Arztpraxen benötigen unter anderem für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und den eArztbrief einen KIM-Dienst. Über solche Dienste für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) soll künftig ein Großteil des Informationsaustausches zwischen Ärzten, Psychotherapeuten, Apotheken oder Pflegeeinrichtungen laufen – allen, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind.
Mit kv.dox bietet die KBV einen eigenen KIM-Dienst für Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und Kassenärztliche Vereinigungen an. Diese können darüber mit allen Ärzten, Zahnärzten oder Apothekern kommunizieren, die einen KIM-Dienst verwenden, unabhängig vom Anbieter. kv.dox passt zu allen Praxisverwaltungssystemen und allen eHealth-Konnektoren. Die Zulassung erfolgte im Dezember 2020 durch die gematik.
Allgemeine Fragen
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kv.dox ist ein Dienst für sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Über KIM-Dienste soll künftig der gesamte elektronische Austausch von Patienten- und Arztdaten im Gesundheitsbereich laufen, so schreibt es der Gesetzgeber vor. Nutzer sind Praxen, Krankenhäuser, Apotheken – alle, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Ärzte benötigen den Dienst beispielsweise für den Versand von eArztbriefen und seit 1. Oktober 2021 für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auch der Datenaustausch bei ärztlichen und psychotherapeutischen Telekonsilien läuft darüber.
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Der KIM-Dienst kv.dox ist ausschließlich für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten verfügbar. Auch für KV-Mitglieder ist er nutzbar.
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In der Regel sind das IT-Dienstleister, die die gematik als Anbieter von KIM-Diensten zulassen muss. Erstmals nun darf auch die KBV den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen einen solchen Dienst anbieten.
Das Produkt heißt kv.dox und ist mit allem anderen KIM-Diensten kompatibel. Wichtig ist der KBV vor allem, dass neben der Qualität und dem Service der Preis stimmt.
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Eine pauschale Antwort zum Zeitaufwand ist nicht möglich, da Sie unterschiedliche Daten zusammenstellen müssen. Um den Zeitaufwand bei der Einrichtung zu verringern, empfehlen wir einen Blick in unsere Checkliste. Sie ist auch im kv.dox-Kundenportal unter dem Reiter „kv.dox installieren“ einsehbar.
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kv.dox ist der KIM-Dienst der KBV. Eine Besonderheit ist, dass nur Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen kv.dox nutzen dürfen. Das hat der Gesetzgeber so vorgeschrieben, als er der KBV Ende 2019 die Möglichkeit eingeräumt hat, erstmals neben der Industrie einen solchen Dienst anbieten zu dürfen.
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Ja, denn jeder KIM-Dienst passt zu jedem Praxisverwaltungssystem. Bei der Auswahl eines KIM-Dienstes haben Ärzte und Psychotherapeuten somit freie Wahl. Nach Auskunft der gematik sind die Schnittstellen seitens des Primärsystems zum KIM-Clientmodul einheitlich beschrieben, sodass es technisch zu keinen Inkompatibilitäten kommt. Ob Ihr PVS bereits das Bestätigungsverfahren der gematik zur Interoperabilität erfolgreich durchlaufen hat und somit auch mit kv.dox-kompatibel ist, können Sie auf einer Übersicht der gematik hier einsehen.
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Für die Ausstellung einer eAU benötigen Sie seit 1. Oktober 2021 einen KIM-Dienst. Mit KIM können Sie zudem den elektronischen Arztbrief versenden. Im Allgemeinen haben auch Psychotherapeuten einen hohen Kommunikationsaufwand und nutzen unter anderem noch den Postweg für die Kommunikation mit den Kassen. Diese kann durch KIM auf elektronischem Weg durchgeführt werden.
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Jeder Arzt mit einer KV-Zulassung, und somit mit einer Betriebsstättennummer (BSNR), kann kv.dox als KIM-Dienst nutzen.
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Ja. Alle KIM-Dienste sind untereinander kompatibel, egal ob sie von der KBV oder anderen Anbietern stammen. Für Nutzer von kv.dox heißt das: Sie können mit allen Ärzten, Zahnärzten, Apothekern, Krankenhäusern, Pflegeheimen – kurz gesagt, allen, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind – kommunizieren, unabhängig davon welcher KIM-Dienst verwendet wird.
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Alle Krankenkassen sind bereits an KIM angebunden und Sie können KIM-Nachrichten an Krankenkassen verschicken. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass alle Nachrichten ordnungsgemäß bearbeitet werden, da die Krankenkassen die Bearbeitung der KIM-Nachrichten automatisieren. Wenden Sie sich für nähere Informationen an die Krankenkasse.
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Nein, der KIM-Dienst kv.dox passt zu allen E-Health-Konnektoren.
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Gegenüber der Nachrichtenübertragung mittels E-Mail oder Fax wird durch kv.dox eine fälschungssichere und datenschutzkonforme Übertragung von vertraulichen Nachrichten über die Telematikinfrastruktur gewährleistet.
