EBS-Umsetzungsgesetz: Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 11. August 2020
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer Statistikgesetze
Zusammenfassung:
Die KBV begrüßt die Änderungen des Gesetzes über die Kostenstrukturstatistik und des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Die Umstellung von einem vierjährlichen Turnus zu einem jährlichen Turnus und die Erhöhung des Stichprobenumfangs auf 7 Prozent verbessert die Datengrundlage für die Arbeit des Bewertungsausschusses deutlich.
Um die Datenerhebung besser an den Verwendungszweck anpassen zu können, regen wir an, ein Stellungnahmeverfahren in den Gesetzestext zu integrieren.
Die dabei entstehenden Kosten und der zeitliche Aufwand für die Vertragsärzte und psychologischen Psycho-therapeuten sind zu niedrig angesetzt. Außerdem sollte eine Finanzierung der entstehenden Kosten von Seiten des Gesetzgebers sichergestellt werden.