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Stand 22.05.2024

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Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (IOP-Governance-Verordnung – GIGV)

Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 12. April 2024

Für den Erfolg der Anwendungen der Telematikinfrastruktur wie insbesondere der elektronischen Patientenakte ist die Erfüllung einheitlicher und praxistauglicher Vorgaben durch die im Gesundheitswesen genutzten informationstechnischen Systeme entscheidend.

Die KBV begrüßt und unterstützt deshalb die Zielsetzung des Gesetz- und Verordnungsgebers ausdrücklich, dass mit der Festlegung von einheitlichen Standards, einheitliche Vorgaben gesetzt werden sollen, deren Erfüllung durch die informationstechnischen Systeme im Gesundheitswesen nachgewiesen werden muss.

Dieser Nachweis darf sich allerdings nicht auf eine formale Überprüfung beschränken, ob Vorgaben grundsätzlich eingehalten wurden. Über den Nachweis der grundsätzlichen Konformität der Systeme mit den Vorgaben hinaus ist es vor allem erforderlich, dass die Systeme die Vorgaben auch praxistauglich und leistungsfähig umgesetzt haben, also ihre praktische Konformität nachweisen.

Für die dafür erforderlichen Vorgaben bietet die Rechtsverordnung einen geeigneten Rahmen. Mit der Rechtsverordnung kann und muss die Chance genutzt werden, die Praxistauglichkeit der Systeme durch konkrete Umsetzungsvorgaben einzufordern und zu praxisgerechten Umsetzungen zu gelangen.

Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es über die Inhalte des vorgelegten Entwurfes hinaus weiterer Konkretisierungen. Diese betreffen insbesondere die Vorgaben zur Festlegung von Spezifikationen und des Konformitätsbewertungsverfahrens, die im Rahmen der Stellungnahme im Einzelnen dargestellt werden.

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