Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 
Stand 06.02.2020

Positionen

Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

Position zum Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 16. Dezember 2019

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung sollen die unterschiedlichen Angebote der Akut- und Notfallversorgung in Deutschland verbunden werden. Versicherte werden durch die gemeinsamen Notfallleitsysteme (Rufnummer 116117 und 112) und die integrierten Notfallzentren zu Beginn einer Notfallbehandlung in die richtige Versorgungsebene gesteuert.

Hierdurch wird auch der hohen Inanspruchnahme von Notfallambulanzen in Krankenhäuser bei Erkrankungen, die keiner Krankenhausversorgung bedürfen, entgegengewirkt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützt dieses Ziel und begrüßt den Referentenentwurf. Dies gilt insbesondere für die Betonung der starken Rolle des KV-Systems bei der notdienstlichen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland.

So bleibt vor allem der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die ambulante notdienstliche Versorgung erhalten und eine neue Struktur - mit damit notwendigerweise verbundenen Schnittstellenproblematiken - wird vermieden.

Auch wenn einzelne Regelungen aus Sicht der KBV noch einer Überarbeitung bedürfen, geht der Referentenentwurf für eine Überarbeitung der Notfallversorgung in die richtige Richtung.

Klärungsbedarf besteht vor allem noch im Hinblick auf eine vollständige Finanzierung der Leistungsangebote im Rahmen der notdienstlichen Versorgung und der Beibehaltung von regionalen Spielräumen. Wenn die Notfallreform gelingen soll, müssen für die Akteure vor Ort ausreichende Kompetenzen und Gestaltungsspielräume verbleiben.

Download