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Formulare

Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung

Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel verordnen, Patienten an einen Kollegen überwiesen: Für all das müssen Ärzte und Ärztinnen Formulare verwenden. Die „Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung“ schreibt vor, wie genau diese Vordrucke auszusehen haben.

Wie die Formulare auszufüllen sind und was in die einzelnen Feldern einzutragen ist, wird in der Vordruck-Erläuterung festgelegt und ausführlich beschrieben.

Woher die Formulare kommen

Sie erhalten die Vordrucke in Papierform je nach Region entweder von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung oder sie beziehen diese direkt von der Druckerei. In Ihrer Praxis legen Sie den Vordruck (z.B. der für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) dann einfach in Ihren Praxisdrucker ein.

Die allermeisten Formulare können Sie allerdings im Rahmen der Blankoformularbedruckung auch selber direkt in ihren Praxen herstellen.

Egal, welches der beiden Verfahren Sie verwenden, werden die leeren Felder und Kästchen dann weitgehend automatisch von der Praxissoftware mit den notwendigen Daten bedruckt (z.B. Name und Adresse des Patienten etc.). Nur manche Inhalte müssen Sie noch per Hand ausfüllen. Dies bedeutet Bürokratie, die nach Möglichkeit abgebaut werden soll.

Werden Formulare geändert, soll dies möglichst reibungslos ablaufen. Darum kümmert sich die Formularkommission.

Blankoformularbedruckung

Bei der Blankoformularbedruckung können Praxen spezielles Sicherheitspapier mit den Inhalten der Formulare bedrucken. 

Das Sicherheitspapier wird sowohl mit feststehenden Daten (z.B. mit dem Titel des Formulars „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ und den einzelnen Feldern und Kästchen) als auch weitgehend mit den variablen Daten (z.B. Patientenname, Geburtsdatum) bedruckt.

Voraussetzungen:

  • eine Praxissoftware, die von der KBV für die Blankoformularbedruckung zertifiziert ist (Aktuelle Liste der für die Blankoformularbedruckung zertifizierten Softwaresysteme); eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist nicht erforderlich.
  • spezielles Sicherheitspapier, das Praxen je nach Region von ihrer KV oder direkt von der Druckerei erhalten
  • ein Laserdrucker oder ab 1. Januar 2021 ein Tintenstrahldrucker, der über ein Prüfzeugnis der Papiertechnischen Stiftung zur Herstellung von Urschriften von Urkunden verfügen muss.

Wenn alles erfüllt ist, können Praxen beispielsweise das Formular „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ am Rechner aufrufen, es direkt am Bildschirm ausfüllen und auf dem Sicherheitspapier ausdrucken.

Rechtliche Grundlagen

Alle Vorschriften, die bei diesem Verfahren zu beachten sind, regelt die „Vordruck-Vereinbarung Blankoformularbedruckung“ (Anlage 2a Bundesmantelvertrag-Ärzte). Die verbindlichen Hinweise der Vordruckerläuterungen zum Ausfüllen der einzelnen Felder gelten auch in der Blankoformularbedruckung.

Technisches Handbuch 

Die KBV hat ein technisches Handbuch zur Blankoformularbedruckung erstellt. Die Hersteller von Praxissoftware müssen die darin enthaltenen Anforderungen umsetzen und durch die KBV zertifizieren lassen, wenn sie die Blankoformularbedruckung anbieten wollen.

Die Formularkommission

Die Formularkommission soll den reibungslosen Ablauf einer Formulareinführung oder -anpassung in den Praxen sicherstellen. Hier werden also nicht die Inhalte, sondern die Details der technischen Umsetzung der Formulare für Ärzte verhandelt (Vordruck-Vereinbarung Anlage 2 BMV-Ä). In der Formularkommission sitzen Vertreter der Krankenkassen und der Vertragsärzte. Sie stellen hier gemeinsam sicher, dass die Informationen auf den Formularen innerhalb der Datenströme der vertragsärztlichen Versorgung verarbeitet werden können.

Inhaltliche Fragen, welche Informationen in den Formularen erfasst werden müssen und welche nicht, sind dabei in der Regel bereits in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) oder im Bundesmantelvertrag (BMV-Ä) und seinen Anlagen festgelegt.

Standardisierter Informationsaustausch

Die Formularkommission stellt sicher, dass mit Hilfe der Formulare die vereinbarten Informationen standardisiert übertragen werden können. Durch den standardisierten Informationsaustausch der wesentlichen Inhalte wird der Kommunikationsaufwand für Sie als Arzt wesentlich reduziert. Sie müssen nicht für jeden einzelnen Patienten gesonderte Anfragen beantworten.

Die Formularkommission stellt darüber hinaus sicher, dass die Hersteller von Praxissoftware über Änderungen in den Formularen informiert werden. Bei jeden Quartals-Update gelangen diese Informationen dann in Ihre Praxis.

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gern an das Dezernat 4 der KBV wenden, am besten per E-Mail an: KBVD4_Formularkommission@kbv.de