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Stand 25.06.2024

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Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform

Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14. Juni 2024

Mit dem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz) soll das Aufgabenspektrum öffentlicher Apotheken erweitert werden.

Der Entwurf sieht u. a. die Erweiterung der möglichen Impfungen durch Apotheker in Apotheken vor sowie die Aufhebung des Arztvorbehaltes in Bezug auf die Durchführung von patientennahen Schnelltests in Apotheken, die Erweiterung der Werbung für In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung und die Möglichkeit für Apotheker außerhalb von Fachkreisen für von ihnen durchgeführten Testungen zu werben.

Die KBV bewertet den Entwurf kritisch und bezweifelt, dass die vorgelegten Neuregelungen zu einer Verbesserung der Versorgung führen werden – im Gegenteil. Mit dem Apotheken-Reformgesetz sind nicht nur Apotheken ohne Apotheker, in denen die Abgabe von Medikamenten möglich sein soll, vorgesehen, sondern es werden neben dieser Deprofessionalisierung auch originär ärztliche Aufgaben an die Apotheke übertragen. Dies kann zu einer Absenkung von bestehenden hohen Qualitätsstandards führen und die Patientensicherheit gefährden. Sowohl die Durchführung von Impfungen als auch die Testungen zur Diagnostik von Krankheiten sind und bleiben eine originär ärztliche Aufgabe und sollten auch weiterhin von Ärzten durchgeführt werden.

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