Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung vom 30. April 2020
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung begrüßt den Referentenentwurf für die Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung.
Die geplante Regelung schafft Rechtssicherheit für Versicherte, Ärztinnen und Ärzte, sodass die Rechtsfolge einer Beendigung der DMP-Teilnahme in Fällen fehlender, unvollständiger oder nicht fristgerecht übermittelter Dokumentationen während der Covid-19 Pandemie nicht eintritt.