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Stand 23.07.2024

Prävention

RSV-Prophylaxe für Neugeborene und Säuglinge

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Kurzem für alle Neugeborenen und Säuglinge zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch das Respiratorische Synzytial-Virus – kurz RSV – eine Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab.

Dabei sollen die Praxen die Prophylaxe bereits vor Beginn der RSV-Saison im Oktober 2024 im großen Umfang durchführen. Die Immunisierung ist derzeit jedoch noch keine Kassenleistung. Auch die Vergütung muss noch geregelt werden.

STIKO-Empfehlung für RSV-Prophylaxe

Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Handelsname: Beyfortus) als Einmaldosis in der ersten von Neugeborenen und Säuglingen erlebten RSV-Saison (üblicherweise zwischen Oktober und März). Dadurch sollen insbesondere RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle sowie Versorgungsengpässe verhindert werden.

Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen. Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der ersten RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.

Die Empfehlung zur Prophylaxe mit Nirsevimab betrifft insbesondere auch Neugeborene und Säuglinge mit bekannten Risikofaktoren für eine schwere RSV-Infektion, zum Beispiel Frühgeburtlichkeit oder schwere Herzfehler. Für diese Risikogruppe bietet Nirsevimab nach Angaben der STIKO eine Alternative zur bisher gängigen Immunisierung mit Palivizumab.

Häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen

Bei Säuglingen in Deutschland sind RSV-Infektionen die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen. Neugeborene und Säuglinge sind vor allem in ihren ersten sechs Lebensmonaten besonders gefährdet, schwer an RSV zu erkranken.

Nirsevimab ist ein Antikörper, der nach Verabreichung einen sofortigen Schutz gegen RSV-Erkrankungen bietet und der laut STIKO bei zeitgerechter Gabe über die gesamte erste RSV-Saison schützt. Die RSV-Prophylaxe kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den im Säuglingsalter von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen verabreicht werden.

Aktuelles

Weitere Informationen

Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat klargestellt, dass ein Leistungsanspruch für gesetzlich Krankenversicherte für die RSV-Prophylaxe nicht durch die Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt werden könne: Es handele sich nicht um eine klassische Impfung gegen das RS-Virus.

Für die Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist laut G-BA eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) notwendig. Einen Referentenentwurf für eine "Verordnung zum Anspruch auf Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren" hat das BMG jetzt vorgelegt.

Rechtsgrundlagen