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Stand 26.03.2021

Reden

Bericht von Dr. Stephan Hofmeister an die Vertreterversammlung

Online-Treffen der Mitglieder der KBV-Vertreterversammlung am 26. März 2021

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

ich begrüße Sie – wenn auch erneut leider nur virtuell – zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Auch wenn die wenigsten von uns, mich eingeschlossen, dieses Format lieben, so ist es doch eine der harmloseren Folgen der Pandemie. Nach über einem Jahr steht endgültig fest: 

Covid-19 hat, wie keine andere Krise in der jüngeren Zeit, heftige Nebenwirkungen für nahezu alle Bereiche unserer Gesellschaft. Nicht nur die medizinischen, auch die psychologischen, sozialen, wirtschaftlichen, bildungspolitischen und kulturellen Folgen werden immer sichtbarer. Viele sind längst offenkundig, andere werden erst in einigen Jahren, wenn überhaupt, je wirklich zu bemessen sein.

Wir alle sind „pandemiemüde“, wie es jetzt oft, und ich finde fast etwas verharmlosend, heißt. Denn während die einen „nur“ erschöpft oder genervt sind, stehen andere vor den Scherben ihrer wirtschaftlichen Existenz oder kämpfen immer noch gegen deren Zusammenbruch an. 

Die physischen und psychischen „Kollateralschäden“ werden wahrscheinlich nie in Gänze zutage treten. Und ich spreche nicht von den Schäden durch das Virus selbst, sondern durch das monatelange Eingepfercht-Sein vieler Familien auf engem Raum, durch Kontaktverbote und Homeschooling – sofern ein „Schooling“ überhaupt stattgefunden hat –, durch das Fernhalten von Kindern von ihren Freunden und anderen wichtigen sozialen Bezugspunkten. 

Manche sprechen ja schon von einer verlorenen „Generation Corona“. Das ist mir persönlich etwas zu arg, aber als Vater und als Arzt mache ich mir durchaus Gedanken, vor allem über jene, die in weniger privilegierten oder anderweitig angespannten Verhältnissen leben.

Der jüngst veröffentlichte Datenreport 2021 für Deutschland zeigt, dass es zwar eine Fülle politischer Maßnahmen gab und gibt, um die Folgen von Pandemie und Lockdown abzufedern, und die zumindest in Teilen auch gewirkt haben – Stichworte Digitalisierung, Homeoffice, Kurzarbeit und die sogenannten Coronahilfen, um nur einige zu nennen. Aber fast durch die Bank haben vor allem diejenigen davon profitiert, die auch vor der Pandemie schon über günstigere Ausgangsbedingungen verfügten. 

Klar ist: Wir alle wollen da raus. Wir müssen da raus.

Die Gesellschaft sowie jede und jeder Einzelne müssen endlich wieder nach vorne schauen können, und zwar möglichst ohne Angst und Sorge. 

Vor allem das teils erratisch wirkende Hin und Her macht mürbe und lässt an planvollem Handeln zweifeln.
Der Weg zu diesem Ziel ist das Impfen – je schneller und je mehr, desto besser. Und das wiederum geht nicht ohne die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

In anderen Ländern wird beim Einkaufen, in wieder anderen am Strand geimpft. Soweit müssen wir nicht gehen. Denn wir haben unser flächendeckendes, wohnortnahes Netz aus Praxen mit Ärztinnen und Ärzten und ausgebildeten medizinischen Fachkräften, deren Beruf es ist zu impfen.

Warum also wird nur so zögerlich umgesteuert?

Statt froh zu sein über diese schlagkräftige Truppe und statt das wohnortnahe, dezentrale, schnelle Impfen sofort und vorbehaltlos zu implementieren, wird herumgeeiert und werden Bedenken gewogen. Klar erkennbar ist lediglich der unabänderliche Wille der Länder, die Impfzentren am Netz zu halten, koste es, was es wolle. 

Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man den Beschluss des Impfgipfels von Bund und Ländern vom 19. März liest. Neben guten Regelungen – etwa zur Belieferung der Praxen über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel sowie zur Impfdokumentation, wie wir sie gefordert haben – stehen darin auch einige Punkte, bei denen man sich verwundert die Augen reibt.

So war es offenbar vor allem wichtig, die Finanzierung und damit den Betrieb der Zentren bis mindestens Ende September festzuschreiben. Gleichzeitig soll die Liefermenge der Impfdosen an die Länder auch noch deutlich aufgestockt werden. Für April werden insgesamt 2,25 Millionen Dosen pro Woche definiert. 

Die Praxen sollen das bekommen, was jenseits dieser Menge übrig ist, also eine Summe X. Planungssicherheit sieht anders aus. 

Augenscheinlich ist manchen Landes- und Kommunalpolitikern sehr daran gelegen, ihre Impfzentren zu schützen und damit Handlungskompetenz zu demonstrieren. Immerhin befinden wir uns in einem wichtigen Wahljahr. Solange uns das nicht beim flächendeckenden wohnortnahen Impfen in Praxen behindert, sei das geschenkt.

Hindert es uns aber dabei, dann gefährdet das Leben und die Rückkehr zur Normalität!
Wir haben es hier mit einem Phänomen zu tun, das in dieser Pandemie in verschiedenen Bereichen zu beobachten ist: Der Ausnahmezustand wird zum Normalzustand erklärt und das Normale zum Sonderweg, den man besonders begründen muss. 

Das gilt auch für die Impforganisation. 

Dabei wird so getan, als sei das Impfen in Zentren der Normalzustand und das Impfen in Praxen eine Besonderheit, bei der man drei Mal überlegen muss, ob man sie sich leisten kann und will. Dabei ist es in Deutschland doch genau anders herum!

Noch mal zur Erinnerung: Die Zentren sind aus der Not heraus geboren. Es war klar war, dass es zunächst nur eine sehr begrenzte Menge an Impfstoff geben und dass die Logistik eine Herausforderung würde. Und weil man aufgrund dieser Knappheit eine Priorisierung der zu impfenden Bevölkerungsgruppen vornehmen musste.

Für diese schwierige Anfangsphase war die Zentrenlösung zweifelsfrei die richtige. Und um auch das ganz deutlich zu sagen, die Zentren bzw. das Personal dort machen einen guten und wichtigen Job! 

So lange bestimmte Gruppen von Menschen, etwa Angehörige bestimmter Berufsgruppen, gesondert geimpft werden sollen, sind die Zentren auch mittelfristig eine vernünftige Sache. Aber um es noch mal zu betonen: Sie sind ein Sonderweg, ein Provisorium. Ein sinnvolles, aber eben dennoch ein Provisorium. 

Für die vertragsärztlichen Praxen ist das Impfen tägliche Routine. Sie brauchen dafür keine Sondererlaubnis. Das einzige, was sie brauchen, ist eine verlässliche Belieferung und sind klare Regelungen zum Impfen. Dafür haben wir die Voraussetzungen geschaffen. Alles Weitere ist eine Frage des politischen Willens.

Bürokratische Scheinargumente oder gar machtpolitische Interessen dürfen nicht zum Bremsklotz eines zügigen Impfgeschehens werden.

Die Sache ist glasklar und auf eine einfache Formel zu bringen: Je mehr Bürgerinnen und Bürger in umso kürzerer Zeit geimpft werden können, desto besser. Deshalb begrüßen wir auch ausdrücklich eine Unterstützung beim Impfen durch Betriebsärztinnen und -ärzte, sobald genügend Impfstoff zur Verfügung steht.

