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Digitale Praxis

Illustration mit Symbolen digitaler Anwendungen und Arzt mit Tablet-PC

Digitalisierung der Praxen

Praxen sind bereits in einem hohen Maß digitalisiert. Die Praxisverwaltungssysteme unterstützen und erleichtern die Arbeit von Ärzten und Psychotherapeuten. Mit der Einführung der Telematikinfrastruktur als zentralem Netz im Gesundheitswesen kommen viele weitere Anwendungen hinzu. 

Der Einsatz von IT in Praxen muss aus datenschutz-, straf- und haftungsrechtlichen Gründen spezielle Anforderungen erfüllen, um die sensiblen Gesundheitsdaten angemessen zu schützen. 

ePA: Zeitdruck bei PVS-Herstellern, KBV gegen Praxis-Sanktionen

Wann geht es nach aktuellem Stand los mit der ePA?

Also vorgesehen ist, dass der Start der elektronischen Patientenakte für alle ab 15. Januar in den Modellregionen beginnen soll und dann ursprünglich war vorgesehen nach vier Wochen mit dem flächendeckenden Rollout zu beginnen. Da behält sich aber der Bundesgesundheitsminister vor, den Startschuss für den flächendeckenden Rollout zu geben. Das heißt, wenn innerhalb der vier Wochen auch schwerere Fehler auftreten im Umgang mit der elektronischen Patientenakte, soll dieser Start, der flächendeckende Rollout verschoben werden.
Wir haben jetzt erste Signale auch von den PVS-Herstellern, von deren Verband, dass die PVS-Hersteller sagen, dass sie die Umsetzung der elektronischen Patientenakte in den Praxisverwaltungs-/Software-Systemen noch nicht vollständig in dieser Referenzumgebung der Telematikinfrastruktur testen können und schlagen daher vor, den flächendeckenden Rollout tatsächlich ins zweite Quartal 2025 zu verschieben.
Wir sind jetzt in einer Situation, dass wir sagen müssen, wir müssen uns darauf verlassen, dass die Hersteller verantwortungsvoll handeln, dass sie letztendlich ausreichend getestete, nutzerfreundliche, aufwandsarme Anwendungen in den Markt nur dann einführen, wenn sie genau diesen Kriterien entsprechen. Und wir müssen uns natürlich auch auf die Zusage des Bundesgesundheitsministeriums verlassen.

Was wird die KBV tun?

Also wir werden zunächst natürlich die Modellvorhaben eng begleiten, so gut wir das von unserer Seite machen können. Natürlich haben wir bislang die Praxen vorbereitet, indem wir umfangreiche Informationsmaterialien, auch eine Fortbildung zur Verfügung gestellt haben. Aber natürlich müssen wir sehen, wie es tatsächlich dann in den Modellregionen losgeht und welche Erfahrungen man dann dort sammeln kann mit den Systemen.

Was ist, wenn Praxen das Modul nicht installieren können?

Das ist genau das Problem, dass ihnen dann ein Honorarabzug droht und auch eine Kürzung der TI-Pauschale und das ist aus unserer Sicht absolut inakzeptabel, da die Praxen das Modul gar nicht vorhalten können.

Haben Sie bereits Schritte unternommen?

Wir haben diesbezüglich auch das BMG bereits angeschrieben und unsere Auffassung mitgeteilt, dass natürlich in diesem Falle weder Sanktionen noch eine Kürzung der TI-Pauschale erfolgen darf und dass das unsere Auffassung ist. Und wir gehen davon aus, dass das BMG diese Auffassung bestätigen wird.

Wie sieht es denn bei den Krankenhäusern aus?

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, wie auch die Softwaresysteme, die Krankenhausinformationssysteme KIS-Systeme haben bereits signalisiert, dass sie in 2025 nicht wirklich mit der ePA arbeiten werden, starten werden. Das ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, weil ja gerade auch in die Krankenhäusern Investitionen getätigt worden sind. Es gab das Krankenhauszukunftsgesetz, wo eben 4,3 Milliarden in die Digitalisierung geflossen sind. Das ist uns deshalb so wichtig, dass die Krankenhäuser mitziehen, weil die Praxen es als großen Nutzen empfinden, wenn sie von den Krankenhäusern digitale Krankenhausentlassbriefe bekommen werden, zukünftig auch bekommen werden und genau das muss möglichst zügig funktionieren. Ebenso wie die Anbindung anderer Gesundheitsberufe und natürlich auch der Pflege an die Telematikinfrastruktur.

Die Krankenkassen sind ja bei der Aufklärung ihrer Versicherten aktiv…

Es ist Aufgabe der Krankenkassen, die Versicherten über ihre Widerspruchsmöglichkeiten, ihre Rechte, Befugnisse im Umgang mit der elektronischen Patientenakte aufzuklären. Was wir allerdings sehen, ist dass die Krankenkassen im Moment nicht sachgerecht informieren, indem sie eben nicht darüber informieren, was die elektronische Patientenakte am Anfang kann oder zu Beginn kann und was sie nicht leisten kann, sondern dass Dinge wie der elektronische Impfpass versprochen werden, der am Anfang überhaupt nicht zur Verfügung stehen wird.

Anfang 2025 soll es mit der elektronischen Patientenakte losgehen. Das ist nicht mehr viel Zeit, insbesondere für die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen, die sich dazu mit einem Brief an das Bundesgesundheitsministerium gewandt haben.