GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FINSTG)
KBV-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG vom 8. Juli 2022 für ein Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung
Aus Sicht der KBV ist der vorliegende Referentenentwurf als nicht zielführend zu charakterisieren, da es insbesondere im ambulanten Bereich zu Fehlsteuerungen kommen wird, die geeignet sind, das Vertrauen der Ärzteschaft in die Normenstabilität in der ambulanten Versorgung nachhaltig zu erschüttern.
Angesichts des im Vergleich zu den übrigen Leistungsbereichen in den vergangenen Jahrzehnten durch die vertragsärztliche Versorgung über die Budgetierung der Gesamtvergütungen geleisteten Beitrags zur Stabilisierung der GKV-Ausgaben ist es nicht nachvollziehbar, dass eine angemessene Vergütung der vertragsärztlichen Versorgung von Neupatienten wieder vorenthalten wird.
Insbesondere ist es nicht zu verstehen, dass ausgerechnet die vertragsärztliche Versorgung, die während der Corona-Pandemie für eine Stabilisierung der übrigen Sektoren gesorgt hat, nunmehr die Lasten der Ausgabenerhöhungen in den übrigen Sektoren mittragen soll.