Augentumoren
Seit 8. Mai 2024
Mit Augentumoren ist eine weitere Erkrankung mit besonderem Krankheitsverlauf in die ASV aufgenommen worden. Alle Details stehen in Anlage 1.1a Tumorgruppe 9 zur ASV-Richtlinie.
Mit Augentumoren ist eine weitere Erkrankung mit besonderem Krankheitsverlauf in die ASV aufgenommen worden. Alle Details stehen in Anlage 1.1a Tumorgruppe 9 zur ASV-Richtlinie.
Dem ASV-Kernteam (Ebene 2) für Augentumoren gehören folgende Fachärztinnen und Fachärzte an - die Teamleitung (Ebene 1) übernimmt die Augenärztin beziehungsweise der Augenarzt:
Berechtigt zur Teilnahme sind neben den Fachärztinnen und Fachärzten für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie auch Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit dem Nachweis der Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie, denen bis zum 31. Dezember 2015 eine entsprechende Zulassung und Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologievereinbarung (Anlage 7 Bundesmantelvertrag Ärzte) seitens der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erteilt wurde.
Diese Ärztinnen und Ärzte können zur Behandlung hinzugezogen werden (Ebene 3):
Für die Hinzuziehenden sind folgende Fachärztinnen oder Fachärzte einzeln oder gemeinsam zu benennen:
Eine Fachärztin beziehungsweise ein Facharzt des ASV-Teams muss über die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin verfügen.
Hinweis: Zu allen ASV-Teams für onkologische Erkrankungen muss grundsätzlich mindestens eine Ärztin oder ein Arzt des jeweils anderen Versorgungsbereichs (ambulant / stationär) gehören: Bei einem Team aus niedergelassenen Ärzten also ein Krankenhausarzt, bei einem Klinikteam ein Vertragsarzt.
Das ASV-Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten mit Tumoren des Auges ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, bei denen entweder als Primärtherapie oder als adjuvante oder neoadjuvante Therapie eine Strahlentherapie und/oder systemische medikamentöse Tumortherapie indiziert ist, die einer interdisziplinären oder komplexen Versorgung oder einer besonderen Expertise oder Ausstattung bedarf. Dazu zählen:
Ärztinnen und Ärzte mit einer ASV-Berechtigung für Augentumoren können im Wesentlichen alle Leistungen durchführen, die zur Diagnostik, Behandlung und Beratung dieser Erkrankungen erforderlich sind. Welche Leistungen konkret zur ASV gehören, weist ein Ziffernkranz, der sogenannte Appendix, in der Anlage 1.1a – Tumorgruppe 9 der ASV-Richtlinie aus.
Neben EBM-Gebührenordnungspositionen (Abschnitt 1) enthält der Appendix auch Leistungen, die noch nicht Bestandteil des EBM sind (Abschnitt 2).
Außerdem werden tumorspezifische Leistungen – analog zu den Pauschalen der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) – vergütet, zum Beispiel der zusätzliche Aufwand für die intracavitär oder intravasal applizierte medikamentöse Tumortherapie sowie die Koordination der Behandlung.
Die aktuellen Abrechnungsgrundlagen für die einzelnen ASV-Krankheiten stellt das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) online bereit:
Der Appendix stellt die Abrechnungsgrundlage dar, die Abrechnung selbst erfolgt auf Basis des EBM. Mit einer Ausnahme: Die Leistungen aus dem Abschnitt 2 des Appendix rechnen ASV-Ärzte nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab – mit den für die ASV festgelegten Gebührensätzen (Laborleistungen 1-facher, technische Leistungen 1,2-facher und übrige ärztliche Leistungen 1,5-facher Gebührensatz).
Allen Leistungen im Abschnitt 2 sind bundeseinheitliche Pseudoziffern zugeordnet (z. B. 88500 für PET und PET/CT).
Zu diesen Pseudoziffern geben Ärzte bei der Abrechnung die zutreffenden GOÄ-Nummern und die sich aus den Gebührensätzen ergebende Vergütung an. Wie jede ASV-Leistung, muss auch diese Pseudoziffer bei der Abrechnung mit der ASV-Teamnummer gekennzeichnet werden.
Die Kennzeichnung mit Pseudoziffern und die Vergütung nach der GOÄ erfolgen immer solange, bis die entsprechende Leistung in den EBM-Bereich VII aufgenommen wurde.
Hinweis: Ausgenommen von der Regelung sind ASV-Leistungen, die auch in der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) enthalten sind. Sie werden bis zu ihrer Aufnahme in den EBM nach den regionalen Kostenpauschalen des Anhangs 2 der Onkologie-Vereinbarung vergütet.
