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Stand 11.04.2024

Prävention

Kinderuntersuchungen U1 bis U9

Mit der Neufassung der Kinder-Richtlinie wurden 2017 auch die Inhalte zu den Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 überarbeitet und konkretisiert. Neben der stärkeren Beachtung von psychosozialen Aspekten wurden beispielsweise die Merkmale überarbeitet, die bei der Beurteilung der Entwicklung eines Kindes helfen sollen. Für Neugeborene wurde zudem ein Screening auf Mukoviszidose eingeführt. Darüber hinaus wurde die Dokumentation im gelben Untersuchungsheft entsprechend angepasst. Das Früherkennungsprogramm wird regelmäßig überarbeitet und erweitert.

 

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Jugendgesundheitsuntersuchung J1

Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 ist eine Früherkennungsuntersuchung für Mädchen und Jungen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren.

Sie wurde 1998 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Damit besteht eine Möglichkeit, Risikofaktoren oder Erkrankungen bei Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die J1 ergänzt die zehn U-Untersuchungen, die innerhalb der ersten sechs Lebensjahre eines Kindes stattfinden.

Die Früherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses sieht folgende Bestandteile der J1 vor:

  • Anamnese
  • körperliche Untersuchung
  • Beratung zu Fragen der körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung
  • Kontrolle des Impfstatus

Die J1 in einzelnen Schritten

Schweigepflicht

Klären Sie zunächst, ob Ihr Patient die ärztliche Schweigepflicht wünscht. Erläutern Sie vor und während der Untersuchung die einzelnen Schritte, die Sie machen. Das schafft Vertrauen.

Die Anamnese

Während der Anamnese geht es um teils sehr persönliche Themen. Daher bietet es sich an, den Dokumentationsbogen nach dem Gespräch auszufüllen, damit sich der Jugendliche nicht „durchleuchtet“ fühlt.

Für ein vertrauensvolles Gespräch ist es ebenfalls hilfreich, heikle Themen durch indirekte Fragen wie „Gibt es viele in Deiner Klasse, die rauchen? Wie findest Du das?“ anzusprechen.

Sie erfragen:

  • chronische Erkrankungen, körperliche Behinderungen, seelische Störungen
  • Impfschutz / Jodprophylaxe: vollständiger Impfschutz, Jodprophylaxe
  • besondere Familiensituation; familiäre Hypercholesterinanämie
  • Schulleistungsprobleme, Besuch einer weiterführenden Schule
  • regelmäßige Medikamenteneinnahme ohne ärztliche Verordnung
  • Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum
  • motorische oder visuomotorische Auffälligkeiten
  • dissoziales Verhalten
  • Essstörungen
  • affektive Störungen
  • bei Jungen: Stimmbruch
  • bei Mädchen: Thelarche, Menarche

Die körperliche Untersuchung

In diesem Teil der J1 sollte unbedingt die Privatsphäre des jungen Patienten gewahrt werden – durch eine geschlossene Untersuchungszimmertür und Vermeidung von abrupt hereinkommenden Praxismitarbeitern.

Die Untersuchung umfasst:

  • Gewicht und Körpergröße
  • Blutdruckwerte
  • bei familiär bedingter Hypercholesterinanämie: Gesamtcholesterinwert
  • Tanner-Stadien (bei Mädchen, bei Jungen)
  • Hals-, Brust- und Bauchorgane, Struma
  • Skelettsystem: Fehlhaltung, Skoliose, Bewegungseinschränkung in der Hüfte

Die Beratung

Nach Abschluss der Untersuchung wird der Jugendliche – bei Absprache auch die Bezugsperson – über das Ergebnis informiert und die möglichen Auswirkungen im Hinblick auf die weitere Lebensgestaltung erörtert.

  • Sprechen Sie das individuelle Risikoprofil des Jugendlichen an und weisen Sie auf die Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung hin
  • Sind zusätzliche Untersuchungen vonnöten, veranlassen Sie diese
  • Klären Sie noch bestehende Fragen
  • Vermitteln Sie gegebenenfalls dem Jugendlichen Adressen von Beratungsstellen
  • Besprechen Sie aus der Untersuchung resultierende weitere Handlungsschritte
  • Sind zusätzliche Untersuchungen vonnöten, führen Sie diese aus beziehungsweise überweisen Sie den Patienten zu einem entsprechen den Arzt

Kontrolle des Impfstatus

Sollten noch Impfungen notwendig sein, veranlassen Sie diese am Ende der Untersuchung oder vereinbaren Sie mit Ihrem Patienten einen Termin.

Übersicht Impfen

Gerade im Alter zwischen 12 und 17 Jahren stehen bei Kindern und Jugendlichen die Auffrischung von Impfungen wie Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung an.

Achten Sie auch darauf, dass fehlende Impfungen nachgeholt beziehungsweise unvollständige Impfserien komplettiert werden. Dies gilt für Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Meningokokken C und HPV.

Humane Papillomaviren können Gebärmutterhalskrebs, Penis-und Analkrebs sowie Krebserkrankungen der Mundhöhle und des Rachens auslösen. Sie werden durch Geschlechtsverkehr übertragen, daher sollte die Impfung der Mädchen und Jungen möglichst vor dem ersten Sexualkontakt erfolgen. Alle zuvor aufgeführten Impfungen lassen sich bis kurz vor dem 18. Geburtstag Ihrer Patienten durchführen.

Vergütung

Die Jugendgesundheitsuntersuchung wird ohne Mengenbegrenzung zum festen Preis honoriert. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Für die Abrechnung gibt es im EBM die Gebührenordnungsposition 01720. Diese darf von allen zugelassenen Kinder- und Jugendärzten, Allgemeinmedizinern, Hausarztinternisten und praktisch tätigen Ärzten abgerechnet werden.

Jugendliche als spezielle Zielgruppe

Jugendliche befinden sich auf der Zwischenstufe zwischen Kind sein und Erwachsenwerden. Diese Dualität erfordert von Ihnen als Arzt ein ehrliches Auftreten „auf Augenhöhe“. 

Detaillierte Tipps dazu, wie Sie eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre schaffen oder gar Ihre Praxisräume jugendfreundlich gestalten können, bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):

Broschüre: "Die J1 - Informationen für Ärztinnen und Ärzte zur Jugendgesundheitsuntersuchung"

Dokumente zum Herunterladen

Rechtliche Grundlagen