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Reden

Bericht von Dr. Stephan Hofmeister an die Vertreterversammlung

2. Dezember 2022

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

ein herzliches Willkommen auch von mir zu dieser letzten Vertreterversammlung der 15. Amtsperiode. Hinter uns liegen sechs Jahre gemeinsamer, wie ich finde, sehr vertrauensvoller und von gegenseitigem Respekt und konstruktivem Dialog geprägter Arbeit. 

Es sind aber auch und vor allem zuletzt Jahre mit ungeheuren Herausforderungen für alle gewesen. In den ersten drei Jahren der Legislaturperiode hatten wir Gelegenheit zur Konsolidierung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), was uns gemeinsam auch gelungen ist.

Für die darauffolgenden drei Jahre war dies ein Segen, denn mit der COVID-19-Pandemie kam es zur größten Herausforderung für das Gesundheitswesen seit Bestehen der Bundesrepublik. Sie hat vor allem den Praxen im Land, aber auch den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der KBV alles abverlangt – und wir haben alle geliefert! Und als wir dachten, dass jetzt das Schlimmste überstanden wäre und wir uns ans „Aufräumen“ und „Wunden lecken“ machen wollten, überzog Russland die Ukraine mit Krieg. Ein großer zwischenstaatlicher Flächenkrieg in Europa. 

Das hatte sich niemand vorstellen wollen, vielleicht nicht einmal können. Die schrecklichen Folgen dieses Krieges sind noch nicht ansatzweise abzusehen und werden uns noch Jahre beschäftigen. Und auch die Folgen einiger COVID-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche werden uns in ihren Nachwirkungen vermutlich noch eine Generation beschäftigen, wie inzwischen selbst ehemalige Befürworter der Maßnahmen eingestehen.

Mein Ziel dieser Einführung war nicht, in der Adventszeit eine düstere Stimmung zu erzeugen, aber angesichts dieser Rahmenbedingungen war für mich ein Bericht mit „business as usual“ undenkbar. Um nun das Licht der Adventszeit und damit die Hoffnung, die dieser Zeit innewohnt, doch noch zum Leuchten zu bringen, möchte ich Danke sagen. Dank all denjenigen, die Anlass zur Hoffnung geben, weil sie, ohne müde zu werden, ihre Pflicht erfüllen und teils noch weit darüber hinaus gehen. 

Der Dank geht in drei Richtungen. Erstens an Sie, die Vertreterversammlung und die Vorstände der KVen, sowie alle Mitwirkenden in den Gremien der KBV für die stets gute, konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den zurückliegenden Jahren.

Zweitens an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KBV, die unsere Arbeit immer zuverlässig – auch unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie – vorbereitet, unterstützt und mitgestaltet haben. Auch ihnen ist es zu verdanken, dass sich das Haus KBV, nach einer schwierigen Phase zu Beginn der Legislaturperiode, hervorragend konsolidiert und auch im politischen Raum wieder gut positioniert hat.

Und schließlich und mit ganz besonderem Respekt und Hochachtung danke ich einmal mehr den Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie allen Medizinischen Fachangestellten (MFA) und weiterem Fachpersonal in den Praxen. Sie haben trotz aller Widrigkeiten – und damit meine ich nicht nur die Pandemie – Großartiges geleistet und tun dies auch jetzt, in diesem Moment. Alle, die das sehen wollen, können es sehen, jeden Tag. 

Nur einige unserer verantwortlichen Politiker, deren Job es wäre, das zu sehen und anzuerkennen, die verschließen die Augen. Und nicht nur das. Mittlerweile muss man sich ja fragen – Andreas Gassen hat es bereits erwähnt – ob dieses Wegschauen der Politik „nur“ Ignoranz oder doch Absicht ist? Die Tatsache, dass die Leistungen der Praxen – insbesondere nach der Erfahrung von Corona – nicht nur nicht gesehen, sondern ihre Arbeit mittlerweile sogar aktiv behindert und erschwert wird, lässt eigentlich keinen anderen Schluss mehr zu, als Absicht zu unterstellen.

