Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 
Stand 12.07.2022

Positionen

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FINSTG)

KBV-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG vom 8. Juli 2022 für ein Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung

Aus Sicht der KBV ist der vorliegende Referentenentwurf als nicht zielführend zu charakterisieren, da es insbesondere im ambulanten Bereich zu Fehlsteuerungen kommen wird, die geeignet sind, das Vertrauen der Ärzteschaft in die Normenstabilität in der ambulanten Versorgung nachhaltig zu erschüttern.

Angesichts des im Vergleich zu den übrigen Leistungsbereichen in den vergangenen Jahrzehnten durch die vertragsärztliche Versorgung über die Budgetierung der Gesamtvergütungen geleisteten Beitrags zur Stabilisierung der GKV-Ausgaben ist es nicht nachvollziehbar, dass eine angemessene Vergütung der vertragsärztlichen Versorgung von Neupatienten wieder vorenthalten wird.

Insbesondere ist es nicht zu verstehen, dass ausgerechnet die vertragsärztliche Versorgung, die während der Corona-Pandemie für eine Stabilisierung der übrigen Sektoren gesorgt hat, nunmehr die Lasten der Ausgabenerhöhungen in den übrigen Sektoren mittragen soll.

Dokumenten-Download

Aussetzen der Neupatientenregelung: KBV-Vize Dr. Hofmeister erläutert, was das bedeuten würde

Aussetzen der Neupatientenregelung

14.07.2022 | Praxen erhalten die Behandlung neuer Patienten extrabudgetär vergütet. Im Gegenzug müssen sie mehr Sprechstundenzeiten anbieten. Mit der angespannten Finanzlage der GKV ist nun das Aussetzen der Neupatientenregelung im Gespräch.