Übersicht der aktuellen Pseudoziffern
Pseudoziffer | Bezeichnung | ASV-Indikation |
88500 | PET beziehungsweise PET/CT |
|
88506 | Spezifische Untersuchung mit Genexpressionsanalyse |
|
88513 | Transiente Elastographie bei gesicherter Diagnose mit dem Ziel der Verlaufskontrolle und Frequenzreduktion von Leberbiopsien bis zu zweimal jährlich |
|
88517 | Intrathekale Therapie bei spinaler Muskelatrophie |
|
88519 | Kapselendoskopie Dünndarm |
|
88520 | Intestinoskopie (Ballon-, Doppelballon-, Spiralenteroskopie) |
|
88522 | Pouchoskopie |
|
88523 | MRT-Untersuchung der Mamma |
|
88524 | Vorbereitung und Durchführung eines strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungsprogramms für Patienten mit Rheumatoider Arthritis |
|
88525 | Optische Kohärenz-Tomographie (OCT) |
|
88526 | Fotografie des vorderen und / oder hinteren Augenabschnitts |
|
Neben allgemeinen Anforderungen, die für alle ASV-Indikationen gelten, gibt es spezielle Qualitätsvorgaben, die das ASV-Team für Augentumoren erfüllen muss:
Organisation und Kooperation
Die Anforderungen an das ASV-Team hinsichtlich Organisation und Kooperationen reichen von einer 24-Stunden-Notfallversorgung über eine Tumorkonferenz bis zur Zusammenarbeit mit sozialen Diensten, Einrichtungen der Palliativversorgung und einem Ocularisten.
Die 24-Stunden-Notfallversorgung - mindestens in Form einer Rufbereitschaft - können folgende Fachgruppen übernehmen:
Dokumentation
Die Ärzte dokumentieren die Befunde – einschließlich Diagnose nach lCD-10-GM sowie das Zusatzkennzeichen zur Diagnosesicherheit –, den TNM-Status, die Behandlungsmaßnahmen sowie die veranlassten Leistungen inklusive Behandlungstag.
Das Kernteam muss pro Jahr mindestens 10 Patientinnen und Patienten mit einer gesicherten Diagnose behandeln.
Um eine ASV-Berechtigung zu erhalten, müssen die Mitglieder des Kernteams mindestens 50 Prozent der Mindestmenge (5 Patienten) in den letzten vier Quartalen vor Antragstellung nachweisen.
Die Mindestmenge gilt auch nach Erteilung der ASV-Erlaubnis. Wird sie nicht erfüllt, kann das Team seine Berechtigung verlieren.
Ausnahme: Im ersten Jahr als ASV-Team können die Mindestbehandlungszahlen um 50 Prozent unterschritten werden.
Zusätzlich gibt es als ergänzende Anforderungen an das Kernteam facharztgruppen-differenzierte arztbezogene Mindestmengen. Diese müssen von mindestens einem Mitglied des Kernteams erfüllt werden. Die hierbei zugrunde gelegten Mindestmengen entsprechen denen der Onkologie-Vereinbarung.
Teammitglied | Durchschnittliche Mindestmenge pro Quartal und Ärztin / Arzt in den jeweils zurückliegenden vier Quartalen |
Fachärztin / Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie |
120 Patientinnen / Patienten mit soliden oder hämatologischen Neoplasien
|
und/oder | |
Fachärztin / Facharzt einer anderen Arztgruppe des Kernteams |
80 Patientinnen / Patienten mit soliden Neoplasien
|
Möchte ein Nicht-ASV-Arzt eine Patientin oder einen Patienten mit Verdachtsdiagnose oder mit gesicherter Diagnose in einem ASV-Team behandeln lassen, ist eine Überweisung erforderlich. Er verwendet hierzu wie gewohnt den Überweisungsschein (Formular 6).
Um unsere Webseiten für Sie optimal zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern, verwenden wir Cookies. Durch Bestätigen des Buttons "Alle Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung zu. Über den Button "Konfigurieren" können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen wollen. "Alle Ablehnen" lässt nur technisch erforderliche Cookies zu. Weitere Infos erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung im Kapitel „Verwendung von Cookies“. Über "Cookie-Einstellungen" unten auf der Website können Einwilligungen widerrufen werden.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken oder für Komfortfunktionen genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten.
Hier finden Sie eine Liste mit den Funktions- und Statistik-Cookies, die wir einsetzen.