Warum hat das KV-System ein Positionspapier zu eFormularen vorgelegt?
Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV
Die Einführung der beiden großen Anwendungen, nämlich die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und des elektronischen Rezeptes, liegen hinter uns. Wir haben Erfahrungen damit gesammelt. Es lief nicht alles problemfrei und es ging uns jetzt darum, diese Erfahrungen letztendlich zu sammeln und gemeinsam mit dem KV-System dann ein entsprechendes Positionspapier zu veröffentlichen, um nochmal darzustellen, wie kommen wir auch zu mehr Praxistauglichkeit und natürlich geht es uns auch darum, es werden ja jetzt neue Formulare digitalisiert, genau aus diesen Erfahrungen zu lernen und die Anwenderperspektive da viel stärker noch mit aufzunehmen.
Woher stammen diese Eckpunkte?
Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV
Also wir haben zum einen eine regelmäßige Befragung von Praxen in diesem Praxisbarometer Digitalisierung, zum anderen haben wir natürlich auch Panels mit niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, die haben uns genau diese Rückmeldungen gegeben, die haben wir strukturiert letztlich aufbereitet und in diesem Positionspapier zusammengefasst.
Was muss beim nächsten Mal besser laufen?
Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV
Ein Punkt, den man ansprechen muss, ist, dass man begonnen hat damit, die Dinge immer aus der technischen Machbarkeitsperspektive zu betrachten und viel weniger aus der Versorgungspraxis. Also heißt, was besser laufen muss, dass man die Anwender, diejenigen, die tagtäglich damit umgehen, frühzeitiger miteinbezieht. Ein anderer Punkt ist, dass man erst entbürokratisieren muss und dann digitalisieren kann. Ich kann das gerne an einem Beispiel festmachen, wir haben zum Beispiel bei der Einführung des eRezeptes gesehen, dass wir Informationen auch doppelt übermitteln. Im Sinne von in der digitalen Signatur ist dann schon klar, dass die Verordnung durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgt und auf der anderen Seite geben wir noch die Berufsbezeichnung an. Das sind so Dinge, das muss man einfach von vornherein mitdenken, zu gucken, welche Informationen braucht man überhaupt und welche Informationen überführt man oder stellt man vielleicht doppelt zur Verfügung, wenn man eben zu sehr am Papierprozess noch hängt. Stichwort Papierprozess: Wir müssen auch dahin kommen, dass wir die Dinge, die wir digitalisieren, voll digitalisieren und nicht diesen Systembruch haben, wie wir ihn nach wie vor haben, sowohl bei der eAU als auch beim eRezept, dass wir immer noch mit, auf der einen Seite mit dem elektronischen Formular und auf der anderen Seite doch mit dem Papierausdruck für die Patientinnen und Patienten arbeiten. Hier muss man einfach zu einer Volldigitalisierung kommen. Und vielleicht noch der dritte Punkt ist, dass man stärker darüber im Vorfeld nachdenkt, dass man nicht administrative Prozesse in die Arztpraxen zurückverlagert, also Stichwort elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die von der Praxis an die Krankenkassen übermittelt wird, dass also nicht neue Prozesse, die rein administrativ sind, in die Arztpraxen verlagert werden.
Gibt es auch etwas, was beibehalten werden sollte?
Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV
Beim eRezept haben wir im Gegensatz zur eAU ja mit Pilotregionen gestartet. Das ist sicher ein positiver Ansatz. Wir haben uns dann ja auch für einen stufenweisen Rollout eingesetzt. Das ist nicht so gekommen, aber zumindest hatte man hier Pilotregionen und darauf muss zukünftig stärker geachtet werden, dass wir Testphasen haben, dass wir aber dann auch ausreichend Zeit haben, um die Ergebnisse aus den Testphasen zu berücksichtigen. Und Testphasen bedeutet auch, dass man unterschiedliche Praxistypen, auch zum Beispiel unterschiedliche PVS-Systeme in diese Tests mit einbezieht, dass man einfach breiter Erfahrung sammelt, was funktioniert, was gut funktioniert und was nicht funktioniert.
Welche Formulare werden als nächstes digitalisiert?
Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV
Als nächstes werden zum einen die digitalen Gesundheitsanwendungen, also die DiGAS, die Verordnung von DiGAS digitalisiert, dann kommt die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege. Das ist die gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge, die leider, muss man sagen, mit dem Digitalisierungsgesetz eben nicht geändert wurde.
Haben Sie denn andere Vorschläge?
Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV
Ja, wir haben konkrete andere Vorschläge, die natürlich auch von den Kolleginnen und Kollegen aus den Praxen stammen. Hier wird immer in den Vordergrund gestellt, dass es darum geht, dass man Dinge digitalisiert, die der Kommunikation, dem Austausch untereinander dienen. Das sind zum Beispiel der Austausch von Labordaten, eArztbrief oder auch natürlich in der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern den Krankenhausentlassbrief. Also, dass man stärker letztendlich die Dinge in den Vordergrund setzt, die tatsächlich auch den Austausch untereinander verbessern. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Psychotherapie haben uns vorgeschlagen, das Antrags- und Gutachterverfahren zu digitalisieren. Das wäre zum Beispiel auch ein sinnvoller Ansatz.