Online-Prüfung zum Ultraschallscreening im 2. Trimenon
Was Gynäkologen dazu wissen sollten
Frauen können seit 2013 gemäß Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) im zweiten Drittel ihrer Schwangerschaft ein zusätzliches Ultraschallscreening in Anspruch nehmen.
Danach können Schwangere, die sich für das Screening entscheiden, zwischen zwei Untersuchungen wählen: Der Sonografie mit Biometrie ohne systematische Untersuchung der fetalen Morphologie und der erweiterten Sonografie mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie durch einen qualifizierten Untersucher. Entwicklungsstörungen des Kindes sollen auf diese Weise frühzeitig erkannt werden.
Gynäkologen, die die erweiterte Ultraschalluntersuchung durchführen wollen, benötigen laut Mu-RL einen Befähigungsnachweis. Sie müssen dazu eine Online-Prüfung absolvieren. Näheres zu dieser Prüfung ist in Anlage IV der Ultraschallvereinbarung geregelt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Arzt die Inhalte der systematischen morphologischen Untersuchung beherrscht.
Im Folgenden informieren wir Sie über die Bedingungen, Hintergründe, Inhalte und das genaue Vorgehen rund um die Prüfung. Bei Rückfragen zur Prüfung wenden Sie sich bitte an Ihre KV. Dort stehen Ihnen Ansprechpartner zur Verfügung, die Sie beispielsweise auch unterstützen können, einen Onlinezugang für die Online-Prüfung über die KV-Website einzurichten.