Ausfüllhinweise
Formular 62A – Potenzialerhebung
Bei beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten werden insbesondere folgende Angaben erhoben und dokumentiert:
- das Potenzial zur Reduzierung der Beatmungszeit bis hin zur vollständigen Beatmungsentwöhnung (Weaning)
- das Potenzial für eine Umstellung auf eine nicht-invasive Beatmung
- das Potenzial zur Entfernung der Trachealkanüle (Dekanülierung) bzw.
- die Möglichkeiten der Therapieoptimierung und die jeweils zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen
Für den Fall, dass die Beatmung/Trachealkanüle dauerhaft indiziert oder eine Dekanülierung oder Entwöhnung zum Zeitpunkt der Erhebung nicht möglich oder absehbar ist, sind die konkreten Gründe zu dokumentieren.
Nur wenn keine Aussicht auf eine nachhaltige Besserung besteht und eine Dekanülierung oder Entwöhnung dauerhaft nicht möglich ist, sind Ausnahmen von der regelmäßigen Potenzialerhebung möglich.
Formular 62B – Verordnung
Bei jeder Verordnung außerklinischer Intensivpflege sind die verordnungsrelevanten Diagnosen und wichtige Informationen zum klinischen Status und zum erforderlichen Leistungsumfang anzugeben.
Übergangsregelung zur Potenzialerhebung
Falls nicht gewährleistet werden kann, dass eine zur Potenzialerhebung qualifizierte Person vor der Verordnung rechtzeitig zur Verfügung steht, kann von einer Potenzialerhebung ausnahmsweise abgesehen werden. Dies ist ärztlich auf dem Verordnungsvordruck (Muster 62B) unter „Weitere Erläuterungen" zu dokumentieren.