Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten
Stellungnahme der KBV zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT‐DRS. 19/28185, vom 1. April 2021
Das Vorhaben, klinische Registerdaten bundesweit faktisch oder virtuell zusammenzuführen und diese dadurch besser für die Forschung, Versorgung und Qualitätssicherung nutzbar zu machen, wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) begrüßt. Es besteht jedoch bei einigen Punkten Klärungsbedarf bzw. gilt es folgende Dinge zu beachten.