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Stand 13.11.2023

Positionen

Stellungnahmen der KBV zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG)

Überblick

Die KBV unterstützt eine Digitalisierung im Gesundheitswesen, die das Ziel verfolgt, die Versorgung noch besser zu machen, die Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu entlasten und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Voranstellen möchten wir die folgenden übergeordneten Aspekte:
Für die weitere Digitalisierung ist es entscheidend, dass das in der Digitalisierungsstrategie des BMG adressierte Ziel einer stärkeren Nutzerorientierung auch durch entsprechende gesetzliche Vorschriften umgesetzt wird.

Mit diesem Maßstab gemessen, werden die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Weiterentwicklung der telemedizinischen Versorgung ausdrücklich begrüßt. Mit ihnen kann es gelingen, mehr Videosprechstunden, hinter denen auch konkretere Versorgungskapazitäten vor Ort stehen, möglich zu machen. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, dass Vertragsärzte und -psychotherapeuten nicht nur aus der Praxis, sondern auch an einem anderen sicheren Ort telemedizinische Versorgungsleistungen erbringen können.

Der Gesetzentwurf weist jedoch in weiten anderen Teilen erhebliche strukturelle Defizite auf. Es ist überraschend, dass aus den Erfahrungen beispielsweise mit eAU und eRezept keine regulatorischen Konsequenzen gezogen wurden, die praxistaugliche Anwendungen gewährleisten. Konkret fehlen in den Regelungsentwürfen die entscheidenden Ansätze, die den Nachweis der Praxistauglichkeit der Anwendungen unter Realbedingungen vor ihrer flächendeckenden Einführung einfordern und sicherstellen.

So werden auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen positiven Regelungselemente zur Förderung der Interoperabilität wirkungslos bleiben, wenn es nicht gelingt, dass eine auf dem Papier konzipierte und attestierte Interoperabilität unter Realbedingungen in den Arztpraxen auch praktisch und reibungslos funktioniert.

Anstelle der im Gesetzentwurf vorgesehenen, teilweise sanktionsbewehrten Abnahmeverpflichtungen für Anwendungen von Herstellern, die ohne jeglichen Preisdeckel keinen Nachweis darüber führen müssen, dass ihre Anwendung praxistauglich ist, sollten Regelungen getroffen werden, die die Hersteller verpflichten, praxistaugliche Anwendungen bereitzustellen. Die digitale Zukunft im deutschen Gesundheitswesen mit einem überholten Sanktionssystem gegenüber den Ärzten und Psychotherapeuten durchsetzen zu wollen, die für technische Defizite nicht verantwortlich sind, ist ein Irrweg, der nicht erneut beschritten werden sollte. Es sollte deshalb auf Regelungen verzichtet werden, die unter Androhung von Sanktionen Abnahmeverpflichtungen für Anwendungen vorsehen, die den Nachweis nicht führen müssen, dass sie gut funktionieren.

Es ist der KBV ein Anliegen, dass die Digitalisierung und die elektronische Patientenakte (ePA) erfolgreich vorangetrieben werden können. Durch die Erarbeitung von medizinischen Informationsobjekten legt die KBV die notwendigen Grundlagen dafür, dass strukturierte Informationen mit Behandlungsrelevanz überhaupt erfasst und systemübergreifend ausgetauscht werden können. Für die KBV sind vor diesem Hintergrund praxisgerechte Regelungen für die elektronische Patientenakte von besonderer Bedeutung.

Im weiteren Gesetzgebungsprozess muss deshalb durch konkrete Umsetzungsvorgaben für die Hersteller und Regelungen zu ausreichenden Tests, die Praxistauglichkeit der elektronischen Patientenakte sichergestellt werden.

Im Zuge der Einführung der elektronischen Patientenakte muss gewährleistet sein, dass die elektronische Patientenakte als Werkzeug mit Mehrwert für die innerärztliche Kommunikation dient. Die KBV fordert zudem, dass die Krankenkassen ihrer Pflicht umfassend nachkommen müssen, ihre Versicherten über die elektronische Patientenakte und ihre Ausgestaltung umfassend zu informieren. Zusätzliche Erklärungsaufwände in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen, die die Zeit für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten reduzieren, müssen vermieden werden.

KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner zur Anhörung im Bundesgesundheitsministerium am 01. August 2023

Berlin, 01. August 2023 - Zur Anhörung im Bundesgesundheitsministerium zum Entwurf für ein Digital-Gesetz erklärte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner: 
 
„Wir vermissen im Referentenentwurf die notwendige Unterstützung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Mit mehr als einer Milliarde Patientenkontakten im Jahr werden sie die entscheidende Rolle beim Einsatz der elektronischen Patientenakte einnehmen. Sie brauchen praxistaugliche und funktionierende Anwendungen, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern und nicht, wie jetzt auch bei der ePA zu befürchten, mehr Zeit kosten. Das ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung. In dem Referentenentwurf fehlen klare Vorgaben für die Anpassung der Praxisverwaltungssysteme und für ausreichende Tests bevor Anwendungen in den Regelbetrieb gehen. Stattdessen drohen den Praxen einmal mehr Sanktionen und Bußgelder. So erreicht man kein Vertrauen bei den Ärzten und Psychotherapeuten. Wenn gewollt ist, dass Digitalisierung ein Erfolg wird, muss man mit ihnen und nicht gegen sie arbeiten. Deshalb unser Appell an die Politik: Stellen Sie durch Anpassungen im weiteren Gesetzgebungsprozess sicher, dass die Anwendungen mit den Diensten der Telematikinfrastruktur funktionieren und streichen Sie die Sanktionen.“

Die vollständigen Stellungnahmen zum Download