Melden einer Anwendungsbeobachtung (AWB) oder nichtinterventionellen Unbedenklichkeitsprüfung (NiUp)
Die Anzeige einer AWB oder NiUp erfolgt in einem gesicherten Bereich. Bevor Sie hierfür Zugangsdaten beantragen, empfehlen wir Ihnen, die Liste der an den Studien teilnehmenden Ärzte vorzubereiten.
Bitte achten Sie darauf, in den Spalten „LANR“ und „BSNR“ das Format Text beizubehalten. Führende Nullen könnten anderenfalls verloren gehen.
Seit 1. Januar 2018 ist die Liste teilnehmender Ärztinnen/Ärzte bzw. Prüfzentren von den meldenden Einrichtungen verpflichtend anzuwenden.
Nach § 67 Abs. 6 und § 63f Abs. 4 Arzneimittelgesetz müssen die KBV, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung einvernehmlich Formatvorgaben für die elektronische Übermittlung der an sie zu richtenden Angaben bei der Meldung von AWB und NiUp festlegen und bekannt geben. Dieser Vorgabe entsprechend haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband auf das einheitliche Excel-Format für die elektronische Übermittlung der ausschließlich an ihre Organisationen zu übermittelnden Daten verständigt.