Wenn die Praxen in den zurückliegenden Jahren eines bewiesen haben, dann, dass sie das Vertrauen, dass die Menschen hierzulande in sie setzen, auch wert sind. Und das trotz der teilweise sehr schwierigen Rahmenbedingungen, die durch die Politik geschaffen wurden. Ich denke dabei beispielsweise an den Beginn der COVID-Schutzimpfungen in den Praxen. Viele Patienten waren unzufrieden und frustriert, weil sie nicht schnell genug bekamen, was sie sich erhofft hatten und was die Politik ihnen versprochen hat.

Davon können insbesondere die MFA ein leidvolles Lied singen. Aber Ursache dieser Unzufriedenheit waren nicht die Praxen. Sie haben getan, was sie konnten angesichts der Umstände. Das Besondere damals war: Die Politik wusste, dass die Praxen einen Mangel verwalten mussten, hat aber bei der Kommunikation an die Bürgerinnen und Bürger einen anderen Eindruck erweckt und damit eine Erwartungshaltung erzeugt, die nicht zu decken war. 

Dass die Praxen auch jenseits von Corona, im ganz normalen Alltagsgeschäft, ebenfalls häufig einen Mangel verwalten müssen – einen Mangel an Geld, einen Mangel an Zeit, einen Mangel an Personal – ist den wenigsten Patienten bewusst.

Vertrauen und Verlässlichkeit, von denen ich eben sprach, sind zwei Attribute, die mir bei der aktuellen Gesundheitspolitik leider als letztes einfallen. Unter Minister Spahn hat wenigstens noch ein Austausch stattgefunden, wir wurden in Reformvorhaben eingebunden. Unter Minister Lauterbach werden Gesetzes- und Verordnungsentwürfe überwiegend kommentarlos vorgelegt, und das häufig extrem kurzfristig.

Ob das ein Ausdruck mangelnden Respekts gegenüber der Selbstverwaltung ist oder einer chaotischen Amtsführung, ich weiß es nicht, möglicherweise beides. Ein offizieller Dialog findet jedenfalls kaum statt. Und das geht nicht nur uns als Vertretern der Ärzteschaft so.

Die nach SGB V Verantwortlichen, diejenigen, die das alles umsetzen müssen und die Erfahrung mit den Herausforderungen haben, die werden vorher nicht gefragt. Das meiste erfolgt auf Zuruf und ohne jegliche Transparenz. Befasst werden im Vorfeld bestenfalls willkürlich ausgewählte Kommissionen von vermeintlichen Experten. So sehen dann viele Entwürfe auch aus.

Wir schreiben derzeit im Wochentakt, teilweise täglich, Briefe an den Minister, immer mit dem Hinweis auf dringenden Klärungs- beziehungsweise Handlungsbedarf, sei es beim Thema Energiekosten, bei den Corona-Schutzimpfungen, auf die ich gleich noch zurückkomme, oder zur Frage der Finanzierung der Telematikinfrastruktur. Seien Sie versichert, wir werden weiter ringen, auch wenn man sich manchmal vorkommt wie Sisyphos. Aber wir sehen auch die Kraft der Selbstverwaltung, Andreas Gassen hat es eben schon gesagt. Das macht den Rücken stark und deshalb lassen wir auch nicht nach.

Ich will auf die Planungen beziehungsweise Planungsdefizite des BMG zur Fortsetzung der Corona-Schutzimpfungen noch etwas genauer eingehen, weil das ein Beispiel ist für das politische Gebaren, das ich eben beschrieben habe. Es ist schon mindestens sportlich zu nennen, wenn vier Wochen vor Jahreswechsel und vor Auslaufen der aktuellen Impfverordnung noch nicht klar ist, ob und wenn ja wie diese weiter gilt.

