Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes: Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf
Position der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 31.07.2020
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung begrüßt und unterstützt die Absicht, Erkenntnisse, die bei der Entwicklung der Strahlenschutzverordnung und seit deren Inkrafttreten gewonnen wurden, nunmehr in das Strahlenschutzgesetz einfließen zu lassen und somit zu einer Harmonisierung der Rechtslage für die Ärzteschaft bzw. für den medizinischen Bereich beizutragen.
Soweit sie den medizinischen Bereich betreffen, sind die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen nachvollziehbar.