Das Aufbringen der Transportsignatur und die Verschlüsselung der Nachrichten erfolgen dabei stets unbemerkt im Hintergrund.
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Die gematik wurde per Gesetz beauftragt, einen sicheren Nachrichtentransport für das Medizinwesen zu spezifizieren. Jeder KIM-Dienst, also auch kv.dox, benötigt eine Zulassung durch die gematik.
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Die akquinet health service GmbH ist ein IT-Dienstleister und wurde von der KBV beauftragt, den Fachdienst kv.dox gemäß den Anforderungen der gematik zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört die Bereitstellung des Clientmoduls, also der Software für die Nutzung von kv.dox.
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Nutzer von kv.dox zahlen quartalsweise einen festen Preis. Mit der Rechnungsstellung und -bearbeitung hat die KBV den Finanzdienstleister BFS health finance GmbH beauftragt.
Er stellt einmal im Quartal den kv.dox-Nutzern die Kosten in Rechnung. Außerdem werden die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungsbeträge durch BFS health finance geprüft.
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Bei einem Praxis-Account haben alle Personen Zugriff auf das Postfach, die in der Praxis über diese KIM-Adresse kommunizieren. Die Registrierung für den Praxis-Account erfolgt über den Praxisausweis (SMC-B). Bei einem Arzt-Account erfolgt die Registrierung mittels elektronischem Heilberufsausweis (eHBA). Auf dieses Postfach hat im Regelfall nur der Arzt oder die Ärztin mit dem eHBA und einem Kennwort Zugriff.
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Da die Übertragung verschlüsselt stattfindet, ist eine Virenprüfung innerhalb des KIM-Dienstes nicht möglich. Dies obliegt dem empfangenden Mailsystem, also Ihrem PVS.
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Aus technischer Sicht sind alle KIM-Dienste gleich, da sie auf denselben Vorgaben der gematik basieren. Unterschiede gibt es in den Vertragsbedingungen. Mit kv.dox erhalten Sie einen herstellerunabhängigen KIM-Dienst mit flexibler Kündigungsfrist. Zusätzlich gibt es für das KIM-Postfach keine Datenbeschränkung, sodass Sie beliebig viele KIM-Nachrichten verschicken und empfangen können. Sollten Sie Fragen haben oder bei der Installation und Einrichtung von kv.dox Unterstützung benötigen, so können Sie unseren Support kostenfrei in Anspruch nehmen.
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Für die Nutzung von kv.dox gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der bestehenden Systeme. Dies bedeutet, Sie sollten grundsätzlich neben dem KIM-Dienst von anderen KIM-Dienst-Anbietern den KIM-Dienst kv.dox nutzen können.
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Wenn Sie über Ihren PVS-Anbieter bereits eine KIM-Adresse beziehen und zufrieden sind, brauchen Sie kv.dox nicht zusätzlich zu bestellen.
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Die Folien finden Sie hier. Auf der KBV-Themenseite kv.dox sind sie ebenfalls verlinkt.
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Das KBV-Stylesheet ist die bereits bekannte gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in digitaler Form.
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Sollten Sie kv.dox nicht mehr benötigen, genügt eine schriftliche Kündigung:
- über das Kontaktformular im kv.dox-Kundenportal,
- per E-Mail oder
- per Post an Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin
Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Monatsende. Eine Bestätigung der Kündigung erfolgt zeitnah.
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Die Rechnungen für kv.dox werden quartalsweise von unserem Finanzdienstleister BFS Health Finance GmbH nach Ablauf eines Quartals erstellt und versendet. Wenn Sie zum Beispiel den Vertrag im Oktober gekündigt haben, erhalten Sie im Januar des darauffolgenden Jahres die letzte Rechnung.
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Nach der Kündigung wird die KIM-Adresse deregistriert. Der Zugang auf das KIM-Postfach ist nicht mehr möglich. Nachrichten bleiben 90 Tage lang auf dem Server. Danach werden sie automatisch unwiderruflich gelöscht. Dieses Prozedere schreibt die gematik generell bei Kündigung von KIM-Adressen allen vor.
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Nein, der kv.dox-Vertrag ist inhabergebunden und kann nicht übergeben werden. Bitte kündigen Sie bei einer Praxisübergabe den bestehenden Vertrag (unter Beachtung der Kündigungsfrist) und schließen einen neuen Vertrag unter Nennung der neuen BSNR und des neuen Vertragspartners ab.
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Der kv.dox-Vertrag muss vom Vertragsinhaber (unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist) gekündigt werden, wenn die Tätigkeit als Vertragsarzt nicht mehr weiter durchgeführt wird. Die Information zur Niederlegung der kassenärztlichen Tätigkeit werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen nicht automatisch weitergeleitet.
