestützten Einschätzungsverfahren SmED werden die Patienten seit 1. Januar unter der Patientenservicenummer 116117 in eine der Dringlichkeit angemessene ärztliche Versorgungsebene vermittelt. Laut Hofmeister seien bisher nur ein Viertel der Anrufer medizinische Notfälle gewesen.

Wichtig sei außerdem die Erhaltung regionaler Versorgungsstrukturen. „Wir müssen die vorhandenen Ressourcen sinnvoll nutzen“, so Hofmeister. Beispielsweise müsse es den Kassenärztlichen Vereinigungen weiterhin möglich sein, fachspezifische Leistungen, zum Beispiel einen augenärztlichen Bereitschaftsdienst, anzubieten. Darauf hatte die KBV in ihrer Stellungnahme hingewiesen. Zudem müssten auch Portal- oder Notdienstpraxen weiterbetrieben werden dürfen.