Kodes richtig kennzeichnen
Diagnosen, die für die weitere Behandlung relevant sind, können wie bisher als „Dauerdiagnose“ oder ergänzend als „anamnestische Diagnose“ gekennzeichnet werden. Für den akuten Herzinfarkt (I21) und akuten Schlaganfall (I60 bis I64) gibt das PVS künftig den Hinweis, dass diese Kodes als Dauerdiagnose ungeeignet sind – dies erfolgt nur dann, wenn ein Kode neu als Dauerdiagnose gekennzeichnet werden soll.
Beispiel: Ein Patient wird nach seinem Krankenhausaufenthalt und mehrwöchigen stationären Rehabilitationsmaßnahmen wegen eines transmuralen Hinterwandinfarktes ambulant weiterbehandelt. Eine regelmäßige Nachsorge ist erforderlich. Der behandelnde Hausarzt kennzeichnet die vom Krankenhaus übermittelte Diagnose I21.1 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Hinterwand mit dem Zusatzkennzeichen „G“ für gesichert als Dauerdiagnose.
Die Software erzeugt folgenden Hinweis:
„Bitte die Kodierung überprüfen: Dieser Kode beschreibt einen akuten, vorübergehenden Zustand und ist für die Kategorisierung als Dauerdiagnose im weiteren Behandlungsverlauf nicht geeignet.“
Aktion: Der Arzt nimmt den Hinweis zur Kenntnis und wählt zum Beispiel den Kode I25.20 für den alten Myokardinfarkt als Dauerdiagnose.