Technische Voraussetzungen
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Die technischen Voraussetzungen sind bei allen KIM-Diensten gleich: Ihre Praxis muss an die Telematikinfrastuktur (TI) angeschlossen sein. KIM läuft ausschließlich über die TI.
Wichtig ist, dass Sie einen E-Health-Konnektor im Einsatz haben (zugelassen für PTV3), der Ihren Computer sicher mit der TI verbindet.
Ihr TI-Dienstleister hat Ihnen dazu ein Update bereitgestellt, sodass Ihr Konnektor nicht ausgewechselt werden muss. Sollten Sie das Update noch nicht erhalten haben, fragen Sie dort nach.
Außerdem benötigen Sie ein E-Mail-fähiges PVS-System das so konfiguriert wird, dass E-Mails über das sichere kv.dox-Verfahren versendet werden können. In Ausnahmefällen kann auch ein handelsübliches E-Mail-Programm wie Thunderbird genutzt werden.
Zudem benötigen Sie mindestens ein TI-Kartenterminal und einen Praxisausweis (SMC-B) oder optional den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Als Ergänzung steht Ihnen auch eine Checkliste zur Verfügung, die Sie für die Überprüfung der Mindestanforderungen benötigen.
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In der aktuellen Version ist der KIM-Dienst kv.dox mit den Betriebssystemen Windows, macOS und Linux nutzbar. Die genauen Voraussetzungen können Sie der Checkliste entnehmen.
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Neben den Anforderungen für das Betriebssystem sind für den Rechner/Server, auf dem das kv.dox-Clientmodul betrieben werden soll, Mindestanforderungen zu berücksichtigen. Nähere technische Voraussetzungen können Sie der Checkliste entnehmen.
Bestellung und Installation
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Der Weg ist relativ einfach: Sie können sich auf unserem Portal selbst für einen kv.dox-Zugang anmelden und diesen freischalten. Wenn Sie einen kv.dox-Zugang bestellen, erhalten Sie eine E-Mail-Adresse inklusive eines KIM-Clientmoduls. Das Clientmodul ist nichts anderes als ein Softwaremodul.
Laden Sie das Clientmodul im Portal herunter und installieren Sie es auf Ihrem PC. Dazu stehen eine Checkliste, eine Anleitung und ein Benutzerhandbuch bereit, die Sie bei den einzelnen Schritten unterstützen.
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Die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Bestellung hinterlegen müssen, hat nichts mit der späteren KIM-Dienst-Adresse zu tun. Für den Bestellprozess reicht eine beliebige E-Mail-Adresse, auf die Sie Zugriff haben. Sie können hierfür auch eine private E-Mail-Adresse oder eine E-Mail-Adresse der Praxis verwenden. Die im Bestellprozess angegebene Adresse brauchen Sie im Anschluss für die Anmeldung im kv.dox-Kundenportal.
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Ja, für jede Betriebsstätte können Sie zusätzliche KIM-Adressen bestellen. Möglich ist das über das kv.dox-Kundenportal im Menüpunkt „KIM-Adressen bestellen". Nach der Bestellung ist es erforderlich, dass Sie einen Registrierungscode unter dem Menüpunkt „Registrierungscodes verwalten" generieren. Damit können Sie die zusätzliche KIM-Adresse im KIM-Clientmodul einrichten.
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In der Telematikinfrastruktur gibt es keine Test-Accounts. Jedoch können Sie sich selbst eine KIM-Nachricht zusenden. Die erstellte KIM-Nachricht wird dabei wie gewohnt signiert und verschlüsselt und durch den KIM-Dienst über die Telematikinfrastruktur verschickt. Selbige Nachricht kommt über den gleichen Weg zu Ihnen in die Praxis zurück und wird vom kv.dox-Clientmodul wieder entschlüsselt und die Signatur auf dessen Integrität überprüft.
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Die technischen Voraussetzungen sind bei allen KIM-Diensten gleich: Ihre Praxis muss an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. KIM läuft ausschließlich über die TI. Wichtig ist, dass Sie einen E-Health-Konnektor im Einsatz haben (zugelassen für PTV3), der Ihren Computer sicher mit der TI verbindet. Ihr TI-Dienstleister hat Ihnen dazu ein Update bereitgestellt, sodass Ihr Konnektor nicht ausgewechselt werden muss. Sollten Sie das Update noch nicht erhalten haben, fragen Sie dort nach.
Außerdem benötigen Sie ein E-Mail-fähiges PVS-System, das so konfiguriert wird, dass E-Mails über das sichere kv.dox-Verfahren versendet werden können. In Ausnahmefällen kann auch ein handelsübliches E-Mail-Programm wie Thunderbird genutzt werden.
