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Stand 21.11.2022

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Krankenhauspflegeentlastungsgesetz: KBV-Stellungnahmen zum Gesetzentwurf und zu Änderungsanträgen

Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) vom 10. Oktober 2022

Überblick:

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat wiederholt betont, dass sie eine Digitalisierung unterstützt, mit der die Versorgung verbessert werden kann, die hilft, die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu entlasten und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Sie wird sich vor diesem Hintergrund in die weitere Gestaltung der Digitalisierung im Gesundheitswesen einbringen, für die konkrete Verbesserungen für die Versorgung der Maßstab sind und bleiben.

Auf dieser Basis und dem Anspruch, zu mehr Akzeptanz der Digitalisierung beizutragen, nimmt die KBV zum Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung Stellung.

Auf folgende wesentliche Punkte wird hingewiesen, die in der Stellungnahme differenziert ausgeführt werden:

  1. Die KBV begrüßt, dass die von ihr seit geraumer Zeit vorgetragene Forderung, nach der Regelungen geschaffen werden müssen, mit denen unterbunden wird, dass die Anbieter von IT-Systemen eine herstelleroffene Umsetzung von Vorgaben fortgesetzt unterlaufen, aufgegriffen werden.
  2. Für die in diesem Zusammenhang noch möglichen Konkretisierungen, die die Realisierung der mit den Regelungsentwürfen angestrebten Ziele erleichtern helfen, werden Vorschläge gemacht.
  3. Zu den grundsätzlich begrüßenswerten Erweiterungen der Aufgaben der KBV im Rahmen der Festlegung der medizinischen Informationsobjekte werden Vorschläge unterbreitet, diese zu optimieren.
  4. Eine Neupriorisierung bei den gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung formularbasierter Prozesse wird vorgeschlagen.
  5. Ein Verzicht auf die Regelungen zur Datenübermittlung an DiGA-Hersteller wird nahegelegt.
  6. Dass für die gematik nunmehr explizite Vorgaben dafür gemacht werden, die Anwenderinnen und Anwender in der Entwicklungs-, Erprobungs- und Rolloutphase explizit zu erweitern und damit die Voraussetzungen zu verbessern, dass mit ausgereiften und praxistauglichen Anwendungen die Akzeptanz und das tatsächliche Verbesserungspotenzial der Digitalisierung erhöht werden kann, wird ausdrücklich begrüßt. Die KBV verbindet diese seit geraumer Zeit notwendige Vorgabe mit der Erwartung, dass diese von der gematik konsequent aufgenommen und umgesetzt wird.

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