Impfstoffe und Bestellung
Informieren Sie sich über die zugelassenen Impfstoffe und welche Vakzine der Bund aktuell bereitstellt, den Bestellprozess und die Lieferung des Impfstoffes.
Informieren Sie sich über die zugelassenen Impfstoffe und welche Vakzine der Bund aktuell bereitstellt, den Bestellprozess und die Lieferung des Impfstoffes.
Arztpraxen können einmal pro Woche – jeweils bis spätestens Dienstag, 12 Uhr – Impfstoff für die nächste Woche bestellen. Die Bestellung geben sie in der Apotheke auf, von der sie üblicherweise ihren Praxisbedarf beziehen.
Hinweis zum Jahreswechsel: Das ZEPAI hat mitgeteilt, dass die letzte Impfstoffbestellung für 2024 am 17. Dezember, 12 Uhr, möglich sein wird (Auslieferung an die Praxen am 23. Dezember). Die erste reguläre Bestellung ist dann erst wieder am 7. Januar 2025 möglich (Auslieferung an die Praxen am 13. Januar). Mehr
Arztpraxen bestellen den Impfstoff auf dem Rezept-Formular (Muster 16). Sie geben darauf den Impfstoffnamen und die Anzahl der Dosen an. Zudem fügen sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 ein. Dabei wird nicht unterschieden, ob der Impfstoff bei gesetzlich oder privat versicherten Personen eingesetzt wird.
Beispiel: 60 Dosen Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis JN.1 und 9 Dosen Comirnaty 3 Mikrogramm/Dosis JN.1
Hinweis: Bitte geben Sie die Anzahl der Dosen entsprechend der Vial-Größe an (beispielsweise sind in einem Vial Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis JN.1 von BioNTech/Pfizer 6 Dosen enthalten).
Die Anlieferung des Impfstoffs erfolgt über die Apotheke jeweils am Montag – knapp eine Woche nach der Bestellung. Die gelieferten Impfstoffe müssen bei 2 bis 8 °C in einem geeigneten Kühlschrank gelagert werden.
Das jeweilige Impfzubehör (Spritzen, Kanülen, ggf. NaCl-Lösung) bestellen Praxen wie bei anderen Impfstoffen auch über ihre Apotheke.
STIKO-Empfehlung:
Bei Schwangeren soll laut STIKO in der Regel kein Nuvaxovid-Produkt verwendet werden. Bisher liegen nur sehr begrenzte Erfahrungen mit der Anwendung von Nuvaxovid bei Schwangeren vor. Auch wenn keine Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen in Bezug auf Schwangerschaft, embryonale/fötale Entwicklung, Geburt oder postnatale Entwicklung vorliegen, sollte der Impfstoff Nuvaxovid nur in Einzelfällen erwogen werden (z. B. wenn eine produktspezifische medizinische oder sonstige Kontraindikation gegen mRNA-Impfstoffe besteht).
Hinweis: Die empfohlenen Impfstoffe und Impfabstände zur Grundimmunisierung und zur Auffrischimpfung gegen COVID-19 sind detailliert in der Schutzimpfungs-Richtlinie, Anlage 1, aufgeführt.
Fehler bei der Kühlung können die Wirksamkeit von Impfstoffen beeinträchtigen. Worauf es bei der Lagerung ankommt, zeigt das neue eLearning-Programm „KeepCoool“.
Die Fortbildung wurde von Wissenschaftlern des Instituts für Hausarztmedizin der Universität Bonn entwickelt und soll Praxen beim Impfstoffmanagement gerade in der Pandemie unterstützen.
Sie bietet Ärzten sowie Medizinischen Fachangestellten je nach Bedarf Basis- und Expertenwissen zur Aufbewahrung von Impfstoffen im Praxiskühlschrank.
In etwa 30 Minuten werden die Teilnehmer durch fünf Module geleitet – Temperatur, Kühlschrank, Lagerung, Zuständigkeiten und Monitoring. Dabei erhalten sie unter anderem detaillierte Angaben zum täglichen Temperaturmonitoring, damit der Temperaturzielbereich von zwei bis acht Grad Celsius eingehalten wird.
Empfohlen wird auch, Verantwortliche im Praxisteam zu benennen sowie geeignete Thermometer und Kühlschränke auszuwählen.
Zudem beinhaltet das Programm Praxishilfen zum Download und ist mit einem CME-Punkt der Ärztekammer Nordrhein anerkannt.
Der Zugang erfolgt über
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