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Nach der Bestellung erhalten Sie eine Eingangsbestätigungs-Mail. Diese beinhaltet einen Link, den Sie innerhalb von 72 Stunden aktivieren müssen. Wenn Sie den Bestätigungslink aktiviert haben und sich das Passwort mithilfe der darauffolgenden E-Mail gesetzt haben, können Sie sich in das kv.dox-Kundenportal einloggen. Dort erhalten Sie die Installationsdatei zum kv.dox-Clientmodul, Anleitung und Handbücher sowie die Registrierungscodes.
Wichtig: Aktivieren Sie den Bestätigungslink in der Bestelleingangsbestätigungs-Mail innerhalb der Frist von 72 Stunden, um den Bestellvorgang abzuschließen. Ohne diese Bestätigung gilt Ihre Bestellung aus Sicherheitsgründen als ungültig und wird automatisch storniert.
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Für die Anbindung der Praxis-IT an kv.dox wird ein sogenanntes KIM-Clientmodul verwendet. Das Clientmodul ist ein Softwaremodul, das auf dem PC installiert werden muss.
Der jeweilige Anbieter des KIM-Dienstes stellt das Modul zur Verfügung. Nutzer von kv.dox erhalten es, sobald sie den Dienst bestellt und sich im kv.dox-Portal registriert haben.
Sobald das Clientmodul installiert ist, wird es per SMTP/POP3 Schnittstelle an das Praxisverwaltungssystem (PVS) angebunden. Zur Konfiguration der E-Mail-Schnittstelle Ihres PVS wenden Sie sich bitte an Ihren PVS-Hersteller.
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Das KIM Clientmodul ist ein Softwaremodul, welches vom Kunden selbst installiert und betrieben werden muss. Für die Installation stehen im kv.dox-Kundenportal die Anleitung und das Handbuch bereit, die den Nutzer Schritt für Schritt führen.
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Die Installation von kv.dox ist so entwickelt worden, dass die Nutzer den Dienst mit Hilfe einer Anleitung selber einrichten können. Zusätzlich zur Anleitung steht im kv.dox-Kundenportal ein Benutzerhandbuch bereit. Sollten dennoch Fragen auftreten, können Sie unser Support-Team per Kontaktformular kontaktieren.
Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Wenn Sie es nicht allein machen wollen, können Sie natürlich auch einen IT-Dienstleister mit der Installation beauftragen.
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Die Anleitung und das Benutzerhandbuch stehen im kv.dox-Kundenportal unter dem Reiter „kv.dox installieren“ bereit. Ergänzend dazu gibt es auch eine kurze Checkliste mit allen Punkten, die Sie für die Installation benötigen. Diese können Sie hier herunterladen.
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kv.dox ist wie alle KIM-Dienste „lediglich“ ein Kommunikationsdienst. Damit die verschiedenen Anwendungen, beispielsweise der eArztbrief, genutzt werden können, muss im PVS die Funktionalität eArztbrief implementiert und für die Nutzung freigeschaltet sein.
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Der Registrierungscode zur Registrierung Ihrer KIM-Adresse ist im kv.dox-Kundenportal im Bereich „Registrierungscodes verwalten“ hinterlegt.
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Sollten Sie Ihr Passwort für das kv.dox-Kundenportal vergessen haben, gehen Sie im kv.dox-Kundenportal auf „Anmelden“ und klicken auf „Passwort vergessen“. Anschließend können Sie Ihr Passwort zurücksetzen.
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Unmittelbar nach der Bestellung erhalten Sie eine Bestätigung, dass ihre Bestellung eingegangen ist. In der Bestätigungsmail ist ein Link enthalten ist. Dieser muss für eine gültige Bestellung innerhalb von 72 Stunden aktiviert werden. Anschließend erhalten Sie eine weitere E-Mail, in der Sie Ihr Passwort für das kv.dox-Kundenportal setzen. Damit wird die Einrichtung Ihres Nutzerkontos im Kundenportal abgeschlossen. Daraufhin können Sie sich in das kv.dox-Kundenportal einloggen und die Installationsdatei des kv.dox-Clientmoduls mit Hilfe der dort einsehbaren Anleitung herunterladen und Ihre KIM-Adresse einrichten.
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Neben der zu beachtenden Kündigungsfrist bei Ihrem aktuellen Anbieter, müssen Sie zusätzlich beachten, dass ein Wechsel des Anbieters bedeutet, dass auch Ihre KIM-Adresse sich ändert. Dies hat zur Folge, dass Sie das „alte“ KIM-Postfach beim bisherigen Anbieter aufgeben und den Zugriff verlieren. Sie müssen somit anschließend ein neues Postfach bei kv.dox eröffnen.
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Die IP-Adresse des Konnektors, Mandanten-ID, Clientsystem-ID, Arbeitsplatz-ID und User-ID erhalten Sie für gewöhnlich aus Ihrem Konnektor oder dem Übergabeprotokoll, das Sie zur Einrichtung Ihres Konnektors erhalten haben. Zusätzlich können bei den meisten Praxisverwaltungssystemen diese Daten auch in der Software gefunden werden. Die User-ID benötigen Sie nur, wenn Sie Ihr KIM-Postfach als Arzt-Account einrichten möchten. Anderenfalls können Sie auch Ihren IT-Dienstleister konsultieren, der Ihnen die Daten bereitstellt.
