Die RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab erfolgt als Einmaldosis. Er bietet einen sofortigen Schutz gegen RSV-Erkrankungen, der laut STIKO bei zeitgerechter Gabe über die gesamte erste RSV-Saison schützt.
Prophylaxe vor der ersten RSV-Saison
Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison (Oktober bis März) erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen. Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der ersten RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.
Die Empfehlung zur Prophylaxe mit Nirsevimab betrifft insbesondere Neugeborene und Säuglinge mit bekannten Risikofaktoren für eine schwere RSV-Infektion, zum Beispiel Frühgeburtlichkeit oder schwere Herzfehler. Für sie bietet Nirsevimab nach Angaben der STIKO eine Alternative zur bisher gängigen Immunisierung mit Palivizumab.
Die RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den im Säuglingsalter von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen verabreicht werden.
RKI-Faktenblatt zur RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen (Stand: 16.10.2024)
Epidemiologisches Bulletin 26/2024 (PDF) (Stand: 27.06.2024)
RKI-Ratgeber zu RSV-Infektionen
FAQ des RKI zur RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab bei Neugeborenen und Säuglingen
Für die Impfung gegen das RSV stehen aktuell die proteinbasierten Impfstoffe Arexvy und Abrysvo zur Verfügung. Beide wurden von der Europäischen Arzneimittelkommission für Erwachsene ab 60 Jahren zugelassen und werden von der STIKO empfohlen.
Die Impfung soll möglichst im September oder Anfang Oktober erfolgen, um in der darauffolgenden RSV-Saison (Oktober bis März) einen bestmöglichen Schutz zu bieten. Sie kann gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung erfolgen.
Die RSV-Impfung erfolgt als Einmaldosis. Inwiefern zu einem späteren Zeitpunkt Auffrischimpfungen erforderlich sind, lässt sich laut STIKO auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht beantworten.
Grunderkrankungen mit erhöhtem Risiko
Die Impfempfehlung der STIKO gilt Erwachsenen ab 75 Jahren (Standardimpfung) und solchen zwischen 60 und 74 Jahren, die an einer schweren Form einer Grunderkrankung leiden und/oder in einer Pflegeeinrichtung leben (Indikationsimpfung).
Zu den Grunderkrankungen gehören laut STIKO unter anderem schwere Formen von chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen, hämatoonkologischen Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen sowie einer schweren angeborenen oder erworbenen Immundefizienz.
Die STIKO weist darauf hin, dass leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen der chronischen Erkrankungen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einhergehen.
Die individuelle Entscheidung für eine Indikationsimpfung ab 60 sollte deshalb unter Berücksichtigung folgender Aspekte getroffen werden:
- Schwere Grunderkrankung und gegebenenfalls deren klinische Relevanz unter medikamentöser Einstellung
- Vorliegen einer schweren Immundefizienz
- Fragliche Schutzdauer nach Impfung sowie unklare Boosterfähigkeit nach Auffrischimpfung, mögliche Nebenwirkungen der RSV-Impfung
Epidemiologisches Bulletin mit STIKO-Empfehlung 32/2024 (PDF) (Stand: 08.08.2024)