Vierte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
21. März 2024 - KBV-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 2. Februar
Im Referentenentwurf ist vorgesehen, die elektronische Verordnung von Betäubungsmittel (BtM) im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ab dem 1. Juli 2025 verpflichtend einzuführen.
Das fordert die KBV:
- Digitale Lösungen für alle BtM-Verordnungen
- Direktzuweisung für Substitutionsmittel rechtssicher ermöglichen
- vollständige Digitalisierung der Dokumentation zu eBtM-Verordnungen
- dezentrale Dokumentation auf das notwendige Beschränken
- digitale Verordnung von Praxisbedarf
- Zeitschiene zur Erprobung von eBtM-Verfahren in den Modellregionen
- Übertragung der elektronischen eBtM-Verordnung auf einen Praxisvertreter
- keine (weiteren) Verzögerungen im Prozess der Datenübermittlung
- keine doppelte Verordnung des gleichen Betäubungsmittels
Bewertung des Erfüllungsaufwands:
Die KBV erwartet eine Zunahme von Kosten und Aufwänden für die Praxen.