Resolution zum geplanten Wegfall der Neupatientenregelung
Aufhebung untergräbt Vertrauen der Ärzteschaft in politische Entscheidungen und verunsichert Patientinnen und Patienten
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenärztlichen Vereinigungen und die in der Konzertierten Aktion der KBV vertretenen Berufsverbände kritisieren die im Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorgesehene Aufhebung der Neupatientenregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) aufs Schärfste.
Die bekannt gewordenen Pläne des Bundesgesundheitsministers lösen in der niedergelassenen Ärzteschaft Unverständnis und tiefe Enttäuschung über die Unzuverlässigkeit der Politik aus.
Ein vom heutigen Bundesgesundheitsminister vor wenigen Jahren als Abgeordneter propagiertes und vorangetriebenes Gesetz soll nun in Teilen wieder zurückgedreht werden, mit dem gleichzeitigen Versprechen an die Patientinnen und Patienten, es gäbe keine Leistungskürzung.
Mit dem Inkrafttreten des TSVG haben die Ärztinnen und Ärzte – im Vertrauen auf den Bestand dieser Regelungen – die Abläufe in den Praxen umgestellt.
Der angekündigte Wegfall der Neupatientenregelung würde nicht ohne massive Folgen – wie etwa längere Wartezeiten auf Termine – bleiben. Wir werden dies in der öffentlichen Diskussion in aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen und aufzeigen, dass diese Folgen von der Politik so gewollt sind.
Gerade in den letzten zwei Pandemie-Jahren hat sich das ambulante System in Deutschland wieder außerordentlich bewährt, auch wenn dies von der Politik nur selten öffentlich anerkannt worden ist.
Die ambulante flächendeckende Versorgung in Deutschland mit einem Netz von über 100.000 Praxen ist zu Recht als Schutzwall für die Krankenhäuser bezeichnet worden. 19 von 20 Corona-Patienten wurden ambulant behandelt.
In der Impfkampagne waren die Praxen der entscheidende Faktor, um in kurzer Zeit viele Menschen zu impfen. Seit Beginn der nationalen Impfkampagne in Arztpraxen im April 2021 haben die niedergelassenen Haus- und Fachärzte über 90 Millionen COVID-19 Impfungen durchgeführt.
Dies alles war nur möglich durch das außerordentliche Engagement der gesamten Praxisteams, die bis heute an der äußersten Belastungsgrenze dafür sorgen, dass die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten verlässlich sichergestellt ist.
In dieser angespannten Situation, in der die Praxen derzeit stehen, ist damit zu rechnen, dass es bei Wegfall der Neupatientenregelung längere Wartezeiten auf Termine geben wird.
Auch vor dem Hintergrund der anstehenden, von der Politik intendierten Ambulantisierungskampagne ist nicht nachzuvollziehen, dass Kürzungen im ambulanten Bereich angedacht werden.
Wir fordern den Gesundheitsminister und den Gesetzgeber nachdrücklich auf, im weiteren Verfahren die angedachte Aufhebung der Neupatientenregelung fallen zu lassen.