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Hallo Baby: Vertrag zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen
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Mit dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsverband der Frauenärzte und dem Berufsverband Deutscher Laborärzte gibt es eine Vereinbarung nach § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen.
Das Versorgungsprogramm „Hallo Baby“ für schwangere Frauen ist am 1. Juli 2019 mit über 50 teilnehmenden Betriebskrankenkassen gestartet.
2023 wurde es um eine innovative Leistung ergänzt: Das Beratungsangebot U0 für Schwangere und werdende Familien im letzten Schwangerschaftsdrittel überwindet die Grenzen zwischen der Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendmedizin, indem die frauenärztliche Praxis den Kontakt zu einer kinderärztlichen Praxis unterstützt.
Versorgungsziele
Geburten vor der 37. Schwangerschaftswoche mit einem Geburtsgewicht von weniger als 2.500 Gramm sind ein zentrales Problem in der Geburtshilfe. Dabei können medizinische Risikofaktoren, zum Beispiel die bakterielle Vaginose und die Infektion mit Toxoplasmose, zu einem Anstieg der Frühgeburtenrate führen. Das frühzeitige Erkennen und die Reduktion dieser Risikofaktoren zählen zu den wichtigsten Zielen des Vorsorgeprogramms.
Versorgungsleistungen
Im Rahmen von „Hallo Baby“ werden zwei Toxoplasmose-Suchtests durchgeführt, der erste direkt nach der Einschreibung und der zweite bei negativem Ergebnis des ersten Tests etwa acht Wochen später. Basierend auf dem Ergebnis des ersten Tests erfolgt eine Besprechung in der Frauenarztpraxis zu den frühgeburtlichen Risiken und der Vermeidung von Toxoplasmose sowie zu den Spätfolgen durch Toxoplasmose für das Kind. Von der 13. bis zur 37. Schwangerschaftswoche werden weitere Untersuchungen (Infektionsscreening und B-Streptokokken-Test) durchgeführt, um mögliche Infektionen zu erkennen gegebenenfalls darauf zu reagieren.
Im letzten Drittel der Schwangerschaft findet ein ärztliches Beratungsgespräch zum Geburtsmodus statt mit dem Ziel, die natürliche Geburt zu fördern. Damit soll der Anteil von Kaiserschnitten mit relativer Indikation im Verhältnis zu den Gesamtgeburten gesenkt werden.
Eine weitere Leistung im letzten Drittel der Schwangerschaft besteht in einem ärztlichen Gespräch zur Möglichkeit der Inanspruchnahme der Beratung U0 beim Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin im Rahmen des Versorgungsangebots „BKK Starke Kids“. Die künftigen Eltern werden unterstützt, eine wohnortnahe kinder- und jugendärztliche Praxis zu finden und sich auf wichtige Entscheidungen zu Fragen wie Screenings oder Impfungen vorzubereiten.
Teilnahme von Ärztinnen und Ärzten
Alle Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologen), die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, können am Vertrag teilnehmen.
Fachärztinnen und Fachärzte der Fachgruppen
- Laboratoriumsmedizin,
- Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
die eine Genehmigung ihrer KV für die Durchführung dieser Laborleistungen haben, können ebenfalls teilnehmen und den Toxoplasmose-Suchtest und den Streptokokken-B-Test im eigenen Labor durchführen.
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Gesund schwanger: Vertrag zur Vermeidung von Frühgeburten
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Zusammen mit der Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen, dem Berufsverband der Frauenärzte, dem Berufsverband Deutscher Laborärzte und dem Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie wurde zum 1. Juli 2016 eine Vereinbarung nach § 140a SGB V abgeschlossen, um die Vermeidung von Frühgeburten zu unterstützen. Aktuell nehmen 13 Betriebskrankenkassen am Vertrag teil.
Versorgungsziele
Studien zufolge ist es möglich, das Frühgeburtsrisiko (Geburt vor der abgeschlossenen 37. Schwangerschaftswoche) zu verringern, indem sowohl medizinische Risikofaktoren – zum Beispiel die bakterielle Vaginose – als auch nicht medizinische, verhaltensbedingte Risikofaktoren berücksichtigt werden. Am Programm teilnehmende Schwangere erhalten ein qualitätsgesichertes und leitliniengerechtes Paket an Zusatzleistungen zur frühzeitigen Identifizierung und gegebenenfalls Reduktion individueller Risiken.
Versorgungsleistungen
Nach Einschreibung der Versicherten erfolgt ein ausführliches Beratungsgespräch einschließlich Risikoscreening anhand eines Fragebogens. Der Fokus des Gesprächs liegt auf der gezielten Aufklärung und Beratung zu negativen verhaltensbedingten Einflussfaktoren wie Nikotin- und Alkoholkonsum. Zudem wird zu einer bewussten Ernährung und zur aktiven Reduktion der selbst steuerbaren Risikofaktoren motiviert.
In der 4. bis abgeschlossenen 8. Schwangerschaftswoche erfolgt indikationsbezogen ein Frühultraschall.
Eine der Hauptursachen für eine Frühgeburt ist eine aszendierende Infektion, die Wehen oder einen vorzeitigen Blasensprung auslöst. Ein konsequentes Screening nach vaginalen asymptomatischen Infektionen (16. bis 24. Schwangerschaftswoche) ermöglicht eine frühzeitige Diagnose und kann durch die Einleitung adäquater Therapie- und Nachsorgemaßnahmen die Frühgeburtenrate reduzieren.
Teilnahme von Ärztinnen und Ärzten
Alle Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologen), die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, können am Vertrag teilnehmen.
Zur Durchführung der Labordiagnostik können alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachärzte für
- Laboratoriumsmedizin,
- Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
ihre Teilnahme am Vertrag erklären, wenn sie die entsprechenden Qualitätsanforderungen erfüllen.
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K.I.S.S.: Vertrag zum Schwangerschafts-Screening
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Mit der BIG direkt gesund hat die AG Vertragskoordinierung zum 1. Mai 2010 einen Vertrag nach § 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft abgeschlossen.
Versorgungsziele
Das Screening auf Infektionen soll die Frühgeburtenrate reduzieren. Grundlage des Versorgungskonzepts sind Studien eines Forscherteams von der Universitätsklinik für Frauenheilkunde in Wien. Bei Schwangeren wird zwischen der 16. und 20. (spätestens bis zur 24.) Schwangerschaftswoche – auch ohne bestehende Symptome – ein Abstrich entnommen. Dieser wird an ein von der BIG direkt gesund beauftragtes Labor gesendet und auf bakterielle Vaginose untersucht. Bei einem positiven Befund wird die Infektion durch den behandelnden Gynäkologen lokal behandelt und kontrolliert.
Versorgungsleistungen
Schwangere Versicherte der BIG direkt gesund werden motiviert, die herkömmlichen Vorsorgeuntersuchungen um das „Konsequente Infektionsscreening in der Schwangerschaft“ (K.I.S.S.) zu ergänzen. Die Versicherte fordert dazu bei der BIG direkt gesund ein Untersuchungspaket an, mit dem sie zu ihrem Gynäkologen geht, der dann das Screening durchführt.
Teilnahme von Ärztinnen und Ärzten
Teilnehmen können alle Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologen), die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Sie können das Screening bei einer der während der Schwangerschaft vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Eine ärztliche Teilnahmeerklärung ist nicht erforderlich.