Erneut wird beim Thema Impfen durch mangelnde politische beziehungsweise kommunikative Sorgfalt Unsicherheit bei Impfenden und zu Impfenden erzeugt. Wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, mitten in der Hochphase für Atemwegserkrankungen das mittlerweile einigermaßen funktionierende Verfahren ändern zu wollen, ist mir schleierhaft.

Die COVID-19-Schutzimpfung in die Regelversorgung zu überführen ist von der Sache her richtig, kann aber nicht in einer Hauruck-Aktion umgesetzt werden. Aus unserer Sicht bedarf es zunächst einmal einer Anpassung der Empfehlung der Ständigen Impfkommission, denn die bezieht sich bislang ja nur auf die Sondersituation der Pandemie.

Diese gegebenenfalls überarbeitete Empfehlung wäre die Grundlage für die Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), auf deren Basis dann die Umsetzung in den regionalen Impfvereinbarungen erfolgen kann. Auch sonst sind viele Rahmenbedingungen noch nicht geklärt. Angefangen bei den Lieferwegen bis hin zu der Notwendigkeit, dass Praxen aufgrund der geringen Nachfrage endlich Einzeldosen erhalten müssen, um den Verfall einer Unmenge von Impfstoff zu vermeiden und um die Ärztinnen und Ärzte vor Regressen zu schützen, wenn sie keine Abnehmer für die Impfungen finden.

All das ist nicht ohne entsprechenden zeitlichen Vorlauf zu regeln, ansonsten endet das Ganze im Chaos – bis hin zu der Konsequenz, dass ab Januar gar keine Corona-Schutzimpfungen mehr erfolgen könnten, was ein völliges Unding wäre. 

Die gestern im G-BA gegen die Stimmen der KBV getroffene Entscheidung, die COVID-Impfung „prophylaktisch“ in eine Schutzimpfungsrichtlinie zu überführen, löst das Problem aber eben nicht. Sollte die aktuelle Corona-Impfverordnung nicht verlängert werden, gibt es kein realistisches Szenario, wie auf Basis einer Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA getroffener regionaler Impfvereinbarungen zum 1. Januar 2023 die Impfungen fortgesetzt werden könnten. Das ist schlicht nicht machbar, und der Beschluss geht daher aus unserer Sicht ins Leere. Am 12. Dezember soll die Anhörung zur Verlängerung der Impfverordnung stattfinden.

Sollte dort keine Verlängerung mit im Wesentlichen zum Stand heute unveränderten Vorgaben herauskommen, müsste der G-BA die am 1. Dezember beschlossene Schutzimpfungsrichtlinie im nächsten Plenum am 15. Dezember 2022 wieder zurücknehmen, da weder die regionalen Kassen noch die Praxen, noch die Apotheken irgendeine umsetzbare Vorgabe hätten, wie Impfstoff zu beschaffen, zu verteilen und zu bezahlen wäre.

Gleichzeitig gilt zu allem Überdruss die nach wie vor vom B-MG verlangte und jetzt sogar noch kleinteiligere Impfdokumentation. Die überbordenden Meldevorgaben sind nicht mehr zeitgemäß und müssen dringend an das Prozedere bei anderen Impfungen angepasst werden. 

Angesichts mittlerweile 13 im Markt befindlicher Corona-Impfstoffe verursacht das tagesaktuelle Impfmonitoring viel Aufwand in den Praxen, der in keinem Verhältnis zum Erkenntnisgewinn steht. Auch die impfstoff-spezifischen Dokumentations- und Abrechnungsziffern, die numerische Zählung der durchgeführten Impfungen sowie die Angabe der Chargennummer gehören abgeschafft.

Eine deutliche Vereinfachung ließe sich erzielen, wenn die Impfstoffchargen einen maschinenlesbaren Code erhielten, der alle gewünschten Informationen enthält und der in der Praxis nur eingescannt werden muss. Das wäre mal sinnvolle und nutzenbringen Digitalisierung.

