Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG): Stellungnahme der KBV zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktion der CSU/CSU und SPD
Die KBV positioniert sich zum Gesetzentwurf für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser
Vorbemerkungen:
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nimmt nachfolgend zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zum Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz– KHZG) Stellung.
Die durch das Coronavirus SARS‐CoV‐2 ausgelöste Pandemie stellt die Gesundheitsversorgung in Deutschland nach wie vor auf den Prüfstand: auch wenn die Pandemie vorläufig gut beherrschbar scheint, muss weiterhin kontinuierlich dafür Sorge getragen werden, den grundsätzlichen Herausforderungen an eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung – unabhängig von der Pandemie – zu begegnen.
So konnte der ambulante Bereich aufgrund vielfältiger Maßnahmen auf Bundes‐ und regionaler Ebene erreichen,das Ansteckungsrisiko zu den Hochzeiten der Pandemie zu mindern und Infektionsketten zu vermeiden.
Dazu gehören die Einrichtung separater Corona‐Sprechstunden, ein deutlicher Ausbau von Telefon‐ und Videokonsultationen sowie die Erweiterung des Service‐ und Beratungsangebots der Nummer 116117. Insgesamt haben die Partner der Selbstverwaltung aufgrund der Corona‐Pandemie über 60 Sonderregelungenfür die ambulante Versorgung geschaffen – alle mit dem Ziel, den Praxen di e Arbeit zu erleichtern, Bürokratie abzubauen und die Versorgung sicherzustellen.
Davon profitieren die Versicherten auch nach der Pandemie. Viele innovative Konzepte haben sich während der Pandemie bewährt und es lohnt sich, diese fortzusetzen, weiter auszubauen und zu professionalisieren.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll vor allem die Digitalisierung im Krankenhausbereich mit Hilfe von Investitionsmaßnahmen vorangetrieben werden. Grundsätzlich gilt: Mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens sind wesentliche Chancen, zugleich aber auch erhebliche zeitliche, finanzielle und strukturelle Ressourcenaufwände verbunden.
Die KBV begrüßt daher grundsätzlich die mit dem vorgelegten Gesetzentwurf geplanten Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung von Krankenhäusern. Dabei sollten jedoch jegliche Digitalisierungsmaßnahmen für die an der ambulanten Versorgung beteiligten Gesundheitsberufe und Einrichtungen mit gleicher Geschwindigkeit, Intensität und Förderung analog zum stationären Bereich erfolgen.
Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) fordern daher, dass die für den stationären Bereich länger laufenden Fristen und umfassenderen Fördermöglichkeiten analog für den ambulanten Bereich Anwendung finden.
Unterschiedliche Fristen und Fördermöglichkeiten würden zu einem größer werdenden Gefälle der Digitalisierung zwischen den Sektoren führen. Dies wird explizit am Beispiel der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deutlich: Krankenhäuser werden nur mit erheblichem Zeitverzug nach der vertragsärztlichen Versorgung in der Lage sein, im Rahmen des Entlassmanagements solche Bescheinigungen auszustellen.
Insofern sollte die investive Unterstützung als auch die Fristsetzung für die Einführung digitaler Strukturen und Prozesse sektorenübergreifend angeglichen werden.