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Historie

Geschichte der KBV

  • 1931: Per Notverordnung werden die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) flächendeckend eingeführt und das Kollektivvertragssystem gesetzlich verankert. Die Gründung der KVen ist Bestandteil eines staatlich vermittelten Kompromisses im Streit zwischen den Krankenkassen und Kassenärztinnen und -ärzten. Im damaligen Einzelvertragssystem waren diese den Krankenkassen weitgehend schutzlos ausgeliefert.
  • 1933: Der Nationalsozialistische Staat gliedert die KVen in das NS-System ein. Die KVen verlieren somit ihre Aufgaben. Stattdessen wird die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD) als Körperschaft des Öffentlichen Rechts gegründet. Die KVD regelt die ärztliche Versorgung, die Zulassung und die eigene Berufsgerichtsbarkeit.
  • 1945: Nach Kriegsende funktioniert die kassenärztliche Versorgung in den drei Westzonen zunächst auf der Grundlage der in den Jahren 1931/32 erfolgten Vereinbarungen zwischen Ärztinnen und Ärzten und Krankenkassen weiter. Die KVD wird als nationalsozialistische Organisation aufgelöst, allerdings durch keine entsprechende Verordnung auch juristisch aufgehoben. Vonseiten der Ärztekammern in den westlichen Besatzungszonen gibt es Bestrebungen, die Vertretung der kassenärztlichen Interessen zu übernehmen.
  • 15. Oktober 1948: Der 51. Deutsche Ärztetag in Stuttgart beschließt die Gründung der Arbeitsgemeinschaft der Landesstellen der KVen. Zum einen aus Mangel an einer zentralen Instanz zur Regelung der Vertragsbeziehungen zwischen KVen und Krankenkassen und zum anderen, um die KVen von den Ärztekammern zu lösen, bringt der Jurist und Mediziner Dr. med. Ludwig Sievers die Gründung dieser neuen Organisation voran und wird zu dessen Vorsitzenden gewählt. Dr. med. Walter Landauer ist zwischen 1948 und 1951 der zweite Vorsitzende, Karl Haedekamp übernimmt zwischen 1948 und 1951 die Geschäftsführung. Anlässlich des 51. Deutschen Ärztetages tritt die Arbeitsgemeinschaft zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen, noch bevor in allen Ländern die Konstituierung der Landesstellen erfolgt ist.
  • Mai 1949: Die Landesstellen der KVen für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet und die Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern verfügen wieder über ein zentrales Publikationsorgan: die Ärztlichen Mitteilungen (später umbenannt in Deutsches Ärzteblatt).
  • 1951–1966: Prof. Dr. med. Konrad Bihl ist zweiter Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Landesstellen der KVen.
  • 1951–1977: Rolf Schlögell ist Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Landesstellen der KVen.
  • 22. Februar 1951: Der Deutsche Bundestag beschließt das Gesetz über die Selbstverwaltung und Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Selbstverwaltungsgesetz). Mit diesem Gesetz findet der Wiederaufbau der gegliederten, öffentlich-rechtlich organisierten Selbstverwaltung innerhalb der Sozialversicherung seinen vorläufigen Abschluss. Im Sommer 1951 zieht die Arbeitsgemeinschaft der Landesstellen der KVen von Bad Nauheim nach Köln, um die Einflussnahme auf die politischen Gremien in Bonn zu intensivieren.
  • 18. September 1953: Die Arbeitsgemeinschaft der Landesstellen der KVen nennt sich um in Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Bei der Hauptversammlung in Lindau stimmen die Delegierten für die Namensänderung. Eine Änderung des organisatorischen Aufbaus oder der Aufgabengestaltung ist damit nicht verbunden.
  • 19. August 1955: Das Gesetz über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetztes (Gesetz über das Kassenarztrecht – GKAR) tritt in Kraft. Dieses bildet die Rechtsgrundlage für die KVen und die KBV als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Darin wird den KVen das Monopol bei der ambulanten kassenärztlichen Versorgung der Bevölkerung, der sogenannte Sicherstellungsauftrag, zugesprochen. Wie bereits in der Notverordnung von 1931 wird der Alleinvertretungsanspruch der KVen gegenüber den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung festgeschrieben.