Andreas Gassen hat schon ein paar der Themen genannt, mit denen die künftige Vertreterversammlung sich zu beschäftigen haben wird. Wobei wir fast alle diese Themen auch bislang schon auf der Agenda hatten, sodass hier Rückblick und Ausblick ineinandergreifen. 

Eine der größten Herausforderungen wird nicht Ärztemangel, sondern der Arztzeitmangel sein. Während die Nachfrage nach Leistungen durch die demografische Entwicklung quasi automatisch steigt, gehen die zur Verfügung stehenden ärztlichen Ressourcen zurück. Der Trend zur Anstellung und Teilzeit ist ein wesentlicher Grund hierfür. Von 2011 bis 2021 ist die Anzahl der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte absolut zwar um neun Prozent gestiegen.

Bei den Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beträgt der Zuwachs sogar sage und schreibe 72 Prozent, wobei hier das niedrige Ausgangsniveau zu bedenken ist. Aber umgerechnet in den Teilnahmeumfang an der Versorgung, und damit zur Verfügung stehende Arbeitszeit, beträgt der Zuwachs bei den Ärzten gerade einmal ein Prozent. Bei den Psychotherapeuten sind es immerhin noch knapp 25 Prozent. In beiden Bereichen übersteigt jedoch schon heute die Nachfrage nach schnell verfügbaren Terminen häufig das Angebot. 

Die Lösung, welche die Politik und insbesondere das BMG proklamiert, lautet: Dann machen es eben andere. Und wenn es nicht mehr genug inhabergeführte Praxen gibt, weil der Nachwuchs lieber angestellt arbeitet, dann schaffen wir eben neue Strukturen und nennen sie beispielsweise Primärversorgungszentrum oder Gesundheitskiosk. Das klingt ja auch so bequem, nach dem Motto: Wer morgens die Zeitung kauft, kriegt noch ein bisschen Gesundheit mit dazu. Und wozu brauchen wir überhaupt noch Ärzte?

Meine Ausführungen mögen etwas polemisch klingen, aber mir bereitet das echte Sorgen, auch aus Patientensicht. Wenn ich Begriffe wie „Primärversorgungszentrum“ und „Community Health Nurse“ höre, dann denke ich an den staatlichen britischen National Health Service mit all seinen bekannten Problemen. Soll das jetzt das Vorbild für Deutschland sein?

Auf den ersten Blick passt das natürlich wunderbar zusammen: Die gesetzliche Krankenversicherung muss dringend sparen – also sparen wir uns doch einfach die Ärzte in der Primärversorgung. Ich habe allerdings starke Zweifel, ob diese Rechnung aufgeht. Wenn hier durch die Hintertüre der direkte Arztzugang in Deutschland erschwert oder gar verunmöglicht wird, dann sollten die Wählerinnen und Wähler das wissen. Denn das wäre ein neues und völlig anderes Gesundheitssystem.

Damit mich niemand falsch versteht: Die nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe sind ein wichtiger Pfeiler unserer Gesundheitsversorgung und ich bin absolut dafür, diese auch weiter zu qualifizieren und wo sinnvoll auch zu akademisieren. Aber nicht, um ärztliche Strukturen zu ersetzen und eine Parallelversorgung zu eröffnen, sondern um mit diesen zusammenzuarbeiten und zwar am besten direkt und vor Ort, unter einem Dach. Und dieses Dach ist im Idealfall das einer Praxis, wo alle Fachleute koordiniert zusammenwirken.

Solche Konzepte werden wir als KV-System künftig stärker mitdenken müssen. Die klassische Einzelpraxis als Solitär, mit einem Arzt oder Ärztin und zwei MFA, ist für viele nicht mehr das Modell der Zukunft. Wie wir also Zusammenarbeit organisieren, und zwar sowohl die von Ärzten untereinander als auch die mit anderen Gesundheitsberufen, so, dass sie für alle Beteiligten attraktiv ist und den Patientinnen und Patienten nützt und Versorgung sichert, das ist eine der wesentlichen Fragen der nahen Zukunft. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass diese Fragen nicht durch Politik alleine beantwortet werden, denn wir sehen ja, was dabei herauskommt.