Unser Angebot und unsere Forderungen an die Politik sind klar und einfach:

  1. Beschafft ausreichend Impfstoff und das erforderliche Zubehör. Das ist Aufgabe der Politik!
  2. Lasst die Ärztinnen und Ärzte impfen und zwar in allen Praxen, die dazu bereit sind. Impfen haben wir in mindestens 12 Jahren Ausbildung gelernt, das können unsere Teams und wir.
  3. Erfindet das Rad nicht neu! Lasst uns die üblichen bewährten Wege und Mechanismen nutzen mit dem pharmazeutischen Großhandel, Apotheken und den vertragsärztlichen Praxen. Das funktioniert seit Jahrzehnten.
  4. Und last but not least: Lasst uns einfach machen. Keine zusätzliche Bürokratie! Wir wollen impfen, nicht mehr und nicht weniger. 

Wir wollen die Pandemie beenden und keinen Verwaltungs-Oskar gewinnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

das Thema Impfen hat uns auch in einem anderen Zusammenhang auf Trab gehalten, nämlich in Bezug auf die Grippesaison 2021/22. Viele Ärzte sind der Empfehlung der Pharmaindustrie, aber auch des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gefolgt und haben den Influenza-Impfstoff für die kommende Saison frühzeitig, das heißt bereits vor Ende vorigen Jahres bestellt.

Im Januar hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Schutzimpfungs-Richtlinie geändert. Demnach sollten, basierend auf der entsprechenden Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), gesetzlich Versicherte ab dem Alter von 60 Jahren ausschließlich mit einem neuen Hochdosis-Impfstoff geimpft werden. 

Dieser war zu dem Zeitpunkt, als die meisten Praxen geordert haben, aber noch gar nicht verfügbar. Diese Praxen hätten nun neu und zusätzlich bestellen müssen – also quasi das Pferd wechseln müssen, während das Rennen schon läuft. Sie hätten damit riskiert, auf den ursprünglich beschafften Dosen sitzen zu bleiben und dadurch in Regress zu geraten, da sich diese Bestellungen oft nicht stornieren lassen. 

Nach unserer deutlichen Kritik hat das BMG nun reagiert und eine klarstellende Rechtsverordnung erlassen. Demnach können Ärztinnen und Ärzte ab Herbst für Versicherte ab 60 Jahren beide Influenza-Impfstoffe, sowohl den hochdosierten als auch einen herkömmlichen inaktivierten, quadrivalenten Impfstoff nutzen. 

Die Konzentration auf nur einen Impfstoff hätte zusätzlich zu der Regressproblematik aufgrund zu viel bestellter Impfstoffdosen das Risiko von Versorgungsengpässen erhöht, falls es zu Lieferausfällen kommt. Gleichzeitig hat das Ministerium klargestellt, dass auch der deutlich teurere Hochdosis-Impfstoff als wirtschaftlich gilt.

Damit haben wir bei diesem wichtigen Thema sowohl Verordnungssicherheit für die Praxen als auch Versorgungssicherheit für die Versicherten erreicht.

Ich appelliere dennoch an die Bundesregierung, die Regressregelung bei Impfstoffen grundsätzlich zu streichen.
Die Pandemie führt idealerweise zu einem höheren Bewusstsein auch in der Bevölkerung hinsichtlich der Bedeutung von Impfungen im Kampf gegen Infektionskrankheiten.

Ärztinnen und Ärzte sollten nicht bestraft werden, wenn sie vorsorgen, um möglichst vielen Menschen ein Impfangebot machen zu können.

Hierzu passt dann noch eine Bombe, die gestern geplatzt ist, Andreas Gassen erwähnte es eben bereits kurz. Absender: der GKV-Spitzenverband (GKV-SV).

Nachdem einige regionale Krankenkassen seit Monaten die Umsetzung der Rahmenvorgaben Wirtschaftlichkeitsprüfung, die der Spitzenverband und die KBV erst im Mai vergangenen Jahres gemeinsam und einvernehmlich abgeschlossen haben, blockiert haben, erreichte uns gestern die Kündigung der bundesweiten Rahmenvorgaben durch den GKV-Spitzenverband. 

