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Stand 10.09.2020

Positionen

Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken: Stellungnahme der KBV zum Entwurf sowie zum Antrag der Fraktion der FDP

Die KBV positioniert sich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 19. August 2020 sowie zum Antrag der Fraktion der FDP „Versorgungsicherheit mit Arzneimitteln gewährleisten - Produktion in Europa stärken“ vom 5. Mai 2020

Anmerkungen:

Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken soll die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch ortsnahe Apotheken gestärkt werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt dieses Vorhaben zwar grundsätzlich, aus ihrer Sicht sind die in diesem Zusammenhang vorgesehenen Maßnahmen wie die Einführung zusätzlich honorierter pharmazeutischer Dienstleistungen wie beispielsweise Medikationsmanagement und Medikationsanalyse hierfür allerdings nicht geeignet, denn diese vorgegebenen vertraglichen Festlegungen sind mit der Gefahr verbunden, dass originär ärztliche Leistungen in den Bereich der Apotheke verlagert werden.

Gleichzeitig wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Finanzierung einer Doppelstruktur forciert, deren Nutzen für die Qualität der Arzneimitteltherapie der Versicherten fraglich ist.

Darüber hinaus lehnt die KBV auch die vorgesehene Finanzierungregelung über einen Festzuschlag von 20 Cent je abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ab, da damit eine nicht vertretbare Verschärfung des Wirtschaftlichkeitsrisikos für den Vertragsarzt verbunden wäre.

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