Das Thema, das eng damit zusammenhängt, ist die ärztliche Aus- und Weiterbildung und wie wir zum Beispiel Weiterbildungsassistenten in der Praxis besser und nachhaltiger in die Versorgung integrieren können. Auch hierbei geht es nicht nur um die Frage der Ressourcennutzung, sondern auch der Attraktivität für den Nachwuchs. Immerhin zeigt die Entwicklung der letzten Jahre bei unserem Berufsmonitoring Medizinstudierende, dass die Niederlassung und insbesondere die hausärztliche Tätigkeit wieder an Attraktivität gewonnen haben. Das ist ein Erfolg, hier dürfen wir nicht nachlassen.

Ein drittes Thema, das beim BMG quasi auf Wiedervorlage liegt und nun angegangen werden soll, ist die Reform der Akutversorgung. Wir als KV-System haben dieses Thema die ganze Zeit über nicht aus den Augen verloren. Nun werden wir den Faden wieder aufnehmen, denn es herrscht dringender Handlungsbedarf. Das vom BMG geplante Vorgehen klingt bereits vertraut und stimmt wenig hoffnungsfroh. Zuerst soll die bereits existierende Krankenhaus-Regierungskommission ihre Stellungnahme vorlegen. Anschließend will das BMG Eckpunkte erarbeiten und innerhalb der Regierungsfraktionen abstimmen und schließlich soll es noch eine Bund-Länder-Gruppe zu dem Thema geben.

Man darf gespannt sein, an welchem Punkt dieser Kette diejenigen zu Rate gezogen werden, die die Akutversorgung aus eigener täglicher Arbeit kennen und managen – und ob ihre Expertise überhaupt gefragt ist. So oder so werden wir als Ärzteschaft uns einbringen, denn auch hier geht es um Fragen von Inanspruchnahme, Ressourcen und sinnvoller Arbeitsteilung.

Letztendlich laufen alle diese Themen, über die ich gesprochen habe, auf folgende Frage hinaus: Wie schaffen wir es – und mit „wir“ meine ich nicht nur das KV-System, sondern Selbstverwaltung, Politik und Gesellschaft als Ganzes –, eine bedarfsgerechte Versorgung mit den vorhandenen Ressourcen sicherzustellen? Wohl gemerkt eine bedarfsgerechte Versorgung, denn eine Versorgung nach dem Prinzip „Wünsch-dir-was“, nämlich alles für alle jederzeit, die werden wir uns auf Dauer nicht leisten können.

Und noch wichtiger, wie stellen wir die Ressourcen selbst sicher? Sprich: Wie verdeutlichen wir den Wert unserer ambulanten Strukturen mit selbstständigen Praxen und wie bewahren wir diesen Wert, auch wenn sich in der Ausgestaltung das eine oder andere ändern mag? 

Auf diese Fragen gibt es nicht nur eine Antwort. Es bedarf vieler verschiedener Maßnahmen und auch Akteure, die bereit sein müssen, sich gemeinsam dieser Aufgabe zu stellen. Einen Anfang möchte ich machen und eine Antwort geben, die ich für eine Schlüsselvoraussetzung halte:

Wir müssen und können doch, bei aller Kritik am System, laut und deutlich und mit Stolz sagen, dass wir einen spannenden und erfüllenden Beruf haben und dass die Ausübung dieses Berufes in freier und selbstständiger Praxis oder Berufsausübungsgemeinschaft nach wie vor eine wunderbare Möglichkeit für ein erfülltes Berufsleben ist.

Wir werden uns dieser Aufgabe weiter stellen und ich würde mir wünschen – bald ist ja Weihnachten –, dass auch die Politik im neuen Jahr hierzu wieder mehr Bereitschaft zeigt.
Ihnen allen eine gesegnete und besinnliche Adventszeit.


Vielen Dank
 

(Es gilt das gesprochene Wort.)