Konditionen und Finanzierung
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kv.dox-Kunden zahlen pro KIM-Adresse monatlich 5,90 Euro zzgl. MwSt. Hinzu kommt die Administrationspauschale in Höhe von 3,03 Euro für die elektronische Rechnungszustellung je Quartal und Nutzer (bei Papierrechnungen 3,55) zzgl. MwSt. Der Preis ist gültig ab 1. Juli 2024.
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Jede weitere KIM-Adresse kostet 5,90 Euro zzgl. MwSt. im Monat. Bei zwei Adressen zahlen Sie beispielsweise 11,80 Euro zzgl. MwSt. im Monat – plus einer Administrationspauschale von 3,03 Euro zzgl. MwSt. für die Rechnungszustellung per E-Mail oder 3,55 Euro zzgl. MwSt. für die Rechnungszustellung per Post. Die Administrationspauschale wird nur einmal im Quartal fällig, egal wie viele Adressen Sie nutzen.
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Das ist eine Aufwandsgebühr für die Organisation und Datenhaltung, die Sie einmal im Quartal als Pauschale in Rechnung gestellt bekommen. Sie wird pro Nutzer fällig und hängt von der Art der Rechnungszustellung ab.
Ab 1. Juli 2024 besteht die Möglichkeit, die Rechnungen entweder postalisch oder elektronisch zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass die Administrationspauschale bei Rechnungszustellung per E-Mail 3,03 Euro zzgl. MwSt. und bei Rechnungszustellung per Post 3,55 Euro zzgl. MwSt. pro Quartal beträgt.
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Im persönlichen kv.dox-Kundenbereich kann die Art der Rechnungszustellung (Rechnung per E-Mail oder Rechnung per Post) jederzeit unter dem Menüpunkt „Benutzerdaten verwalten" im Bereich „Rechnungsversand" geändert werden. Die zuletzt gespeicherte Einstellung gilt für das gesamte Quartal. Die Rechnung erhalten Sie stets nach Ablauf eines Quartals entsprechend der gewählten Zustellungsart. Bei der Rechnungszustellung per E-Mail erhalten Sie eine E-Mail mit dem Zugang zu Ihrer aktuellen Rechnung.
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Nein. Erst nach der Einrichtung der Rechnungszustellungsart auf „Rechnung per E-Mail" erhalten Sie Ihre zukünftigen Rechnungen digital.
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Nein. Die Rechnungsstellung für kv.dox erfolgt postalisch und quartalsweise. Das heißt: Sie erhalten einmal im Quartal eine Rechnung von der BFS health finance GmbH, die im Auftrag der KBV die Rechnungsabwicklung übernimmt.
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Ab 1. Juli 2024 haben kv.dox-Kunden die Möglichkeit, die SEPA-Lastschriftdaten während des Bestellprozesses einzurichten. Bestehende kv.dox-Kunden können, sofern sie es wünschen, sich schriftlich über das Kontaktformular oder per E-Mail an den Kundensupport wenden, um ihre SEPA-Lastschriftdaten mitzuteilen.
Es ist geplant, dass Sie das SEPA-Lastschriftverfahren zukünftig selbständig im kv.dox-Portal unter „Benutzerdaten verwalten“ einrichten können. Die zuletzt geänderten Einstellungen gelten für das gesamte Quartal und greifen zum darauffolgenden Quartal.
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Unmittelbar nach dem Bestellvorgang erhalten Sie eine Bestell-Eingangsbestätigung, in der ein Aktivierungslink enthalten ist. Wenn Sie den Aktivierungslink innerhalb von 72 Stunden anklicken, beginnt die verbindliche Vertragslaufzeit ab dem Bestelldatum. Der erste Monat ist dabei kostenfrei und wird Ihnen nicht in Rechnung gestellt.
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Praxen erhalten zum Ausgleich der Kosten für die Telematikinfrastruktur eine monatliche TI-Pauschale, die auch die Ausgaben für den KIM-Dienst beinhaltet. Die Höhe der Pauschale hat das Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt weiterhin über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Praxen haben dabei laut Bundesgesundheitsministerium vor der ersten Zahlung gegenüber ihrer KV die funktionsfähige Ausstattung mit den erforderlichen Anwendungen, Komponenten und Diensten nachzuweisen. Der Nachweis kann in Form einer Eigenerklärung erfolgen. Verfahren, Form und Inhalt der Eigenerklärung sollen von der zuständigen KV festgelegt und auf deren Webseite bekanntgemacht werden.
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Pro Betriebsstätte empfehlen wir, mindestens eine kv.dox-Adresse zu beantragen.