Mitten in der Pandemie und zum Start des Impfbeginns in den Praxen scheut der GKV-SV nicht davor zurück, die Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), die auf eine Reduktion des Regressrisikos für Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Erleichterungen in Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgerichtet waren, zu torpedieren.

Das 2019 in Kraft getretene TSVG sieht unter anderem vor, dass im Fall von Regressen für verordnete Leistungen die betroffenen Ärzte nicht mehr die gesamten Kosten der als unwirtschaftlich erachteten Leistung den Kassen erstatten müssen, sondern nur noch den Differenzbetrag zwischen unwirtschaftlicher und wirtschaftlicher Leistung. Die Vertragsparteien hatten sich darauf verständigt, dass dies bei fast allen Leistungen gilt. 

Wichtig war für uns Ärzte, dass diese Differenzberechnung auch bei allen Verordnungseinschränkungen und -ausschlüssen aufgrund von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfolgt. Dazu zählen bei Arzneimitteln unter anderem Prüfanträge wegen eines Off-Label-Use. Hier ein deutlich reduziertes Regressrisiko zu haben, ist vor allem für die Kolleginnen und Kollegen in der Pädiatrie, Neurologie oder Onkologie unabdingbar.

Durch die Verkürzung der Frist für Wirtschaftlichkeitsprüfungen von vier auf zwei Jahre sollten die Ärzte außerdem mehr Planungssicherheit bekommen. Auch das möchten die Krankenkassen und der GKV-Spitzenverband bei Einzelfallprüfungen offensichtlich nicht mehr zugestehen.

Wohlgemerkt: Die nun von den Kassen gekündigte Vereinbarung beruht auf einem gemeinsamen Beschluss ohne Schiedsamt! Wir erleben also, dass auf gemeinsame Beschlüsse mit dem GKV-Spitzenverband kein Verlass mehr ist. Offenbar ist das Gängelungsinstrument der Wirtschaftlichkeitsprüfung den Kassen so nicht mehr scharf genug, um die Ärztinnen und Ärzte richtig drangsalieren zu können. Eine bittere Erkenntnis und ein Abgesang auf die gemeinsame Selbstverwaltung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

zwar ist Corona seit einem Jahr das nahezu alles beherrschende Thema. Dennoch möchte ich kurz über ein paar weitere Dinge berichten, die uns in den letzten Wochen und Monaten beschäftigt haben. 
Im Fall der neuen Heilmittel-Richtlinie sogar schon sehr viel länger.

Die Gespräche über eine Reform der Heilmittelverordnung begannen bereits im Jahr 2013. Im September 2019 schließlich fiel im G-BA der Beschluss zur Änderung der Richtlinie und des Heilmittel-Katalogs. Eigentlich sollten die Änderungen im Oktober 2020 in Kraft treten. Der Termin musste aber,

Sie wissen das, wegen Verzögerungen bei der Umsetzung in der Praxissoftware durch die Hersteller auf den 1. Januar dieses Jahres verschoben werden. Für die Zertifizierung der Software haben wir einigen Aufwand betrieben – das war uns wichtig, um den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit zu gewährleisten. Unser Ziel war, dass die Verordnenden möglichst auch ohne Lektüre der Heilmittel-Richtlinie auskommen, da alle notwendigen Regelungen in der Software implementiert sind. 

Das wiederum war für einige Softwaresysteme und -hersteller ein echter Kraftakt. Leider erreichen uns immer noch Meldungen von Praxen, dass einige Systeme an Kinderkrankheiten leiden. Sollte dem so sein, klären wir das unmittelbar mit den Herstellern. 

Gleichwohl war unser jahrelanges Hinarbeiten auf Erleichterungen für die Praxen am Ende erfolgreich: Für die Heilmittelverordnung gelten jetzt wesentlich einfachere und klarere Regelungen.

