Die KBV hat gerade eine Rahmenvereinbarung für PVS veröffentlicht. Worum geht es da?
Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV: „Der Gesetzgeber hat uns die Möglichkeit gegeben, Rahmenvereinbarungen mit PVS-Herstellern zu schließen. Da geht es darum, dass wir als KBV gemeinsam mit den KVen definieren können, Kriterien festlegen können, was aus unserer Sicht ein gutes PVS für die Praxen ist. Das haben getan. Im Grunde genommen ist es wie ein Anforderungskatalog an die PVS-Systeme. Und diesen haben wir heute veröffentlicht.“
Was versprechen Sie sich davon?
„Es ist kein Geheimnis, dass die Praxen nicht immer mit ihren PVS-Systemen zufrieden sind. Wir wissen zum Beispiel aus einer Befragung des ZIs bei ungefähr 300 Arzt- und Psychotherapeutenpraxen, dass fast die Hälfte der Praxen wöchentlich oder monatlich Probleme mit ihrem PVS-System haben. Das sind so Dinge wie, dass es an Service mangelt oder dass der Preis nicht transparent ist, nicht klar ist, welche Leistungen zu welchem Preis angeboten werden. Insofern war es aus unserer Sicht eben ganz wichtig, hier genau zu definieren, was ein gutes PVS ausmacht.“
Aber die KBV zertifiziert doch bereits Praxissoftware?
„Ja, aber wir sind hier vom Gesetzgeber sehr eingeschränkt, was die Zertifizierung angeht. Wir können Anforderungen festlegen und dann aber letztendlich nur überprüfen, ob dieses Modul zum Beispiel überhaupt vorhanden ist. Also nehmen wir ein Verordnungssoftware-Modul für Arzneimittel oder Heilmittel, ob das Modul vorhanden ist und ob es die Anforderungen umsetzt, also die Funktion erfüllt. Die jetzige gesetzliche Grundlage ist sehr viel weitergehend, indem wir eben Kriterien festlegen können, was genau ein PVS-System leisten sollte oder was ein leistungsfähiges PVS-System ausmacht. Eins muss man noch dazu sagen, es ist für die Hersteller freiwillig, diese Vereinbarungen mit uns zu unterschreiben.“
Um welche Anforderungen geht es?
„Da sind Anforderungen dabei, die eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollten, Software-Updates online bereitstellt, dass Ansprechpartner erreichbar sind, dass klar ist, was diese Ansprechpartner vor Ort, zum Beispiel, für Geschäftszeiten haben, was sie für Reaktionszeiten haben, für Bearbeitungszeiten und natürlich auch, dass man ein Stück weit mehr Transparenz auch bekommt, was die Preise der einzelnen PVS-Systeme angeht. Also solche Dinge oder auch Akzeptanzkriterien im Sinne von, wie ist tatsächlich die Nutzerfreundlichkeit einer TI-Anwendung, die im Rahmen des PVS umgesetzt ist. Und wir sind auch sehr froh darüber, dass wir dieses Instrument haben, um klar definieren zu können und natürlich auch die Praxen dabei unterstützen können, ihnen die notwendigen Informationen über diese PVS-Systeme zu geben.“
Das BMG sagt, die Praxen sollen bei Unzufriedenheit das PVS wechseln?
„Das ist eine vermeintlich einfache Schlussfolgerung, aber diese Schlussfolgerung bedeutet ja auch, dass man letztendlich Aufwand, Kosten, Risiken auf die Praxen zurückverlagert und das kann es aus unserer Sicht nicht sein. Außerdem ist letztendlich auch die Informationslage für die Praxen viel zu schlecht. Also wie erfahre ich überhaupt, ob ein anderes System besser ist als mein eigenes System? Das kann man vielleicht über Kolleginnen und Kollegen in Erfahrung bringen oder durch Informationen natürlich, die die Hersteller bereitstellen. Aber letztendlich ist das nach wie vor ein Glücksspiel, weil man eben nicht weiß, was man tatsächlich bekommt und der Einsatz ist ja auch sehr hoch. Insofern ist es aus unserer Sicht absolut notwendig, dass die Praxen da eine bessere Unterstützung haben.“
Wie genau können Praxen ein PVS mit KBV-Vertrag erkennen?
„Also die KBV wird veröffentlichen, wenn Hersteller mit uns diese Rahmenvereinbarung schließen. Auf unserer Website werden wir das sozusagen listen, dann die PVS-Hersteller. Die PVS-Hersteller selbst können auch ein Logo mit verwenden, dass sie eben ein PVS sind, das einen Vertrag mit der KBV hat und das ist natürlich auch die Möglichkeit für die Praxen, sich informieren zu können, was sind denn Systeme, die die Anforderungen des KV-Systems an eine gute Software dann auch tatsächlich erfüllen.“
Wie zuversichtlich sind Sie, dass Hersteller unterschreiben?
„Ach, ich bin da optimistisch. Wir haben im Vorfeld und auch während der Erstellung dieses Anforderungskatalogs, haben wir sehr viele Gespräche sowohl mit dem Bundesverband, also mit dem BVITG geführt, als auch mit einzelnen Anbietern. Wir hatten eine öffentliche Kommentierungsphase, in der auch viele Kommentare eingegangen sind. Die haben wir bearbeitet, bestimmte Dinge auch mit in Betracht gezogen und insofern bin ich sehr optimistisch, dass wir auch entsprechende Hersteller, Anbieter haben werden, die sich für diese Vereinbarung interessieren und auch bereit sind, sie zu unterschreiben.“