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Es gibt keine Kontingentbeschränkung. Als kv.dox-Kunde können Sie unbegrenzt Nachrichten, eArztbriefe oder eAU-Bescheinigungen digital versenden. Das ist alles im Preis enthalten.
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Das ist bei kv.dox kein Problem. Sie können den KIM-Dienst der KBV monatlich kündigen.
KIM-Adressen und Verzeichnisdienst
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Nein, beim KIM-Dienst kv.dox können Sie sich keine Wunschadresse reservieren. Sie können jedoch Ihre Adresse bei der Einrichtung des kv.dox-Clientmoduls frei wählen, sofern sie noch nicht vergeben ist. Die Domäne „@kv.dox.kim.telematik“ ist standardmäßig vorgegeben.
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Die Adressauswahl wird im Rahmen der Einrichtung des Clientmoduls durchgeführt, da dafür der Zugriff auf den Accountmanager in der Telematikinfrastruktur erforderlich ist.
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Jede Betriebsstätte benötigt einen KIM-Dienst. Zu jedem KIM-Dienst gehören eine E-Mail-Adresse und ein Postfach. In diesem Fall erhalten alle Personen, die in der Praxis über diese KIM-Adresse kommunizieren, den gleichen Zugriff auf die ausgetauschten Informationen.
Ob eine Praxis weitere E-Mail-Adressen benötigt, die zum Beispiel nur bestimmte Personen nutzen, liegt im Ermessen der Praxis. Feste Vorgaben hierzu gibt es nicht.
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Das ist praktisch möglich, jedoch muss die KIM-Adresse in diesem Prozess deregistriert werden. Dadurch gehen die KIM-Adresse und auch das Postfach verloren. Der Name der KIM-Adresse verfällt dann und kann nicht neu vergeben werden.
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Mit KIM 1.5 können KIM-Adressen von einem Arztaccount zu einem Praxisaccount (und vice versa) umgezogen werden. Hierbei ist zu beachten, dass das Postfach vor dem Umzug unwiderruflich gelöscht wird. Unser technischer Support unterstützt Sie gerne bei diesem Prozess.
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Die KIM-Adresse kann unter Einwilligung der übergebenden und der übernehmenden Partei auf das neue Vertragskonto umzogen werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen kostenlosen Supporttermin, um den Identitätswechsel durchführen zu lassen.
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Die E-Mail-Adresse kann zur Einrichtung des Clientmoduls frei gewählt werden, sofern sie noch nicht vergeben ist. Die Domäne „@kv.dox.kim.telematik“ ist vorgegeben und muss stets nach dem freiwählbaren Teil hinzugefügt werden. Sie beinhaltet die Kennung des Anbieters „kv.dox“ und die Kennung innerhalb der Telematikinfrastruktur „kim.telematik“.
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Der Verzeichnisdienst ist das KIM-Adressbuch, in dem die Adressen aller KIM-Nutzer gespeichert sind. Nutzer können dort Angaben wie Name und Anschrift der Praxis oder des Krankenhauses hinterlegen.
So brauchen Sie sich die E-Mail-Adresse Ihres Kollegen nicht merken, sondern nur im Verzeichnisdienst nachschlagen. Der Dienst ist über das Praxisverwaltungssystem erreichbar.
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Der Verzeichnisdienst ist unabhängig von KIM über eine LDAP(s)-Proxy-Schnittstelle des TI-Konnektors erreichbar. Um diese abzufragen, benötigen Sie jedoch einen LDAP-Client oder die LDAP-Adressbuchfunktion eines Mailclients. Ob Ihr PVS Ihnen den Zugriff auf den Verzeichnisdienst ermöglicht, ohne dass eine vollständige Konfiguration einer KIM-Adresse vorliegt, können wir nicht beurteilen.
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Der Domain-Teil "@<anbieter-spezifisch>.kim.telematik" wurde durch die gematik für alle KIM-Provider vorgegeben und ist nicht veränderbar. Der Adressteil vor dem „@" ist seitens KBV für kv.dox als KIM-Dienst der KBV festgelegt worden.
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Bei einem Praxis-Account/-Postfach kann die neue verantwortliche Person die KIM-Adresse übernehmen, da dieses an den Praxisausweis (SMC-B) gebunden ist. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Betriebsstättennummer beziehungsweise die Identität in der Telematikinfrastruktur sich nicht ändert. Kontaktieren Sie dazu frühzeitig unseren Support über das kv.dox-Kundenportal. Bei einem Arzt-Account/-Postfach ist dies nicht möglich, da dieses an den persönlichen eHBA gebunden ist.
Nutzung
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Grundsätzlich sollte die Nutzung von allen KIM-Diensten, also auch von kv.dox, mit einer neuen SMC-B nach Konfiguration der neuen Karte im KIM-Clientmodul weiterhin funktionieren, sofern die neue Karte unter Angabe der bestehenden BSNR der Praxis bestellt wurde. Abhängig von Ihrem Praxisverwaltungssystem können jedoch erweiterte Maßnahmen, wie etwa eine De- und Reregistrierung der kv.dox-Adresse, zur Einrichtung notwendig sein.
