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Krankenhausreform: KBV lässt Finanzierungsregelung von EU-Kommission prüfen

Die KBV will die EU-Kommission zur Krankenhausreform anrufen. Warum?

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV:
Es geht um die Frage, ob die im Krankenhausversorgungsstärkungsgesetz vorgesehene Förderung aus dem Transformationsfond tatsächlich gerecht ist. Denn dort werden Krankenhäuser mit sehr viel Geld gefördert bei der Herstellung von ambulanter Versorgung. Und das steht aus unserer Sicht im diametralen Gegensatz zu den Vorgaben der EU zu solcher Förderung.

Wie würde aus Ihrer Sicht ein gerechter Wettbewerb aussehen?

Wenn es eine Strukturfinanzierung gibt durch Dritte, durch Steuergeld, dann muss es die entweder auch für die ambulanten Kolleginnen und Kollegen geben oder es kann sie nicht geben. Wenn beide das Gleiche machen, beide also ambulant versorgen, muss auch die Finanzierung und die Strukturbezahlung identisch sein. Und das ist hier nicht gegeben nach unserem Dafürhalten und das ist der Grund, warum wir die Europäische Kommission fragen wollen, ob das vereinbar ist mit EU-Recht.

Was wäre, wenn die EU die Reform beanstandet?

Also wenn die EU-Kommission die Frage einmal gestellt bekommen hat, das wird voraussichtlich nächste Woche der Fall sein, dann erwarten wir bei den in Rede stehenden Summen, dass die Kommission relativ schnell reagiert und ein erstes Signal an die Bundesregierung gibt, ob das in Einklang ist mit dem EU-Recht oder nicht.

Das kürzlich verabschiedete Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz sieht eine aus KBV-Sicht einseitige finanzielle Förderung der Krankenhäuser vor. Dazu will die KBV nun die Europäische Kommission einschalten. Sie soll prüfen, ob die Regelung gegen das EU-Beihilferecht verstößt. Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, erläutert die Hintergründe.