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Rehabilitation

Bei der medizinischen Rehabilitation geht es darum, die körperlichen Funktionen, Organfunktionen und gesellschaftliche Teilhabe des Patienten wiederherzustellen. Reha-Maßnahmen erfolgen ambulant oder stationär.

Medizinische Rehabilitation: Wer ist zuständig?

Medizinische Rehabilitation ist eine Leistung, auf die Patienten gesetzlichen Anspruch haben - wenn eine solche Maßnahme aus ärztlicher Sicht notwendig ist. Die Kosten hierfür werden von den Sozialversicherungsträgern übernommen, das sind insbesondere die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung. Die Zuständigkeiten grenzen sich folgendermaßen ab:

Gesetzliche Krankenversicherung

  • wenn keine Verminderung der Erwerbstätigkeit vorliegt oder droht
  • wenn kein Arbeitsunfall und keine Berufskrankheit vorliegt

  • bei Reha-Leistungen für Altersrentner, denn diese sollen nach Unfall oder Krankheit so lange wie möglich in gewohnter Umgebung leben und die Chance erhalten, aktiv am Leben teilzuhaben

  • bei Reha-Leistungen für Mütter und Väter, wenn es sich nicht um eine reine Vorsorge handelt, sondern schon eine Beeinträchtigung vorliegt und die Rehabilitation medizinisch notwendig ist

  • bei Reha-Leistungen für Kinder und Jugendliche, wenn dies medizinisch notwendig ist (grundsätzlich gleichrangige Zuständigkeit der Kranken- und Rentenversicherung)

Gesetzliche Rentenversicherung

  • grundsätzlich bei Menschen im erwerbsfähigen Alter

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) hilft Ratsuchenden unentgeltlich, sich über verschiedene Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe im Vorfeld der Beantragung zu informieren und berät dabei trägerunabhängig. Die EUTB wird seit Anfang 2018 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert und unterstützt.

Website der EUTB

Verordnen von medizinischer Rehabilitation

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden auf Formular 61 verordnet – oder auf Formular 65, wenn Kinder ihre Mütter oder Väter begleiten sollen. Für den Antrag auf Kostenübernahme für Reha-Sport oder Funktionstraining gibt es das Formular 56.

Formulare und Ausfüllhinweise

Das Antrags- und Verordnungsverfahren bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung weicht von dem der GKV ab.  

Informationen der gesetzlichen Rentenversicherung

Verordnung in der Videosprechstunde

Eine medizinische Reha kann auch in Videosprechstunden veranlasst werden, wenn zuvor eine persönliche Untersuchung in der Praxis oder im Hausbesuch erfolgte. Vor einer Reha-Verordnung müssen darüber hinaus die konkreten Funktionseinschränkungen bekannt und die gegebenenfalls erforderlichen Funktionstests durchgeführt worden sein (z.B. bei einer geriatrischen Reha). Wurden alle verordnungsrelevanten Informationen erhoben, kann die Veranlassung einer medizinischen Rehabilitation auch in der Videosprechstunde erfolgen.

Fortbildungen zur medizinischen Rehabilitation

Die erste Fortbildung thematisiert die Rahmenbedingungen der Verordnung von Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation. Die zweite Fortbildung enthält Anwendungsbeispiele, die niedergelassene Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten unterstützen sollen, das erworbene Wissen in die Praxis umzusetzen. Die dritte Fortbildung stellt die neuen Regelungen vor, die seit Juni 2022 für die Verordnung einer geriatrischen Rehabilitation gelten.

Fortbildungsunterlagen zum Download

Die Online-Fortbildungen sind mit jeweils sechs CME-Punkten zertifiziert und im Fortbildungsportal der KBV verfügbar. weitere Informationen  

Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) stellt das konzeptionelle Bezugssystem für die Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation dar. Mit ihrer Hilfe lassen sich Krankheitsauswirkungen auf der Ebene der Aktivitäten und der Teilhabe beschreiben. Der Einfluss fördernder wie auch hemmender Kontextfaktoren auf die Funktionsfähigkeit und damit Teilhabe eines Menschen kann in ihren negativen wie positiven Facetten dargestellt werden.

ICF-Praxisleitfaden zum Download

Personbezogene Kontextfaktoren

Kontextfaktoren untergliedern sich in Umwelt- und personbezogene Faktoren. Die Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) stellt eine umfassende Systematik zu den personbezogenen Faktoren zur Anwendung für den deutschen Sprachraum vor. Die Systematik ermöglicht es dem Arzt, relevante Einflüsse aus dem Lebenshintergrund einer Person strukturiert zu beschreiben und zu dokumentieren.

Broschüre zum Download

Kinder- und Jugendlichenrehabilitation

Die Abgrenzung von Mutter-/ Vater-Kind-Leistungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation ist nicht immer einfach:

Bei der ersten Behandlungsform stehen Mütter und Väter – gegebenenfalls unter Einbezug des Kindes – im Fokus. Bei einer Kinder- und Jugendlichenrehabilitation handelt es sich um einen ganzheitlichen biopsychosozialen Ansatz zur Verbesserung einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit oder einer schon vorliegenden Gesundheitsbeeinträchtigung.

Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie gibt es spezielle Reha-Angebote für Kinder und Jugendliche. Darauf weist das Bündnis Kinder- und Jugendreha hin. Dabei geht es um Reha-Maßnahmen wegen der gesundheitlichen Folgen einer Coronavirus-Infektion, aber auch wegen der psychischen Folgen der Pandemie-Maßnahmen.

Mehr zum Thema

Rehabilitationssport und Funktionstraining

Reha-Sport und Funktionstraining kommen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht. Reha-Sport soll die Ausdauer und Kraft der Patienten stärken und ihre Koordination und Flexibilität verbessern. Mit dem Funktionstraining sollen die Beteiligten möglichst dauerhaft in die Gesellschaft und das Arbeitsleben eingegliedert werden.

Die Reha-Träger haben mit einzelnen Verbänden eine Rahmenvereinbarung über den Reha-Sport und das Funktionstraining abgeschlossen.

Rahmenvereinbarung