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Es gibt den zentralen Verzeichnisdienst (VZD) der Telematikinfrastruktur. In diesem sind alle KIM-Nutzerinnen und Nutzer zu finden, welche eine gültige KIM E-Mail-Adresse besitzen. Den Zugriff auf den VZD erhalten Sie über Ihr PVS oder alternativ über den kv.dox-Mailclient, welchen Sie kostenlos über unser kv.dox Kundenportal herunterladen können. Verschiedene Suchkriterien sind einsetzbar, die jedoch vom Mailprogramm abhängig sind.
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Ein KIM-Dienst ist nur ein Kommunikationsdienst. Das bedeutet, dass kv.dox ausschließlich dazu dient, die KIM-Nachrichten verschlüsselt zu übermitteln. Für Anwendungen wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinung (eAU) oder den eArztbrief brauchen Sie jeweils ein PVS-Modul.
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KIM-Dienste und damit auch kv.dox übernehmen ausschließlich die sichere Nachrichtenübertragung über die Telematikinfrastruktur. Möchten Sie Anwendungen wie eAU und LDT-Befund nutzen, muss Ihr Praxisverwaltungssystem zunächst das Erstellen derartiger Nachrichten anbieten. Die entsprechenden Funktionen hierfür sind in der Regel modulweise bei den PVS-Herstellern buchbar.
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Um nicht alle anfallenden eAU und eArztbriefe, die im Laufe des Tages ausgestellt werden, einzeln zu signieren, kann die Stapelsignatur genutzt werden. Dadurch ist es möglich, alle Dokumente mit einer einmaligen Freigabe des Kennworts im Stapel zu signieren. Mit einem Update des Konnektors auf PTV4 wird gemäß den Vorgaben der gematik die Komfortsignatur eingeführt. Damit können bis zu 250 qualifizierte elektronische Signaturen mit nur einer PIN-Freischaltung des eHBA vorsorglich generiert werden.
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Das ist ähnlich wie bei herkömmlichen E-Mail-Diensten: Versendete Nachrichten werden an den empfangenden KIM-Fachdienst, also an den Mailserver des Empfängers weitergeleitet.
Dort stehen die Nachrichten abholbereit. Werden die Nachrichten nicht innerhalb von 90 Tagen abgerufen oder durch den Empfänger gelöscht, so werden diese entsprechend der Spezifikation gematik automatisch ohne vorherige Benachrichtigung auf dem Server gelöscht.
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Mit kv.dox wird ein KIM-Dienst angeboten, der einen unbegrenzten Speicherplatz für Nachrichten auf dem Mailserver anbietet.
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Die KIM-Version 1.0 sieht maximal 25 MB pro Nachricht einschließlich Anhängen vor. Mit der bereits verfügbaren KIM-Version 1.5+ werden KIM-Nachrichten mit Anhängen von bis zu 500 MB unterstützt. Das ist bei allen KIM-Diensten gleich.
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Wenn Sie KIM-Nachrichten, die größer als 25 MB sind, versenden und empfangen möchten und die KIM-Version 1.5 bereits haben, müssen Sie die Funktion für den Umgang mit großen Datenmengen in Ihrem KIM-Clientmodul aktivieren. Bitte beachten Sie, dass alle Praxissysteme sowohl in Ihrer als auch in der Praxis, mit der große Datenmengen ausgetauscht werden, für einen erfolgreichen Versand und Empfang von großen KIM-Nachrichten für den Umgang mit großen Datenmengen bereit sein müssen. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Praxisverwaltungssystem und Ihr Konnektor große Datenmengen verarbeiten können, bitten wir Sie, sich an Ihren TI-Techniker zu wenden.
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Für die Nutzung von KIM-Diensten ist ein E-Health-Konnektor notwendig, der in der Regel in der Praxis steht. Daher ist es momentan von der gematik nicht vorgesehen, dass KIM-Dienste mobil genutzt werden können.
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kv.dox sieht eine Eingangsbestätigung für Nachrichten vor. Ebenso werden Fehlernachrichten übermittelt, sodass der Sender über eventuelle Probleme in Kenntnis gesetzt wird und die Nachricht gegebenenfalls nochmals verschicken oder den Empfänger auf anderen Wegen informieren kann.
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Ärzte und Psychotherapeuten können ihre Abwesenheitsbenachrichtigung im kv.dox-Account-Manager einstellen. Dieser ist über die browser-gestützte Oberfläche des Clientmoduls erreichbar.
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Ein KIM-Dienst ist nur ein Kommunikationsdienst. Das bedeutet, dass kv.dox ausschließlich dazu dient, die KIM-Nachrichten verschlüsselt zu übermitteln. Für Anwendungen wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder den eArztbrief brauchen Sie jeweils ein PVS-Modul.
