Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 
Stand 07.06.2023

Positionen

Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) - Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln

Stellungnahme der KBV zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 17. Mai 2023

Die KBV sieht Änderungsbedarf bei den folgenden Punkten:

  • Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung und Anstieg der Verordnungskosten der Ärzte aufgrund verschiedener Maßnahmen zur Vorbeugung von Liefer- und Versorgungsengpässen.
  • Klarstellung zum Kreis der Arzneimittel, die der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V unterliegen.
  • Erweiterte Austauschmöglichkeiten in Apotheken bei nicht verfügbaren Arzneimitteln. Hierzu fordert die KBV, dass der verordnende Arzt über den vorgenommenen Austausch informiert wird.
  • Diversifizierung der Lieferketten sowie überwiegende Produktion in der Europäischen Union als zu berücksichtigende Sachverhalte bei der Vereinbarung von Rabattverträgen nach § 130a Absatz 8 SGB V
  • Zuschlag für Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel bei Austausch eines verordneten Arzneimittels nach § 129 Absatz 2a SGB V
  • Klarstellung zur Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie
  • Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst: 
    Aus Sicht der KBV kann ein im Sinne der Patienten sinnvoll strukturierter Bereitschaftsdienst nur Bestand haben, wenn die Arbeit der dort Tätigen nicht als sozialversicherungspflichtig gewertet wird und eine entsprechende gesetzliche Ausnahmeregelung geschaffen wird.

Download