Erfolgsmeldungen gibt es auch zum Innovationsfonds. Dieser hat bisher über 380 Projekte aus den Bereichen Neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung in die Förderung aufgenommen. Darunter sind auch viele Projekte, an denen einzelne oder mehrere Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) beteiligt sind, sei es durch Datenlieferung oder eine direkte Einbindung als Kooperationspartner, in einigen Projekten sogar als Konsortialführung. 

Besonders erfreulich ist, dass Projekte mit KV-Beteiligung das Entscheidungsgremium sogar häufiger von ihrer Förderungswürdigkeit überzeugen konnten, als dies anderen Mitbewerbern gelungen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

politisch befinden wir uns in einem Superwahljahr. Spekulationen über eine künftige neue Regierungskoalition will ich an dieser Stelle nicht betreiben. Eines zeichnet sich aber schon jetzt ab: In keiner Partei gibt es ein klares, uneingeschränktes Bekenntnis zu einer dezentralen ambulanten Gesundheitsversorgung durch selbstständige Ärztinnen und Ärzte. Ich möchte fast sagen: Ganz im Gegenteil! Es gibt allenfalls vage Aussagen dazu, was man nicht will. 

So etwa beim Bündnis 90/Die Grünen im Hinblick auf kapitalgesellschaftliche Eigentümer von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Das ist schon mal ein Anfang, greift aber zu kurz. Wer die Kommerzialisierung der Gesundheitsversorgung verhindern will, muss im Gegenzug freiberufliche Strukturen fördern und unterstützen, statt sie zu beargwöhnen. 

Dass hier einmal ein völlig anderes Bewusstsein herrschte, verdeutlichen folgende Aussagen: 
„Die verantwortliche autonome Selbstverwaltung der Leistungsträger unseres Gesundheitswesens darf nicht eingeengt, sondern muss gefördert und gestärkt werden. Sie ist (…) eine tragende Komponente unseres Gesundheitswesens. (…) In einem freiheitlichen Gesundheitswesen findet die Selbstbestimmung des Bürgers ihre notwendige Entsprechung in der Selbstbestimmung der Heilberufe.

Deshalb sind unverzichtbare Elemente unseres Gesundheitswesens: der Grundsatz der verantwortlichen und eigenständigen Selbstverwaltung (…) [und] der Grundsatz der freien und unabhängigen Berufsausübung (…).“
Diese Sätze stammen aus dem Wahlprogramm einer großen Volkspartei – aus dem Jahr 1978. Damals widmeten die Wahlkämpfer diesem Thema mehrere Seiten – heute muss man froh sein, wenn die Niedergelassenen und ihre Selbstverwaltung überhaupt erwähnt werden. 

Wachsamkeit ist geboten. Ein bekannter Konzern macht zurzeit aggressiv Werbung für „Gesund on demand“, wie ich es mal nennen will, also auf Bestellung. Diese Form der Patientennähe, die dort vorgegaukelt wird, ist aber nur eine scheinbare, eben nur virtuell.

Es gibt keine digitale Plattform für persönliche Nähe, keine technische Lösung als Ersatz für Zuwendung und Aufmerksamkeit. Der Begriff des Arztes, der Ärztin „meines Vertrauens“ stammt eben nicht aus einer vergangenen Zeit, sondern meint genau das: Nähe und Vertrauen. 

Wo wäre Deutschland in der Pandemie geblieben ohne die über 100.000 ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen? 

Wenn Politik Versprechungen macht, die sie ohne die Niedergelassenen gar nicht erfüllen kann – siehe Impfen –, dann muss sie auch etwas dafür tun, um diese Strukturen zu erhalten. Wir werden mit großer Aufmerksamkeit die Positionierung der Parteien hierzu verfolgen und kritisch hinterfragen.

Vielen Dank
 

Es gilt das gesprochene Wort.