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Nein, die Kommunikation über einen KIM-Dienst zu Patienten ist nicht möglich. Es wird jedoch bald einen TI-Messenger (TIM) geben, der eine Kommunikation zu Patienten ermöglicht.
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Sollten Sie einen Anbieterwechsel durchführen, muss das gesamte Postfach, nach aktuellem Stand der Spezifikation, deregistriert, gelöscht und ein neues Postfach angelegt werden. Ein Zugriff auf das deregistrierte Postfach ist danach nicht mehr möglich. Jeder KIM-Dienst-Anbieter muss seine eigenen Domains für KIM bei der gematik registrieren. Ein übergreifendes Postfach ist somit nicht möglich.
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Ja, die Übertragung von eAU an Krankenkassen ist bereits möglich.
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Ja, Sie können jegliche Arten von Anhängen mit einer KIM-Nachricht verschicken. Bitte beachten Sie, dass alle Nachrichten, die mit dem kv.dox-Mailclient verschickt werden, nur eNachrichten sind. Beispielsweise werden über den kv.dox-Mailclient verschickte eArztbriefe technisch nicht als eArztbrief erkannt und somit nicht finanziert.
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Sie können mit dem Mailclient direkt nach Installation und Einrichtung von kv.dox unabhängig von Ihrem PVS KIM-Nachrichten versenden und empfangen. Jedoch empfehlen wir, den kv.dox-Mailclient nur zu Testzwecken zu nutzen. Sie können beispielsweise überprüfen, ob kv.dox korrekt eingerichtet wurde, indem Sie sich selbst eine KIM-Nachricht schicken. Eine automatische Übernahme von medizinischen Dokumenten in Patientenakten erfolgt nicht.
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Ja, über ein Clientmodul können mehrere Mailclients auf unterschiedliche KIM-Adressen zugreifen. Voraussetzung ist, dass das kv.dox Clientmodul auf den Konnektor und alle Karten (SMC-B oder eHBA) zugreifen kann.
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Nein, Sie müssen nur im Netzwerk der Praxis untereinander erreichbar sein und den TI-Konnektor erreichen können.
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Das KIM-Clientmodul von kv.dox kann mehrere Nutzer/Mandanten gleichzeitig verwalten. Dies ist sowohl an separaten als auch an demselben Rechner möglich. Alle TI-Komponenten müssen lediglich an demselben Netzwerk verbunden sein.
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Ihre zuvor eingerichtete KIM-Adresse können Sie im kv.dox-Kundenportal unter dem Menüpunkt „Registrierungscodes verwalten“ einsehen.
Technische Probleme
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Falls Sie Ihr Passwort für das kv.dox-Kundenportal vergessen haben, loggen Sie sich im kv.dox-Portal ein und nutzen Sie die „Passwort vergessen“-Funktion. Dort tragen Sie die E-Mail-Adresse ein, die Sie für die Bestellung genutzt haben. Danach erhalten Sie eine E-Mail zur Passwortänderung. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Erhalt der E-Mail nur fünf Minuten Zeit haben, den Link zur Passwortänderung zu nutzen, bevor dieser ungültig wird.
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Sie haben keinen Zugang zum kv.dox-Kundenportal, wenn Sie falsche Anmeldedaten (E-Mail-Adresse, Passwort) eingegeben haben oder das Vertragsenddatum erreicht wurde. Bitte kontaktieren Sie den Support, wenn darüber hinaus Probleme beim Zugang zum Kundenportal bestehen sollten.
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In diesem Fall bitten wir Sie, unseren technischen Support über Ihren persönlichen kv.dox-Kundenbereich zu kontaktieren.
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Bei technischen Problemen können Sie sich per Kontaktformular oder telefonisch Hilfe holen. Beide Kontaktmöglichkeiten finden Sie in Ihrem Kundenbereich unter „Support kontaktieren“. Das Serviceteam unseres Partners AKQUINET ist von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr für Sie da. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
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In diesem Fall sollten Sie den Support von kv.dox per Kontaktformular kontaktieren. Das Serviceteam unseres Partners AKQUINET ist von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr für Sie da. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
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Sollten Sie keinen Zugriff auf Ihr KIM-Postfach haben, können dennoch KIM-Nachrichten auf das KIM-Postfach eingehen. Wenn Sie die Sperre zu Ihrem Konto innerhalb von 90 Tagen aufheben lassen, erhalten Sie wieder Zugriff auf Ihre Daten. Nach Vorgaben der gematik bleiben KIM-Nachrichten 90 Tage lang aufbewahrt, danach werden sie automatisch unwiderruflich gelöscht. Bitte kontaktieren Sie den Support, wenn darüber hinaus Probleme beim Zugang zum Kundenportal bestehen sollten.