  • 1957–1969: Dr. med. Friedrich Voges tritt die Nachfolge von Dr. med. Ludwig Sievers als Vorsitzender der KBV an.
  • 1966–1968: Dr. med. Gerhard König ist zweiter Vorsitzender.
  • 1968–1969: Dr. med. Hans-Wolf Muschalik ist zweiter Vorsitzender.
  • 1969–1985: Dr. med. Hans-Wolf Muschalik ist Vorsitzender der KBV. Der zweite Vorsitz geht an Dr. med. Josef Schmitz-Formes.
  • 1977–1988: Eckart Fiedler ist Hauptgeschäftsführer.
  • 1985–1987: Dr. med. Rolf Thier ist zweiter Vorsitzender.
  • 1985–1989: Prof. Dr. med. Siegfried Häußler ist Vorsitzender.
  • 1987–1989: Dr. med. Ulrich Oesingmann ist zweiter Vorsitzender.
  • 1988–2003: Dr. jur. Rainer Hess ist Hauptgeschäftsführer.
  • 1989–1993: Dr. med. Ulrich Oesingmann ist Vorsitzender. Zweiter Vorsitzender ist Dr. med. Otfrid Schaefer.
  • 1990: Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands wird das Gesundheitssystem der DDR an das der Bundesrepublik angeglichen. Vor der Wiedervereinigung waren die KVen in der DDR als Abrechnungsstellen im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) integriert.
  • 1991: In den neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden KVen gegründet.
  • 1993–1997: Dr. med. Peter Schwoerer ist zweiter Vorsitzender der KBV.
  • 1993–1999: Dr. med. Winfried Schorre ist Vorsitzender.
  • 1997–2000: Dr. med. Eckhard Weisner ist zweiter Vorsitzender.
  • 1999–2004: Manfred Richter-Reichhelm ist der vorerst letzte ehrenamtliche Vorsitzende der KBV.
  • 2000–2004: Dr. med. Leonhard Hansen ist zweiter Vorsitzender.
  • Juli 2004: Die KBV zieht von Köln in die Bundeshauptstadt Berlin.
  • 1. Januar 2005: Erstmals gibt es einen hauptamtlichen Vorstand: Dr. med. Andreas Köhler wird Vorstandsvorsitzender der KBV, Vorstandmitglied des hausärztlichen Versorgungsbereichs wird Ulrich Weigeldt.
  • 11. Juli 2007: Dr. med. Carl-Heinz Müller wird zum hausärztlichen Vorstandsmitglied gewählt und löst Ulrich Weigeldt ab.
  • 1. Juli 2012: Dipl.-Med. Regina Feldmann beginnt ihre Arbeit als erstes weibliches Vorstandsmitglied der KBV und löst Dr. med. Carl-Heinz Müller als hausärztliches Vorstandsmitglied ab.
  • 1. März 2014: Dr. med. Andreas Gassen, zuständig für die fachärztliche Versorgung, wird Vorstandsvorsitzender der KBV.
  • 1. März 2017: Das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) tritt in Kraft. Mit dem GKV-SVSG werden die Kontrollrechte des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter anderem gegenüber der KBV neu geregelt. Die KBV ist künftig verpflichtet, den Vorstand durch drei Personen zu besetzen, wobei mindestens eine davon weder an der hausärztlichen noch an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen darf.
  • 3. März 2017: Der Vorstand der KBV hat erstmals drei Mitglieder: Dr. Andreas Gassen wird als Vorstandsvorsitzender wiedergewählt und ist nach wie vor zuständig für die fachärztliche Versorgung. Dr. med. Stephan Hofmeister ist stellvertretender Vorsitzender und Vorstand im Ressort hausärztliche Versorgung. Dipl.-Volkswirt Dr. rer. soc. Thomas Kriedel ist nichtärztliches Mitglied des Vorstands.
  • 3. März 2023: Dr. med. Sibylle Steiner wird Mitglied des Vorstands und löst Dr. rer. soc. Thomas Kriedel als Mitglied des Vorstands ab.