Geschichte der KBV
- 1931: Per Notverordnung wurden die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) flächendeckend eingeführt und der Kollektivvertrag gegründet. Zuvor mussten Ärzte mit den Krankenkassen Einzelverträge aushandeln.
- 1933: Der Nationalsozialistische Staat gliederte die KVen in das NS-System ein. Die KVen verloren somit ihre Aufgaben. Stattdessen wurde die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD) als Körperschaft des Öffentlichen Rechts gegründet. Die KVD regelte dann die ärztliche Versorgung, die Zulassung und die eigene Berufsgerichtsbarkeit.
- 1948: Die ersten Landesstellen der KVen wurden gegründet. Der Jurist und Mediziner Dr. Ludwig Sievers bildete die ersten Arbeitsgemeinschaften der Landesstellen der KVen und wurde zum Vorsitzenden gewählt. Sievers strebte eine zentrale kassenärztliche Organisation an. Sievers` Ziel war es, die KVen von der Ärztekammer zu lösen. Denn nach Kriegsende wollten die Ärztekammern die KVen organisatorisch eingliedern. Dr. med. Walter Landauer war zwischen 1948 und 1951 der zweite Vorsitzende.
- 1951-1966: Prof. Dr. med. Konrad Bihl war zweiter Vorsitzender.
- 1951-1977: Rolf Schlögell war Hauptgeschäftsführer der KBV.
- 22. Februar 1951: Das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Selbstverwaltungsgesetz war die Voraussetzung dafür, dass die Selbstverwaltung der KVen wiederhergestellt werden konnte. Die Arbeitsgemeinschaft der KVen zog von Bad Nauheim nach Köln. Der Grund war, dass die KVen näher an der damaligen Bundeshauptstadt sein wollten, um den berufspolitischen Einfluss zu intensivieren.
- 20. August 1955: Mit dem Gesetz über das Kassenarztrecht (GKAR) wurde die KBV als Körperschaft des Öffentlichen Rechts gegründet und löste damit die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD) ab. Der erste Vorsitzende der KBV blieb Ludwig Sievers. Im Zuge des GKAR bekamen die KVen den Sicherstellungsauftrag in der ambulanten kassenärztlichen Versorgung zugeschrieben.
- 1957-1969: Dr. med. Friedrich Voges trat die Nachfolge Sievers als Vorsitzender der KBV an.
- 1966-1968: Dr. med. Gerhard König war zweiter Vorsitzender.
- 1968-1969: Dr. med. Hans-Wolf Muschalik war zweiter Vorsitzender.
- 1969-1985: Dr. med. Hans-Wolf Muschalik war Vorsitzender der KBV. Der zweite Vorsitz ging an Dr. med. Josef Schmitz-Formes.
- 1977-1987: Eckart Fiedler war Hauptgeschäftsführer.
- 1985-1987: Dr. med. Rolf Thier war zweiter Vorsitzender.
- 1985-1989: Prof. Dr. med. Siegfried Häußler war Vorsitzender.
- 1987-1989: Dr. med. Ulrich Oesingmann war zweiter Vorsitzender.
- 1987-2003: Rainer Hess war Geschäftsführer.
- 1989-1993: Dr. med. Ulrich Oesingmann war der Vorsitzende der KBV. Zweiter Vorsitzender war Dr. med. Otfrid Schaefer.
- 1990: Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands wurde das Gesundheitssystem der DDR an das der Bundesrepublik angeglichen. Vor der Wiedervereinigung waren die KVen in der DDR als Abrechnungsstellen im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund integriert.
- 1991: In den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden KVen neu gegründet.
- 1993-1997: Dr. med. Peter Schwoerer war zweiter Vorsitzender der KBV.
- 1993-1999: Dr. med. Winfried Schorre war Vorsitzender.
- 1997-2000: Dr. med. Eckhard Weisner war zweiter Vorsitzender.
- 1999-2004: Manfred Richter-Reichhelm war der vorerst letzte ehrenamtliche Vorsitzende der KBV.
- 2000-2004: Dr. med. Leonard Hansen war zweiter Vorsitzender.
- Juli 2004: Die KBV zog von Köln in die heutige Bundeshauptstadt Berlin.
- 1. Januar 2005: Erstmals gab es einen hauptamtlichen Vorstand. Dr. med. Andreas Köhler wurde Vorstandsvorsitzender der KBV, Vorstand wurde Ulrich Weigeldt.
- 11. Juli 2007: Dr. med. Carl-Heinz Müller wurde zum Vorstand gewählt und löste somit Ulrich Weigeldt ab.
- 1. Juli 2012: Dipl.-Med. Regina Feldmann beginnt ihre Arbeit als erstes weibliches Vorstandsmitglied der KBV und löst Dr. Carl-Heinz Müller ab.
- 28. Februar 2014: Dr. Andreas Köhler tritt aus gesundheitlichen Gründen als Vorstandsvorsitzender der KBV zurück.
- 1. März 2014: Dr. Andreas Gassen, zuständig für die fachärztliche Versorgung, wird Vorstandsvorsitzender und löst Dr. Andreas Köhler ab.
- 1. März 2017: Das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) tritt in Kraft. Das GKV-SVSG stärkt die Kontrollrechte des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber der KBV.
- 3. März 2017: Der Vorstand der KBV hat erstmals drei Mitglieder: Dr. Andreas Gassen wird als Vorstandsvorsitzender wiedergewählt und ist nach wie vor zuständig für die fachärztliche Versorgung. Dr. Stephan Hofmeister ist stellvertretender Vorsitzender und Vorstand im Ressort hausärztliche Versorgung. Dipl.-Volkswirt Dr. Thomas Kriedel ist das nichtärztliche Mitglied des Vorstandes. Die Wahl eines nichtärztlichen Vorstandsmitglieds ist seit Inkrafttreten des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes (GKV-SVSG) seit dem 1. März 2017 verpflichtend.
- 3. März 2023: Dr. Sibylle Steiner wird Mitglied des Vorstands und löst Dr. Thomas Kriedel als drittes Vorstandsmitglied ab. Wiederwahl von Dr. Andreas Gassen und Dr. Stephan Hofmeister.